Managementvertrag prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Abgleich der Leistungsbeschreibung im Managementvertrag mit den Aufgabenprofilen des übertragenden Unternehmens
- Analyse der Bedingungen zu genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Geschäften
- Überprüfung von Vertragslaufzeit, Befristung und Kündigungsmodalitäten
- Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und von Geheimhaltungsvereinbarungen
- Überprüfung der Vergütungsregelungen im Managementvertrag
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Managementvertrag prüfen lassen
Über den Managementvertrag wird einem Vertragsunternehmen weitreichende Befugnis zur Gestaltung der Unternehmensprozesse erteilt. Deshalb sollte diese Art von Managementvertrag auch immer einer professionellen Überprüfung durch einen Anwalt für Vertragsrecht unterzogen werden.
Hierbei gewährleistet man, dass die Aufgabenprofile im Managementvertrag mit den Unternehmenszielen in Einklang stehen. Dabei spielen für das übertragende Unternehmen sowie auch für das Vertragsunternehmen viele Einzelregelungen eine wichtige Rolle, wie z. B. die Managementvertrag Laufzeit, die Managementvertrag Kündigungsmodalitäten oder auch Managementvertrag Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsklauseln.
Hierbei sind die Anforderungen je nach individueller Unternehmenslage unterschiedlich und sollten möglichst optimal angepasst sein.
Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht entworfene Vorlagen für Managementverträge hinsichtlich ihrer Rechtskonformität überprüfen und auch ggf. Anpassungen oder Ergänzungen für individuelle Vereinbarungen vorschlagen.
Ich weiß jetzt welche Rechte ich in meinem Fall habe wo ich mehr Chancen habe und wo ich weniger [...]
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FAQ: Anwalt für Managementvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Managementvertrag prüfen lassen von einem Anwalt?
Über den Managementvertrag wird einem Vertragsunternehmen eine umfangreiche Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt, Unternehmensaktivitäten maßgeblich zu beeinflussen und zu initiieren.
Deshalb sollte ein Managementvertrag auch eine eingehende Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erfahren. Dadurch kann man sicherstellen, dass alle Vereinbarungen auf einer rechtlich soliden Grundlage stehen, die an die individuellen Unternehmensbedürfnisse angepasst sind.
Welche Vertragsinhalte sollten beim Managementvertrag prüfen lassen besonders berücksichtigt werden?
Grundsätzlich muss in einem Managementvertrag der Umfang der übertragenden Aufgaben detailliert und abschließend geregelt sein. Ferner sind dabei auch die Rechte und Pflichten des Vertragsunternehmens genau zu definieren. Außerdem müssen durch die umfangreiche Übertragung von Befugnissen auch insbesondere besondere Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen werden, die optimal angepasst werden müssen an den Einzelfall.
Dabei repräsentiert ein Vertragsunternehmen das übertragende Unternehmen meist nach außen und ist für Mitarbeiter und operatives Management verantwortlich. Deshalb muss der Managementvertrag alle damit verbundenen Befugnisse eindeutig und detailliert regeln und dies muss beim Managementvertrag prüfen lassen intensiv berücksichtigt werden.
Welche besonderen Problematiken sind mit einem Managementvertrag häufig verbunden?
Managementverträge bieten häufig viel Konfliktpotential zwischen dem übertragenden Unternehmen und dem Vertragsunternehmen. Dabei wird dieses häufig noch verschärft, wenn es sich um managende Unternehmen im Ausland handelt (wie z. B. bei Hotelketten).
Hierbei können sich alleinige durch verändernde wirtschaftliche oder auch rechtliche Veränderungen im Zielland weitreichende Probleme mit dem Managementvertrag ergeben, die sich nicht vorab durch die Vereinbarungen im Managementvertrag vollständig ausschließen lassen.
Welche besonders schwierigen Regelungsinhalte in Managementverträgen sind zu berücksichtigen?
Managementverträge müssen immer auch Ausnahmesituationen in Regelungen vorwegnehmen, deren Eintreffen nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei kann es sich z. B. um den Verkauf des Unternehmens während der Laufzeit eines Managementvertrages handeln.
Außerdem müssen Vereinbarungen zu zukünftigen Investitionen getroffen werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses evtl. noch nicht vollständig absehbar sind. Ferner sollten auch immer Verfahren vereinbart werden, wie eine vorzeitige Beendigung eines Managementvertrages durchgeführt werden kann.