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Konzessionsvertrag prüfen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen rechtssicheren Konzessionsvertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Überprüfung aller ausgearbeiteten Vertragsbestandteile eines        Konzessionsvertrages

  auf Rechtskonformität und Vollständigkeit der Regelungen

  • Beratung zu Konzessionsvertrag Laufzeiten und         Kündigungsmöglichkeiten
  • Umsetzung von Anpassungsnotwendigkeiten analog zu       gewünschten Vereinbarungen
  • Prüfung der Kostenaufteilungsklausel und der korrekten     Berechnung der Konzessionsabgaben
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Konzessionsvertrag prüfen lassen

Ein Konzessionsvertrag beinhaltet eine Vielzahl zu Regelungen des Vertragsverhältnisses. Dabei ist es besonders wichtig, dass diese Regelungen klar und eindeutig sind. 

Deshalb sollte man immer von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht einen Konzessionsvertrag prüfen lassen. Außerdem begründet ein Konzessionsvertrag Kommunen immer ein langfristiges Vertragsverhältnis, bei dem alle Vereinbarungen im Detail stimmig geregelt sein müssen. 

Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch zu empfehlenswerten Anpassungen beim Konzessionsvertrag prüfen lassen beraten und diese in Folge auch umsetzen. 

Ferner kann er Gebietskörperschaften auch dahingehend beraten, wie Konzessionsvertrag Ausschreibungen formuliert sein müssen, damit in Folge ein paßfähiger Konzessionsvertrag erstellt und überprüft werden kann.

FAQ: Anwalt für Konzessionsvertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man von einem Anwalt einen Konzessionsvertrag prüfen lassen?

Der Konzessionsvertrag begründet ein umfassendes Versorgungsvorhaben für eine Gemeinde oder Stadt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vertragsparteien über den Konzessionsvertrag die Versorgung gewährleisten und Unstimmigkeiten über die Vertragsinhalte bestmöglich zu vermeiden sind. 

Deshalb sollte man einen vorkonzipierten Konzessionsvertrag vor dem Abschluss immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen. Dabei kann dieser gewährleisten, dass alle gewünschten Vereinbarungen im Konzessionsvertrag berücksichtigt wurden und auch rechtssicher formuliert sind.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Konzessionsvertrag und einem öffentlichen Auftrag?

Bei einem öffentlichen Auftrag erhält ein Unternehmen einen festen Betrag für eine bestimmte Leistung (z.B. ein privates Unternehmen baut und betreibt eine Autobahn zu einem festgelegten Preis). 

Hingegen wird bei einem Konzessionsvertrag ein Unternehmen im Wesentlichen dadurch vergütet, dass es die Genehmigung zur betrieblichen Nutzung eines Bauwerks oder zur Erbringung einer Dienstleistung erhält, wobei es dabei auch einem Verlustrisiko ausgesetzt ist. ( z. B. ein privates Unternehmen baut und betreibt eine Autobahn, wobei seine Vergütung durch die Mauteinnahmen erfolgt. 

Es trägt dabei das Risiko, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um seine Investitions- und sonstigen Kosten zu decken).

Wie lange sollten Konzessionsverträge gelten?

Ein Konzessionsvertrag muss immer zeitlich begrenzt sein. Dabei sieht die Richtlinie allerdings keine bestimmte Höchstlaufzeit für Konzessionsverträge vor. Jedoch darf die Laufzeit von Konzessionsverträgen, die für mehr als fünf Jahre vergeben werden, nicht den Zeitraum überschreiten, innerhalb dessen der Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen seine Investitionen wieder erwirtschaften kann.

Deshalb muss eine Höchstlaufzeit im Konzessionsvertrag genannt werden, jedoch kann als auszuhandelnder Punkt oder als feste Vertragsbedingung gestaltet sein.

Welche Faktoren werden bei der Berechnung der Höchstlaufzeit berücksichtigt?

Zumeist kommen bei der Konzessionsvertrag Laufzeit projektspezifische Gründe zum Tragen. Hierbei kann es sich z. B. um die Gesamtinvestition handeln, die Ertragsfähigkeit des betreffenden Vermögenswerts sowie auch Betriebs- und Instandhaltungskosten des Vermögenswerts. 

Dabei können sowohl die Erstinvestitionen sowie auch die zur Ausübung der Konzession für notwendig erachteten späteren Investitionen berücksichtigt werden. Außerdem können auch bestimmte, zum Erreichen von Vertragszielen notwendige Investitionen, zum Tragen kommen (z. B. Mitarbeiterschulung).

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