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Vorstandsvertrag prüfen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen Vorstandsvertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Abgleich der Leistungsbeschreibung mit den Aufgabenprofilen und der Satzung der Gesellschaft
  • Überprüfung von Vertragslaufzeit, Befristung und Kündigungsmodalitäten beim Vorstandsvertrag prüfen lassen
  • Prüfung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes und Klauseln für Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Überprüfung der Vergütungsreglungen im Vorstandsvertrag
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Vorstandsvertrag prüfen lassen

Über den Vorstandsvertrag wird einem Vorstand weitreichende Befugnis zur Gestaltung der Unternehmensprozesse erteilt. Deshalb sollte diese Vertragsart Vorstandsvertrag auch einer professionellen Überprüfung durch einen Anwalt für Vertragsrecht unterzogen werden. 

Hierbei gewährleistet man, dass die Aufgabenprofile im Vorstandsvertrag mit den Unternehmenszielen in Einklang stehen. Dabei spielen für Unternehmen auch viele Einzelregelungen eine wichtige Rolle, wie z. B. die Vorstandsvertrag Laufzeit, die Regelungen zur Vorstandsvertrag Kündigung oder auch ein Vorstandsvertrag AG Wettbewerbsverbot. 

Hierbei sind die Anforderungen je nach individueller Unternehmenslage und Satzung unterschiedlich und sollten möglichst optimal angepasst sein. 

Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht entworfene Entwürfe für Vorstandsverträge hinsichtlich ihrer Rechtskonformität überprüfen und auch ggf. Anpassungen oder Ergänzungen für individuelle Vereinbarungen vorschlagen.

FAQ: Anwalt für Vorstandsvertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man von einem Anwalt einen Vorstandsvertrag prüfen lassen?

Über den Vorstandsvertrag wird einem Vorstand eine umfangreiche Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt, Unternehmensaktivitäten maßgeblich zu beeinflussen und zu initiieren. 

Deshalb sollte eine Vorstandsvertrag auch eine eingehende Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erfahren. Dadurch kann man sicherstellen, dass eine Berufung eines Vorstands auf einer rechtlich soliden Grundlage steht, die an die Satzung und die individuellen Unternehmensbedürfnisse angepasst ist. 

Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und unkompliziert bei vertragsrechtsinfo.at.

Welche Rechte und Pflichten sollte ein Geschäftsführungsvertrag beschreiben?

Grundsätzlich sollte in einem Vorstandsvertrag der Geschäftsführungsbereich, für den die Vorstandstätigkeit vorgesehen ist, konkret beschrieben werden. Dabei repräsentiert ein Vorstand das Unternehmen nach außen und ist für Mitarbeiter bzw. 

Abteilungsleiter ein wichtiger Ansprechpartner. Dabei hat ein Vorstand weitreichende Befugnisse, jedoch bleibt den Gesellschaftern nach wie vor ein Weisungsrecht vorbehalten, mit denen sie die Entwicklungen eines Unternehmens kontrollieren können. 

Deshalb muss sich ein Vorstand auch vor einem Aufsichtsrat und einer Gesellschafterversammlung verantworten.

Wie ist die arbeitsrechtliche Stellung eines Vorstands im Unternehmen?

Die rechtliche und praktische Differenzierung zwischen der Organstellung des Vorstands, die mit Annahme der Bestellung zum Vorstand beginnt, und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag im Vorstandsvertrag ist von besonderer Bedeutung. Dabei knüpft das Gesetz zahlreiche Rechte und Pflichten an die Organstellung, wie z.B. die gesetzliche Vertretungsbefugnis. 

Hierbei besteht der Vorstandsvertrag als Anstellungsverhältnis zwischen dem Vorstand und der Gesellschaft bzw. dem Verein jedoch unabhängig hiervon. 

Dabei bedeutet dies, dass der Vorstandsvertrag allein durch einen Widerruf der Bestellung des Vorstands nicht automatisch beendet wird, sondern hat weiterhin Bestand. 

Hierbei hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft bzw. der Verein auch nach dem Widerruf der Bestellung noch die vereinbarte Vergütung schuldet, sofern kein wichtiger Grund zu dessen Kündigung vorliegt oder er aufgrund einer vereinbarten Befristung endet.

Was bedeutet ein Wettbewerbsverbot im Vorstandsvertrag?

Häufig wird in Vorstandsverträgen eine Wettbewerbsverbot vereinbart. Dabei besagt dieses, dass ein Vorstand beim Ausscheiden aus dem Unternehmen bis zu maximal ein Jahr nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden darf. 

Jedoch sind Vereinbarungen, die praktisch einem Berufsverbot gleichkommen, nicht rechtmäßig. Dabei ist die Gültigkeit einer Wettbewerbsverbotes auch davon abhängig, in welcher Form ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Hierbei kann eine Arbeitgeberkündigung oftmals zur Ungültigkeit eines Wettbewerbsverbotes im Vorstandsvertrag führen.

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