Bürgschaftsvertrag prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Überprüfung des Bürgschaftsvertrages auf Vollständigkeit der Regelungen
- Prüfung der Konditionen des Bürgschaftsvertrages in Bezug auf Umfang und Zeitpunkt der Haftung des Bürgen
- Analyse der Möglichkeiten zur Bürgschaftsvertrag Anfechtung
- Ein Anwalt für Vertragsrecht wird beim Bürgschaftsvertrag prüfen lassen auch beratend tätig und klärt z. B. über evtl. Anpassungsmöglichkeiten auf.
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Bürgschaftsvertrag prüfen lassen
Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann beim Bürgschaftsvertrag prüfen lassen sicherstellen, dass alle wichtigen Vertragsinhalte in den Vertrag eingearbeitet wurden und dass diese eindeutig und rechtssicher formuliert wurden.
Ferner garantiert er auch, dass die erforderlichen Bürgschaftsvertrag Formvorschriften eingehalten wurden. Außerdem wird er auch den Bürgen, Gläubiger oder Schuldner beraten zu optimierenden Anpassungsmöglichkeiten.
Zusätzlich kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch helfen, Unklarheiten bzgl. des Haftungsrisikos aufzuklären. Ferner wird er beim Bürgschaftsvertrag prüfen lassen immer sicherstellen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in Österreich ergeben, eingehalten werden.
Spezialisierte und geprüfte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und unkompliziert bei vertragsrechtsinfo.at.
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FAQ: Anwalt für Bürgschaftsvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Bürgschaftsvertrag prüfen lassen von einem Anwalt?
Ein Bürgschaftsvertrag bedeutet für die Vertragsparteien zumeist eine längerfristige Vertragsbindung, bei der ein hohes wirtschaftliches Risiko abgesichert werden soll.
Deshalb sollte man die Bürgschaftsvertrag Vertragsinhalte genau kennen, um nicht in Haftungsfällen unangenehme Überraschungen zu erleben. Dabei kann ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht eine gute Unterstützung sein, da er alle Bürgschaftsvertrag Bestimmungen eingehend analysieren kann und seinen Mandanten zu seinem Bürgschaftsfall aufklären kann.
Was bedeutet ein Bürgschaftsvertrag als „Bürge und Zahler“?
Ein Bürgschaftsvertrag als „Bürge und Zahler“ wird oft zur Besicherung von Bankkrediten verwendet und kann für den Bürgen sehr schwerwiegend sein.
Dabei haftet er nämlich als „ungeteilter“ Mitschuldner für die ganze Schuld. Deshalb hat bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers das Kreditinstitut ein freies Wahlrecht, wen es zuerst belangt.
Hierbei kann sich eine Bank dann also aussuchen, ob sie den Kreditnehmer, den Bürgen oder beide zugleich belangt. Lassen Sie sich zum Haftungsrisiko beim Bürgschaftsvertrag als „Bürge und Zahler“ von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht beraten.
Welche Rechte hat ein Bürge im Bürgschaftsfall?
Ist der Bürgschaftsfall eingetreten, hat der Bürge zunächst einen Ersatzanspruch gegenüber dem Hauptschuldner. Dabei kann der Bürge also den Betrag, den er anstelle des Hauptschuldners gezahlt hat, von ihm zurückverlangen.
Allerdings ist dies, wenn es überhaupt erfolgversprechend ist,an Fristen gebunden. Dabei hatte z. B. der Gläubiger eine Forderung mit einem bestimmten Zahlungstermin und der Hauptschuldner kann dann den Betrag zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten an den Bürgen zurückzahlen.
Ferner kann der Bürge außerdem so lange die Zahlung an den Gläubiger verweigern, bis der gegenüber dem Hauptschuldner erfolglos eine Zwangsvollstreckung versucht hat.
Allerdings ist dies an Bedingungen gebunden. Dabei darf die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner nicht erschwert sein, kein Insolvenzverfahren gegen ihn laufen oder eine Zwangsvollstreckung nicht von vornherein erfolglos erscheinen.
Außerdem muss der Gläubiger ein Pfandrecht, das er gegenüber dem Hauptschuldner hat, ebenfalls ausüben, ehe er sich an den Bürgen hält. Lassen Sie sich zu den Modalitäten eines Bürgschaftsvertrages von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht beraten, den Sie einfach und schnell unter vertragsrechtsinfo.at finden können.
Was ist die Bürgschaftsurkunde?
Im Rahmen des Bürgschaftsvertrages wird dem Gläubiger eine Bürgschaftsurkunde ausgehändigt. Dabei erfolgt dies, um die Sicherheitseinbehaltung zu wahren.
Hierbei geht die Bürgschaftsurkunde an die andere Vertragspartei zurück, wenn die Ansprüche des Gläubigers erfüllt wurden oder eine zuvor vereinbarte Laufzeit verstrichen ist. Deshalb wirkt die Urkunde also praktisch wie ein Schuldschein, der an den Bürgen zurückgeht, sobald seine Verpflichtung erloschen ist.