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Darlehensvertrag prüfen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen rechtssicheren Darlehensvertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Abgleichung des Darlehensvertrages mit den rechtlichen   Rahmenbedingungen
  • Prüfung von Zusatzverträgen bzgl. Sicherheitsübereignungen   und Sicherheitsabtretungen
  • Beratung zu den vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten, Zinsen   und Kündigungskonditionen
  • Informationen zu Regelungen bei Zahlungsverzug
  • Überprüfung von Zinskonditionen wie z. B. Nominalzins,   effektiver Jahreszins und Zinsbindung
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Darlehensvertrag prüfen lassen

Ein Darlehensvertrag als Dauerschuldverhältnis ist auf längere Zeit angelegt und bedeutet für den Darlehensnehmer eine langfristige finanzielle Verpflichtung. 

Deshalb empfiehlt es sich immer, einen Darlehensvertrag von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht überprüfen zu lassen. Hierbei kann dieser den Darlehensvertrag Vertragsinhalt auf rechtliche Korrektheit prüfen und auch die Darlehensvertrag Sicherheit, die Darlehensvertrag Fälligkeit und Zinsen sowie weitere Gebühren bewerten. 

Außerdem ist es gerade bei einem Darlehensvertrag ohne Laufzeit wichtig zu klären, wie man einen Vertrag kündigen kann, wann ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist und wie sich die Darlehensvertrag Widerrufsfrist gestaltet. 

Dabei kann ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht sowohl Darlehensnehmer als auch Darlehensgeber über Vertragsrisiken aufklären und auch Vertragsanpassungen vorschlagen.

FAQ: Anwalt für Darlehensvertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man einen Darlehensvertrag vom Anwalt prüfen lassen?

Darlehensverträge können zwischen verschiedensten Parteien geschlossen werden. Dabei können diese sehr unterschiedlich gestaltet sein, je nachdem, ob es sich um einen Darlehensvertrag zwischen Unternehmen, einen Darlehensvertrag von privat an eine Firma oder um einen Darlehensvertrag zwischen Angehörigen handelt. 

Hierbei kann ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht die Darlehensvertrag Vertragsinhalte auf ihre Passfähigkeit überprüfen und auch Anpassungen für die individuelle Vertragssituation vorschlagen.

Was gibt es bei Zinsvereinbarungen im Darlehensvertrag zu beachten?

Zinsvereinbarungen in einem Darlehensvertrag können sowohl als Fixzinssatz sowie auch als variabler Zinssatz festgelegt sein. Ferner ist zu prüfen, ob die Angaben zum Nominalzins sowie auch der effektive Jahreszins angeben sind.  Außerdem sind häufig Kreditnebenkosten wie Bereitstellungszinsen zu berücksichtigen. Ferner sollte man die Geltungsdauer der Zinskonditionen überprüfen, sofern nicht variable Zinsen vereinbart wurden im Darlehensvertrag. 

Was ist für den Fall eines Zahlungsverzuges zu beachten ?

Für den Fall, dass Rückzahlungen zu spät erfolgen, ist eine Regelung zur weiteren Vorgehensweise im Darlehensvertrag hilfreich. Dabei werden In der Regel bei einer verspäteten Ratenzahlung Verzugszinsen fällig. Jedoch sind auch Regelungen im Darlehensvertrag zu beachten, die das Vertrag kündigen ermöglichen. 

Für den Fall, dass ein genauer Zeitpunkt für die Rückzahlung des Darlehensvertrages festgelegt wurde, ist eine Kündigung nicht erforderlich. Fehlt diese Angabe, muss der Darlehensvertrag vor der Rückzahlung erst gekündigt werden. Außerdem ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sich der Darlehensnehmer in Verzug befindet und eine festgelegte Sicherheit nicht leistet. 

Jedoch können genauen Gründe für eine vorzeitige Kündigung vertraglich festgehalten werden.

Welche Aspekte sind bei der Darlehensvertrag Sicherheit zu beachten?

Eine Festlegung von Sicherheiten im Darlehensvertrag ist sinnvoll, wenn eine höhere Summe verliehen wird. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer den vereinbarten Betrag nicht zurückzahlt, hat der Gläubiger ein Recht auf die vertraglich vereinbarten Sicherheiten zurückzugreifen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer Sicherheitsübereignung und einer Sicherheitsabtretung. 

Hierbei wird eine Sicherheitsübereignung sowohl von Banken als auch Privatpersonen zur Sicherung des vergebenen Kredits genutzt. Dabei übereignet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber einen Wertgegenstand, auf den dieser zurückgreifen kann, wenn der Darlehensnehmer seine vereinbarte Rückzahlung nicht leistet aus dem Darlehensvertrag.

Hingegen wird bei der Sicherheitsabtretung nicht ein Gegenstand übereignet, sondern eine Forderung des Darlehensnehmers gegenüber Dritten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Lohnforderungen, Einnahmen aus Vermietung oder auch Ansprüche aus Lebensversicherungen handeln.

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