Generalunternehmervertrag prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Überprüfung der Vollständigkeit aller Vertragselemente des Generalunternehmervertrages
- Analyse der Absicherungsinstrumente wie z. B. Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen, Haftung und Versicherungen
- Prüfung der Implementierung von ÖNORMEN und allgemeinen technischen Vertragsbedingungen
- Abgleich von Leistungsbeschreibungen und Leistungsplan mit dem Termin- und Generalunternehmervertrag Zahlungsplan
- Überprüfung der Vereinbarungen zum Rücktritt Generalunternehmervertrag und der Kündigung
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht beim Generalunternehmervertrag prüfen lassen
Durch die Generalunternehmervertrag Definition gibt ein Bauherr grundsätzlich weitgehend Kontrolle über ein Bauvorhaben an einen Vertragspartner ab. Deshalb ist es wichtig, einen Generalunternehmervertrag im Vorfeld des Abschlusses von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht überprüfen zu lassen.
Dabei kann geklärt werden, ob die beabsichtigte Abgabe von Kontrolle auch tatsächlich den Vereinbarungen im Generalunternehmervertrag entspricht und ob ggf. Modifikationen notwendig sind.
Außerdem ist es besonders auch bei einem Generalunternehmervertrag als Totalunternehmervertrag sehr wichtig, dass entsprechende Haftungs- und Sicherungsleistungen vereinbart wurden.
Dabei müssen diese umfassend genug gestaltet sein, damit die Vorteile des Generalunternehmervertrages zum Tragen kommen können und nicht durch übermäßige Risiken überkompensiert werden.
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FAQ: Anwalt für Generalunternehmervertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Generalunternehmervertrag vom Anwalt prüfen lassen?
Ein Generalunternehmervertrag wird in den meisten Fällen nur bei Bauvorhaben in Frage kommen, die umfangreich und auch kostspielig angelegt sind. Dabei werden durch den Generalunternehmervertrag als Werkvertrag weitreichende Verantwortung und Kompetenzen an den Vertragspartner abgegeben. Deshalb ist es sehr wichtig, die entworfenen Bedingungen im Generalunternehmervertrag von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht vor Vertragsabschluss überprüfen zu lassen.
Welchen Leistungsumfang kann ein Generalunternehmervertrag bieten?
Grundsätzlich liefert bei einen Generalunternehmervertrag der Generalunternehmer die Bauleistung. Dabei hat jedoch der Bauherr oder Auftragsgeber im Vorfeld die benötigten Baugenehmigungen etc. einzuholen. Außerdem bietet ein Generalunternehmer häufig die Bauleistungen nicht direkt an, sondern leistet selbst nach den Generalunternehmervertrag nur die Planungs- und Koordinationsaufgaben.
Dabei überträgt er die realen Baumaßnahmen dann an Subunternehmer. Hierbei bleibt jedoch für den Auftraggeber der Generalunternehmer der einzige Ansprechpartner, auch für den Fall, dass Mängel entstehen.
Dabei kann dies immer dann problematisch werden, wenn z. B. der Generalunternehmer Konkurs anmeldet, da der Auftraggeber nicht unmittelbar auf die Subunternehmer zugreifen kann.
Welche Sicherungsmaßnahmen sollten in einem Generalunternehmervertrag vereinbart werden?
Häufig werden in einem Generalunternehmervertrag Vertragsstrafen vereinbart, die immer verschuldensabhängig und betragsmäßig begrenzt sein müssen. Hierbei kann ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht die entsprechend rechtssicheren Formulierungen vorgeben.
Außerdem sollte in einem Generalunternehmervertrag Bau immer eine Vereinbarung getroffen werden, dass z. B. eine Bauleistungsversicherung, eine Bauherrenhaftpflicht und eine Rohbaufeuerversicherung abgeschlossen werden. Dabei muss dann immer festgelegt werden, welcher Vertragspartner die die Versicherungen abschließt und auch die Kosten trägt.
Ferner ist es möglich, dass ein Auftragnehmer einem Auftraggeber eine Bürgschaft für die Sicherung seiner Pflichten aus dem Generalunternehmervertrag übergibt. Außerdem ist es auch möglich, im Generalunternehmervertrag zu vereinbaren, eine Sicherheitsleistung für Gewährleistungsansprüche zu hinterlegen.
Welche Gewährleistungsfristen sind bei einem Generalunternehmervertrag zu beachten?
Sofern keine anderweitigen Fristen im Generalunternehmervertrag oder durch Fachnormen festgelegt sind, beträgt die Gewährleistungsfrist für Baumängel in Österreich drei Jahre und für technische Ausrüstungen an beweglichen Sachen zwei Jahre.