Geschäftsordnung erstellen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Formulierung eindeutiger und rechtssicherer Geschäftsordnungsprozesse
- Abgleich von Prozessregelungen der Geschäftsordnung mit der entsprechenden Satzung
- Vorschläge und Beratung zu Geschäftsordnungsregelungen
- Beratung und Aufklärung zu Regelungsmöglichkeiten in verschiedenen Kontrollgremien
- Implementierung einer verfassten Geschäftsordnung in die Satzung der Organisation
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Geschäftsordnung erstellen lassen
Die Geschäftsordnung eines Kollegialorgans bildet je nach Art der Organisation die Verfahrensweise für verschieden interne Prozesse ab.
Hierbei sind die Anforderungen durchaus unterschiedlich, je nachdem, ob es sich z. B. um eine Geschäftsordnung für Vereine, eine Geschäftsordnung Gemeinde, eine Geschäftsordnung Vorstand AG oder einer anderen Organisation handelt.
Deshalb kann ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht hierbei helfen, eindeutige Regelungen für verschiedene Anforderungen an eine Geschäftsordnung zu finden und auf die individuellen Bedürfnisse abstimmen.
Ferner ist es auch sehr wichtig, die gewünschten Prozeduren der Geschäftsordnung mit der gegeben Geschäftsordnung Satzung der Organisation abzustimmen und sicherzustellen, dass keine Befugnis-Übertretungen stattfinden.
Hierbei wird ein spezialisierter Rechtsanwalt für Vertragsrecht einen rechtssicheren Abgleich vornehmen.
FAQ: Anwalt für Geschäftsordnung: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man eine Geschäftsordnung vom Anwalt erstellen lassen?
Eine Geschäftsordnung muss immer sehr individuell auf die entsprechenden Bedürfnisse eines Kollegialorgans abgestimmt sein. Dabei müssen die beschriebenen Prozesse in der Geschäftsordnung einerseits klar regeln, wie verschiedene Verfahren abzuwickeln sind.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Vereinbarungen der Geschäftsordnung die aus der Satzung resultierenden Rahmenbedingungen nicht überschreiten. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Vertragsrecht wird hierzu umfangreich beraten, rechtssicher formulieren und gewährleisten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Was regelt eine Geschäftsordnung genau?
Eine Geschäftsordnung bestimmt die Regeln, nach denen eine Kollegialorgan funktioniert. Hierbei entfaltet sie zumeist eine reine Innenwirkung und bleibt für außenstehende Rechtssubjekte irrelevant.
Dabei hat die Geschäftsordnung zum Ziel, die Arbeitsprozesse und ihre Abläufe in Unternehmensgremien, Vereinen, Behörden, Parlamenten und anderen Organisationen zu vereinfachen, indem sie festlegt, wie z. B. Sitzungen und andere Prozesse ablaufen sollen. Deshalb schafft eine Geschäftsordnung insbesondere Rechtssicherheit und eine Transparenz im Prozess für die Beteiligten.
Wann ist es sinnvoll eine Geschäftsordnung zu etablieren ?
In den meisten Fällen sind Kollegialorgane nicht verpflichtet, eine Geschäftsordnung zu etablieren. Allerdings kann eine Geschäftsordnung sehr häufig die Abläufe der internen Prozesse deutlich vereinfachen.
Deshalb hat es sich im praktischen Organisationsgeschehen weitgehend durchgesetzt, die internen Abläufe durch eine Geschäftsordnung zu strukturieren. Dabei werden in Fällen, in denen keine Geschäftsordnung existent ist, die internen Prozesse zumeist nach einem Gewohnheitsprinzip gesteuert.
Was wird zumeist in einer Geschäftsordnung geregelt?
Praktische Abläufe werden meistens nicht in einer Satzung geregelt. Deshalb versteht sich eine Geschäftsordnung als sinnvolle Ergänzung, die die Arbeitsweise in einzelnen Kollegialorganen organisiert.
Zumeist werden über die Geschäftsordnung Angelegenheiten wie z.B. der Ablauf von Abstimmungen oder Mitgliederversammlungen geregelt. Ferner spielen z. B. bei Geschäftsordnungen von Vorstandsitzungen Regeln zur Teilnahmeverpflichtung, Regelungen zu Sitzungsprotokollen oder zum technischen Ablauf eine Rolle.
Was lässt sich nicht durch eine Geschäftsordnung regeln?
Eine Geschäftsordnung darf nicht gegen die Vorgaben der bestehenden Satzung verstoßen. Deshalb müssen alle Regelungen der Geschäftsordnung sich im Rahmen der Regelungen der Satzung bewegen. Außerdem kann eine Geschäftsordnung keine Pflichten von Mitgliedern definieren, dies bleibt der Satzung vorbehalten.