Geschäftsordnung prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Überprüfung der Vollständigkeit der Regelungen der Geschäftsordnung
- Abgleich bestehender Regelungen der Geschäftsordnung mit der Satzung der Organisation
- Rechtssichere und eindeutige Formulierungsvorschläge
- Beratung zur Regelung von Prozessabläufen
- Integration der Geschäftsordnung ggf. in die entsprechende Organisationssatzung
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Geschäftsordnung prüfen lassen
Eine Geschäftsordnung kann in der Regel von jedem Kollegialorgan (z.B. Geschäftsordnung Gemeinde, Geschäftsordnung Verein Geschäftsführer oder Geschäftsordnung Vorstand AG) für den eigenen Wirkungskreis selbst aufgestellt werden.
Jedoch ist in manchen Fällen auch in der Satzung geregelt, welches Kollegialorgan eine Geschäftsordnung erreichten und ändern kann. Jedoch bietet es sich immer an, eine entwickelte Geschäftsordnung von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht überprüfen zu lassen.
Hierbei kann dieser den Entwurf der Geschäftsordnung auf die Vereinbarkeit mit der Satzung hin überprüfen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass keine Regelungen in der Geschäftsordnung getroffen wurden, die über den Handlungsrahmen der Satzung hinausgehen, da sie ansonsten ungültig wären.
Außerdem wird er die rechtssichere Formulierung der Inhalte überprüfen und ggf. Anpassungen vorschlagen.
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FAQ: Anwalt für Geschäftsordnung: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man eine Geschäftsordnung vom Anwalt prüfen lassen?
Eine passende Geschäftsordnung muss immer auf die spezifischen Bedürfnisse eines Kollegialorgans zugeschnitten sein. Dabei muss sie aber auch rechtssicher formuliert sein und vor allen Dingen mit der Satzung der Organisation in Einklang stehen.
Deshalb ist es wichtig, eine konzipierte Geschäftsordnung von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht überprüfen zu lassen. Dabei kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht den Entwurf dahingehend analysieren und ggf. Anpassungen vorschlagen.
Welche Regelungen dürfen nicht Bestandteil einer Geschäftsordnung sein?
Grundsätzlich soll eine Geschäftsordnung interne Abläufe und Prozesse eines Kollegialorgans regeln und dadurch transparente Regeln für alle Beteiligten schaffen.
Dabei darf bei der Konzeption der Geschäftsordnung jedoch keine weiterreichende Regelung stattfinden, wie z. B. Rechte und Pflichten der Mitglieder definieren oder Bestimmungen der Satzung außer Kraft setzen durch eine anderweitige Regelung. Deshalb muss sich die Geschäftsordnung darauf beschränken, ausschließlich interne Prozesse ihres Kollegialorgans zu regeln.
Wie tritt eine Geschäftsordnung in Kraft?
Ist eine rechtssichere Grundlage für eine Geschäftsordnung geschaffen, so kann sie in den meisten Fällen durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit des entsprechenden Kollegialorgans in Kraft treten. Jedoch können über die Satzungen von Organisationen hierbei auch Vorgaben gemacht werden, die in Einzelfällen andere Beschlussprozesse vorsehen.
Was bedeutet die interne und externe Geschäftsordnung bei einem Verein
Grundsätzlich können sich auch in einem Verein Kollegialorgane eine eigene innere Geschäftsordnung geben, die keinerlei Außenwirkung entfaltet (z. B. Geschäftsordnung Verein Geschäftsführer).
Zusätzlich ist es bei Vereinen jedoch auch möglich, eine weitere externe Geschäftsordnung zu verfassen. Dabei kann diese z. B. von einer Mitgliederversammlung verfasst und dem Vereinsvorstand damit Vorgaben machen und auch Verstöße ahnden. Hierbei muss dann ein Vorstand Verein diese Regeln verpflichtend akzeptieren, sofern sie der Satzung des Vereins entsprechen.