Managementvertrag prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Abgleich der Leistungsbeschreibung im Managementvertrag mit den Aufgabenprofilen des übertragenden Unternehmens
- Analyse der Bedingungen zu genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Geschäften
- Überprüfung von Vertragslaufzeit, Befristung und Kündigungsmodalitäten
- Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und von Geheimhaltungsvereinbarungen
- Überprüfung der Vergütungsregelungen im Managementvertrag
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Managementvertrag prüfen lassen
Über den Managementvertrag wird einem Vertragsunternehmen weitreichende Befugnis zur Gestaltung der Unternehmensprozesse erteilt. Deshalb sollte diese Art von Managementvertrag auch immer einer professionellen Überprüfung durch einen Anwalt für Vertragsrecht unterzogen werden.
Hierbei gewährleistet man, dass die Aufgabenprofile im Managementvertrag mit den Unternehmenszielen in Einklang stehen. Dabei spielen für das übertragende Unternehmen sowie auch für das Vertragsunternehmen viele Einzelregelungen eine wichtige Rolle, wie z. B. die Managementvertrag Laufzeit, die Managementvertrag Kündigungsmodalitäten oder auch Managementvertrag Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsklauseln.
Hierbei sind die Anforderungen je nach individueller Unternehmenslage unterschiedlich und sollten möglichst optimal angepasst sein.
Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht entworfene Vorlagen für Managementverträge hinsichtlich ihrer Rechtskonformität überprüfen und auch ggf. Anpassungen oder Ergänzungen für individuelle Vereinbarungen vorschlagen.
Freundliche und kompetente Beratung zu einer doch eher komplexen Erbschaftsthematik. Nochmals Danke [...]
sehr gute Begleitung durch den Kaufprozess, vor allem gute Erreichbarkeit
Rundum perfekt! Wir haben uns sehr gut aufgehoben
Sehr guter Anwalt kann ich nur weiter
Es wurde mit mir immer Abgesprochen, wie die weiteren schritte und Vorgehensweisen in meinem fall [...]
Sehr kompetent und freundlich, gut auf die Probleme/Fragen eingegangen, alle Fragen wurden fachlich [...]
Die Anwältin ist sehr gut auf mich eingegangen, sie war kompetent und einfühlsam. Ich würde [...]
Freundliches, ruhiges Auftreten und kompetente Beratung und Vertretung. Frau Mag. Murko war für [...]
Ich möchte mich herzlich bei Herrn Mag. Martin Sudi für seine äußerst professionelle und [...]
Eine sehr liebe kompetente Dame, die sehr bemüht war mir bei meinem Anliegen zu helfen. Ich kann [...]
Habe eine Rechtsberatung bei Philipp Kalser genossen und bin sehr zufrieden. Einerseits habe ich im [...]
Sehr kompetente und jedesmal zufriedenstellende Betreuung. Kann nur Positives berichten und würde [...]
Herr Mag. Rieger hat mein Problem mit dem Inkassobüro gelöst. Es hat alles super geklappt. War [...]
Sehr geehrte Frau Peterfy, wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre erfolgreiche [...]
Mag. Elisabeth Esterer lernte ich als eine sehr zuverlässige, schnelle und kompetente Anwältin [...]
EXCELLENT. An excellent professional. Very efficient. We are happy with the quality of the service, [...]
Ich war mit der Leistung sehr
In meinem Fall hatte ich Verhandlungen im Erbrecht. Da ich nicht immer vor Ort war, weil ich in [...]
Ich habe mich bei der Kanzlei Gehrer-Rohracher wirklich gut beraten und verstanden gefühlt. Kann [...]
Sehr rasche Bearbeitung meines Anklage! Die Sachlage sofort und unkompliziert verstanden und [...]
FAQ: Anwalt für Managementvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Managementvertrag prüfen lassen von einem Anwalt?
Über den Managementvertrag wird einem Vertragsunternehmen eine umfangreiche Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt, Unternehmensaktivitäten maßgeblich zu beeinflussen und zu initiieren.
Deshalb sollte ein Managementvertrag auch eine eingehende Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erfahren. Dadurch kann man sicherstellen, dass alle Vereinbarungen auf einer rechtlich soliden Grundlage stehen, die an die individuellen Unternehmensbedürfnisse angepasst sind.
Welche Vertragsinhalte sollten beim Managementvertrag prüfen lassen besonders berücksichtigt werden?
Grundsätzlich muss in einem Managementvertrag der Umfang der übertragenden Aufgaben detailliert und abschließend geregelt sein. Ferner sind dabei auch die Rechte und Pflichten des Vertragsunternehmens genau zu definieren. Außerdem müssen durch die umfangreiche Übertragung von Befugnissen auch insbesondere besondere Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen werden, die optimal angepasst werden müssen an den Einzelfall.
Dabei repräsentiert ein Vertragsunternehmen das übertragende Unternehmen meist nach außen und ist für Mitarbeiter und operatives Management verantwortlich. Deshalb muss der Managementvertrag alle damit verbundenen Befugnisse eindeutig und detailliert regeln und dies muss beim Managementvertrag prüfen lassen intensiv berücksichtigt werden.
Welche besonderen Problematiken sind mit einem Managementvertrag häufig verbunden?
Managementverträge bieten häufig viel Konfliktpotential zwischen dem übertragenden Unternehmen und dem Vertragsunternehmen. Dabei wird dieses häufig noch verschärft, wenn es sich um managende Unternehmen im Ausland handelt (wie z. B. bei Hotelketten).
Hierbei können sich alleinige durch verändernde wirtschaftliche oder auch rechtliche Veränderungen im Zielland weitreichende Probleme mit dem Managementvertrag ergeben, die sich nicht vorab durch die Vereinbarungen im Managementvertrag vollständig ausschließen lassen.
Welche besonders schwierigen Regelungsinhalte in Managementverträgen sind zu berücksichtigen?
Managementverträge müssen immer auch Ausnahmesituationen in Regelungen vorwegnehmen, deren Eintreffen nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei kann es sich z. B. um den Verkauf des Unternehmens während der Laufzeit eines Managementvertrages handeln.
Außerdem müssen Vereinbarungen zu zukünftigen Investitionen getroffen werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses evtl. noch nicht vollständig absehbar sind. Ferner sollten auch immer Verfahren vereinbart werden, wie eine vorzeitige Beendigung eines Managementvertrages durchgeführt werden kann.