Privatstiftungsvertrag erstellen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Ausarbeitung aller relevanten Vertragsbestandteile eines Privatstiftungsvertrages
- Formulierung der Stiftungserklärung und Eintragung ins Firmenbuch
- Beratung zu Gestaltung einer Privatstiftung über den Privatstiftungsvertrag
- Information über die gesetzlichen Regelungen zur Privatstiftung im Privatstiftungsgesetz (PSG) und dem Sparkassengesetz sowie den Fonds- und Stiftungsgesetzen der Bundesländer und des Bundes.
- Aufklärung zur Gründung von gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen in Österreich
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Privatstiftungsvertrag erstellen lassen
Mit einem Privatstiftungsvertrag wird eine Privatstiftung in Form einer juristischen Person gegründet, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
Dabei sind bei. Privatstiftungsvertrag erstellen lassen die gültigen Gesetze des Privatstiftungsgesetzes (PSG), des Sparkassengesetzes sowie die Fonds- und Stiftungsgesetze der Bundesländer und des Bundes zu berücksichtigen.
Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Privatstiftungsvertrag erstellen lassen dabei helfen, eindeutige und klare Konditionen für den Privatstiftungsvertrag auszuarbeiten, die klare Regeln für den Stiftungszweck bieten.
Außerdem kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht beim Privatstiftungsvertrag erstellen lassen auch beratend tätig werden und Vorschläge zu den einzelnen Klauseln des Vertrages machen.
Erfahrene und geprüfte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach bei vertragsrechtsinfo.at.
FAQ: Anwalt für Privatstiftungsvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man von einem Anwalt einen Privatstiftungsvertrag erstellen lassen?
Die Errichtung einer Privatstiftung impliziert eine auf Dauer Einrichtung, die zweckgebunden eingebrachtes Vermögen verwaltet und nutzt. Deshalb ist es sehr wichtig, eine derartige Vertragsart von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht erstellen zu lassen.
Hierbei kann dieser sicherstellen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen beim Privatstiftungsvertrag erstellen lassen berücksichtigt werden. Außerdem wird ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch bei der Ausgestaltung der einzelnen Vertragsklauseln beratend tätig werden, um eine optimale Lösung für den Stiftungsgründer zu finden.
Welche formellen Voraussetzungen muss die Gründung über einen Privatstiftungsvertrag erfüllen?
In Österreich sieht die Gründung einer Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz zwingend die Eintragung ins Firmenbuch vor, da diese als juristische Person erst durch diese Firmenbucheintragung entsteht.
Dabei ist es nicht erheblich, ob der Privatstiftungsvertrag die Gründung einer gemeinnützigen oder eigennützigen Stiftung vorsieht. Hierbei ist für die Eintragung ins Firmenbuch eine Stiftungserklärung nötig, die nur in Form eines Notariatsaktes errichtet werden kann und aus einer Stiftungsurkunde, aber auch aus einer Stiftungszusatzurkunde bestehen kann.
Dabei kann eine Privatstiftung nicht nur durch eine Urkunde unter Lebenden, sondern auch durch eine letztwillige Stiftungserklärung von Todes wegen zum Todeszeitpunkt des Stifters errichtet werden. Hierbei kann das Gericht die Bestellung eines Stiftungskurators anfordern, um die unverzügliche Firmenbucheintragung der Stiftung zu erwirken.
Welche Inhalte muss eine Stiftungserklärung aufweisen?
Um einen wirksamen Privatstiftungsvertrag erstellen zu können, muss die entsprechende Stiftungserklärung obligatorische Inhalte aufweisen. Hierbei muss zunächst die Widmung von Vermögen ausgewiesen werden, welches mindestens 70.000 € in Österreich betragen muss.
Ferner ist auch der Stiftungszweck möglichst genau zu benennen sowie auch die Begünstigten. Außerdem sind sowohl die vollständigen Daten des Sitzes der Privatstiftung sowie auch die Daten des Stifters in der Stiftungserklärung aufzunehmen.
Zusätzlich muss eine Angabe zur Dauer der Stiftung gemacht werden, die entweder auf bestimmte oder auch auf unbestimmte Zeit angelegt sein kann.
Wie muss eine Privatstiftung organisatorisch aufgebaut sein in Österreich?
Eine Privatstiftung in Österreich muss einen Vorstand haben, der aus mindestens drei Personen besteht. Dabei können Begünstigte der Stiftung sowie deren Ehegatten und nahe Angehörige nicht Mitglied des Stiftungsvorstands werden.
Deshalb ist es in Österreich, im Gegensatz zu Deutschland, auch nicht möglich, dass sich der Stifter zum Alleinvorstand bestellt und auf diese Weise die Ausschüttungen an seine Familie steuert.