Syndikatsvertrag erstellen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Ausarbeitung individueller Vertragsregelungen für den Syndikatsvertrag
- Rechtssichere und eindeutige Gestaltung der Syndikatsvertrag Inhalte
- Veranlassung einer notariellen Beurkundung bei der Vereinbarung von Vorkaufsrechten für Gesellschaftsanteile
- Beratung der Syndikatsvertrag Vertragspartner zu Gestaltungsmöglichkeiten
- Information zu Kündigungsmöglichkeiten für Syndikatsverträge und Folgen von Vertragsverletzungen
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Syndikatsvertrag erstellen lassen
Grundsätzlich unterliegt die Syndikatsvertrag Form keinen besonderen Formvorschriften.
Deshalb ist die Inanspruchnahme eines Anwalts für Vertragsrecht nicht vorgeschrieben bei der Erstellung eines Syndikatsvertrages. Dabei lassen sich auch im Internet Syndikatsvertrag Vorlagen finden, die man Syndikatsvertrag Muster für die Konzeption einen eigenen Vertrag verwenden kann.
Allerdings bieten diese keine Gewähr, dass ein individueller Syndikatsvertrag auch rechtssicher und vollständig formuliert ist. Außerdem kann ein Syndikatsvertrag Muster keine individuellen Sachverhalte regeln.
Deshalb ist es immer ratsam, einen individuellen Syndikatsvertrag erstellen zu lassen von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht. Hierbei kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht die Vertragsregelungen optimal an die individuellen Bedürfnisse anpassen und eine vollständige und rechtssichere Verlagsgrundlage liefern.
FAQ: Anwalt für Syndikatsvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man von einem Anwalt einen Syndikatsvertrag erstellen lassen?
Ein Anwalt für Vertragsrecht garantiert eine individuell angepasste, rechtssichere und vollständige Vertragsvorlage. Dabei ist dies besonders bei einem Syndikatsvertrag sehr wichtig, da dieser eine langfristige vertragliche Bindung der Vertragspartner vorsieht. Außerdem werden in Syndikatsverträgen oftmals auch finanzielle Themen geregelt, die einer sehr präzisen Regelung bedürfen.
Deshalb sollte man nicht nur die Beratung zum Syndikatsvertrag durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Anspruch nehmen, sondern von ihm auch den Syndikatsvertrag erstellen lassen.
Wie verhält sich ein Syndikatsvertrag zum bestehenden Gesellschaftsvertrag?
Generell verpflichtet ein Syndikatsvertrag nur die Vertragsparteien untereinander und nicht die Gesellschaft als solches, da ein Syndikatsvertrag nicht Bestandteil des Gesellschaftsvertrages und auch nicht der Satzung der Gesellschaft ist.
Deshalb entfaltet der Syndikatsvertrag auch nur eine schuldrechtliche Verpflichtung zwischen den beteiligten Vertragspartnern. Außerdem gilt dies auch für alle anderen schuldrechtlichen Verträge, die nur untereinander zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens abgeschlossen werden.
Was bedeutet die Stimmbindung im Syndikatsvertrag
Mit der Stimmbindungsvereinbarung wird beim Syndikatsvertrag eine Verpflichtung zu einer einheitlichen Stimmabgabe der Vertragsparteien bei Gesellschafterbeschlüssen vereinbart.
Für den Fall, dass ein Vertragspartner entgegen der Vereinbarung seine Stimme abgibt, ist diese Stammabgabe gegenüber der Gesellschaft zwar wirksam, jedoch kann sie aus dem Syndikatsvertrag Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Wie kann man einen Syndikatsvertrag kündigen?
Wird ein Syndikatsvertrag als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesbR) gegründet, so kann dieser Vertrag mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Geschäftsjahresende gekündigt werden.
Jedoch liegt zumeist eine Kündigung nicht im Interesse der Vertragspartner und sie entspricht auch nicht dem ursprünglichen Zweck dieser Vertragsart, die auf eine langfristige Vereinbarung ausgelegt ist.
Welche Formvorschriften müssen beim Syndikatsvertrag beachtet werden?
Ein Syndikatsvertrag muss keine besonderen Formerfordernisse erfüllen.
Jedoch besteht in einigen Fällen eine Syndikatsvertrag Notariatspflicht. Dabei ist diese z. B. vorgeschrieben, wenn der Syndikatsvertrag Vorkaufs- oder Aufgriffsrechte an den Gesellschaftsanteilen beinhalten soll. Hierbei wird dann der Syndikatsvertrag nur rechtsgültig, wenn er eine notarielle Beglaubigung erfahren hat.