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Versicherungsvertrag prüfen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen Versicherungsvertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Überprüfung des Versicherungsvertrages auf Vollständigkeit der Regelungen
  • Prüfung der Konditionen in Bezug auf Laufzeit, Prämien,   Versicherungsschutz und gesetzliche Bestimmungen
  • Analyse der Bedingungen zum Versicherungsvertrag kündigen   sowie zum Rücktritt vom Vertrag
  • Ein Anwalt für Vertragsrecht wird beim Versicherungsvertrag   prüfen lassen auch beratend tätig und klärt z. B. über evtl.   Anpassungsmöglichkeiten auf.
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Versicherungsvertrag prüfen lassen

Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann beim Versicherungsvertrag prüfen lassen sicherstellen, dass alle wichtigen Vertragsinhalte in den Vertrag eingearbeitet wurden und dass diese eindeutig und rechtssicher formuliert werden. 

Außerdem wird er auch den Versicherungsnehmer beraten zu optimierenden Anpassungsmöglichkeiten. Zusätzlich kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch helfen, Unklarheiten bzgl. des versicherten Risikos und versicherter Schäden aufzuklären. 

Ferner wird er beim Versicherungsvertrag prüfen lassen immer sicherstellen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz ergeben, eingehalten werden. Spezialisierte und geprüfte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und unkompliziert bei vertragsrechtsinfo.at.

FAQ: Anwalt für Versicherungsvertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man einen Versicherungsvertrag prüfen lassen von einem Anwalt?

Ein Versicherungsvertrag bedeutet für die Vertragsparteien zumeist eine längerfristige Vertragsbindung, bei der ein hohes wirtschaftliches Risiko abgesichert werden soll. Deshalb sollte man die Versicherungsvertrag Vertragsinhalte genau kennen, um nicht in Schadensfällen unangenehme Überraschungen zu erleben. Dabei kann ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht eine gute Unterstützung sein, da er alle Versicherungsvertrag Bestimmungen eingehend analysieren kann und seinen Mandanten zu seinem Versicherungsschutz aufklären kann.

Was sollte man zum Versicherungsschutz beim Versicherungsvertrag wissen?

Das versicherte Risiko, das ein Versicherer mit dem Versicherungsvertrag übernimmt, bezeichnet man als den Versicherungsschutz. Dabei ist der Schutz einer versicherten Person vor versicherten Gefahren gemeint. 

Hierbei sind versicherte Gefahren nur diejenigen Ereignisse, die als wichtiger Bestandteil des Versicherungsfalls vereinbart wurden. Deshalb ist der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet, in diesem Fall die versicherte Gefahr zu tragen durch die Zahlung einer Versicherungsleistung. 

Dabei trägt der Versicherer das versicherungstechnische Risiko, dass die Zahl oder der Umfang der Schäden das Ausmaß überschreiten, das bei der Prämienberechnung zugrunde gelegt wurde. Allerdings ist ein Versicherungsschutz immer dann ausgeschlossen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn eine vorsätzliche Verletzung von Obliegenheiten nachweisbar ist.

Wann muss ein Versicherer leisten nach einem Schadensfall?

Eine Schadensregulierung des Versicherers nach dem Versicherungsvertrag ist erst dann fällig, wenn dieser sich über die Sach- und Rechtslage des Schadens ein abschließendes Bild machen konnte. 

Deshalb tritt auch vor dem Abschluss des Sachverständigengutachtens keine Fälligkeit ein. Jedoch kann ein Versicherungsnehmer bereits vorab Abschlagszahlungen einfordern. Dabei können diese in der Höhe eines Betrages verlangt werden, den der Versicherer nach der Lage der Sache mindestens leisten muss.

Was bedeutet die gesetzliche Anzeigepflicht beim Abschluss des Versicherungsvertrages?

Um einen Versicherungsvertrag abschließen zu können, wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände, die für eine mögliche und zu versichernde Gefahr relevant sind, beim Versicherer anzugeben. 

Dabei muss diese Anzeige immer vollständig als auch richtig sein. Ferner ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, neue Umstände für die Gefahr, die er nach Antragstellung aber noch vor Annahme durch den Versicherer entdeckt, ergänzend zu melden. Dabei soll durch diese gesetzlich bestimmte Anzeigepflicht dem Versicherer eine richtige Einschätzung des zu versichernden Risikos ermöglicht werden vor einem Vertragsabschluss.

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