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Bürgschafts­vertrag vom Spezialisten erstellen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen rechtssicheren Bürgschafts ­vertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erstellen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Ausarbeitung aller wichtigen Bürgschaftsvertrag Inhalte anhand   der individuellen Bedürfnisse
  • Unterstützung und Beratung bei der Konzeption zu den   verschiedenen Bürgschaftsvertrag Arten
  • Aufklärung über die Bürgschaftsvertrag Haftung und auch die   Möglichkeiten der Bürgschaftsvertrag Anfechtung
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Bürgschaftsvertrag erstellen lassen

Der Bürgschaftsvertrag ist im österreichischen Schuldrecht ein obligatorisches Sicherungsmittel zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfüllt. 

Dabei kommt der Bürgschaftsvertrag zwischen dem Gläubiger und dem Dritten zustande. Außerdem bedarf die Erklärung des Bürgen bedarf der Schriftform. Hierbei kann ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht zu den verschiedenen Bürgschaftsvertrag Arten konzeptionelle Hilfe leisten und rechtliche Sicherheit bieten. Hierbei unterstützt er bei der Formulierung passender Bürgschaftsvertrag Inhalte und zeigt Optionen auf, wie ein Vertragsverhältnis im Bürgschaftsvertrag gestaltet werden kann. 

Dabei spielen besonders die verschiedenen Bürgschaftsvertrag Paragraphen eine wesentliche Rolle, die eine Berücksichtigung finden müssen. Deshalb kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Vertragsrecht hier ein wertvoller Partner sein, der den Bürgschaftsvertrag für Gläubiger, Bürgen sowie auch den Gläubiger sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich vernünftig gestalten kann.

FAQ: Anwalt für Bürgschaftsvertrag: Das sollten Sie wissen

Weshalb sollte man von einem Anwalt einen Bürgschaftsvertrag erstellen lassen?

Der Bürgschaftsvertrag ist ein gesetzlich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in Österreich geregelt und muss den dortigen Bestimmungen folgen. 

Deshalb ist es besonders wichtig, Bürgschaftsvertrag Inhalte rechtssicher zu gestalten und alle bestehenden gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei kann ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht ein wichtiger Partner sein, der bei der Gestaltung der Bürgschaftsvertrages nicht nur auf eine vollständige und stimmige Konzeption achtet, sondern auch alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Blick hat. 

Ferner kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht natürlich auch zu den verschiedenen Bürgschaftsvertrag Arten im Vorfeld des Bürgschaftsvertrag erstellen lassen beraten.

Welche verschiedenen Arten von Bürgschaftsverträgen kennt man in Österreich?

In Abhängigkeit von den Haftungsvoraussetzungen werden verschiedene Arten von Bürgschaften unterschieden. Hierbei handelt es sich neben der gewöhnlichen Bürgschaft auch die Haftung als Bürge und Zahler sowie die Ausfallbürgschaft. 

Zusätzlich existieren auch spezifische Bürgschaftsverträge, wie z. B. für eine Handelsbürgschaft oder eine Wechsel- und Scheckbürgschaft.

Welche Bestandteile sollte ein Bürgschaftsvertrag enthalten und welche Bürgschaftsvertrag Formvorschriften sind zu beachten?

Für die Bürgschaftsvertrag Formvorschrift gilt die Schriftform. Dabei ist der Bürgschaftsvertrag ein einseitiger privatrechtlicher Vertrag ist ein zwischen Gläubiger, Schuldner und Bürge. Hierbei verpflichtet sich der Bürge im Bürgschaftsvertrag, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, dessen Verbindlichkeiten zu übernehmen.

Dabei ist der wichtigste Bestandteil des Bürgschaftsvertrages die Bürgschaftserklärung, die alle relevanten Angaben zum Bürgschaftsverhältnis beinhaltet und damit die Gültigkeit der Bürgschaft bewirkt. 

Außerdem von Bedeutung ist die Bürgschaftsurkunde, die dem Gläubiger im Rahmen ausgehändigt wird, um sie gegen Sicherheitseinbehalte einzutauschen.

Wie haftet ein Bürge nach dem Bürgschaftsvertrag?

Der Umfang und die Zeitpunkt zu dem ein Bürge für die übernommene Verpflichtung haften muss, hängt stark von den Bedingungen ab, die im Bürgschaftsvertrag vereinbart wurden. 

Dabei haftet der Bürge bei einer gewöhnlichen privaten Bürgschaft im Prinzip mit seinem Privatvermögen, bis die Forderung des Gläubigers erfüllt ist. Dabei umfasst dies nicht nur die aktuelle Höhe der Forderung selbst, sondern auch evtl. Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner. 

Lassen Sie sich hierzu beraten von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht, den Sie schnell und unkompliziert unter vertragsrechtsinfo.at finden können.

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