Entsendevertrag prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Arbeitsrechtliche Abklärung von Entsendeverträgen
- Sozialversicherungsrechtliche Überprüfung der Regelungen im Entsendevertrag
- Prüfung steuerrechtlicher Besonderheiten
- Überprüfung rechtlicher Besonderheiten des Ziellandes
- Analyse der Vereinbarungen zu Kostenübernahmen
- Klärung von Regelungen zur Beendigung der Mitarbeiterentsendung und Kündigungsmodalitäten
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Entsendevertrag prüfen lassen
Bei der Mitarbeiterentsendung über die vertragliche Regelung eines Entsendevertrages müssen vielfältige Regelungen überprüft werden, die das Arbeitsverhältnis im Ausland betreffen.
Dabei spielen beim Entsendevertrag Ausland viele rechtliche Regelungen sowohl des Herkunftslandes als auch des Ziellandes eine Rolle. Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Entsendevertrag prüfen lassen sowohl die arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Bedingungen analysieren.
Außerdem ist neben dem Entsendevertrag Gehalt auch eine Überprüfung der Regelungen zur Kostenübernahme von z. B. Umzugs- und Reisekosten möglich.
Ferner ist es wichtig, die Bedingungen für die Beendigung der Mitarbeiterentsendung und mögliche Kündigungsrechte zu überprüfen. Dabei kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch die Regelungen zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters nach seiner Rückkehr prüfen.
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FAQ: Anwalt für Entsendevertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Entsendevertrag vom Anwalt prüfen lassen?
Eine Mitarbeiterentsendung ins Ausland ist eine rechtlich komplexe Maßnahme für die Beteiligten. Deshalb sollte man einen Entsendevertrag prüfen lassen von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht. Dabei kann dieser alle rechtlichen Besonderheiten analysieren, die sowohl im Herkunftsland als auch im Zielland zu berücksichtigen sind.
Außerdem sollte der Entsendevertrag auch hinsichtlich der Regelungen zum Entsendevertrag Gehalt und den Sonderkosten im Rahmen der Mitarbeiterentsendung geprüft werden.
Welche Regelungen im Entsendevertrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen müssen überprüft werden?
Je nach Zielland, sind bei einer Mitarbeiterentsendung sowohl arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und auch steuerrechtlich unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen gültig. Dabei kann es Anwalt für Vertragsrecht die besonderen nationalen Regelungen des Ziellandes und ihre Berücksichtigung im Entsendevertrag überprüfen und ggf. anpassen.
Welche Regelungen sollten für die Zeit nach der Mitarbeiterentsendung getroffen werden?
Gerade nach Ablauf eines Entsendevertrages oder bei einer vorzeitigen Kündigung des Entsendevertrages können sich für Unternehmen und Mitarbeiter Probleme ergeben.
Deshalb sollte man alle Regelungen zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters im Unternehmen bereits im Vorfeld im Entsendvertrag regeln. Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht die getroffenen Vereinbarungen überprüfen und auch klären, ob eine sichere Wiedereingliederung in einer entsprechenden Position gewährleistet ist.
Welche Mindestregelungen sollte ein Entsendevertrag enthalten?
Grundsätzlich muss ein Entsendevertrag nach den rechtlichen Regelungen Angaben zur Einsatzdauer, dem angepassten Gehalt für die Mitarbeiterentsendung und die Regelungen zur Wiedereingliederung nach Rückkehr beinhalten. Ferner bietet es sich an, auch angepasste Urlaubsregelungen und Reiseregelungen zu treffen für eine zwischenzeitliche Heimreise.
Welche zusätzlichen Kosten sind im Entsendevertrag zu regeln?
Bei der Mitarbeiterentsendung fallen zunächst immer zusätzliche Reisekosten an sowie auch Kosten für die lokale Unterbringung. Außerdem spielen häufig bestimmte Gebühren für Behörden im Ausland eine Rolle. Ferner müssen auch ggf. Regelungen für mitreisende Familienmitglieder getroffen werden und auch hierfür Regelungen zu entstehenden Kosten getroffen werden.
Ist ein Entsendevertrag ein neuer Arbeitsvertrag?
Normalerweise bleibt beim Entsendevertrag das zugrundeliegende Arbeitsverhältnis aus dem Dienstvertrag bestehen. Dabei wird der Entsendevertrag als zusätzliche Vereinbarung für die Dauer der Mitarbeiterentsendung getroffen. Deshalb kehrt ein Mitarbeiter zumeist nach Ablauf des Entsendevertrages sein normales Arbeitsverhältnis aus dem Dienstvertrag zurück.