Mit einem Arbeitsvertrag begibt man sich in ein Dauerschuldverhältnis, welches auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit ausgelegt sein kann. Dieses wird auch als Arbeitsverhältnis bezeichnet.
Das Arbeitsverhältnis auf Grundlage eines Dienstvertrages oder Arbeitsvertrages ist durch die besondere Anhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Der Arbeitgeber ist die funktionale Autorität, übt die Kontrolle aus und hat Weisungsbefugnis. Im Arbeitsvertrag sind diese und viele weitere Punkte des Arbeitsverhältnisses wie Urlaubsanspruch, Arbeitszeit und-ort und die genauen Tätigkeitsbeschreibungen geregelt.
Das besondere Merkmal eines Arbeitsvertrages / echten Dienstvertrages sind die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Hierzu zählen vor allem die
- Eingliederung in den betrieblichen Ordnungsbereich
- die Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung
- die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers
- die Kontrolle der Durchführung der Arbeit
- die disziplinäre Verantwortung des Arbeitnehmers
Nicht alle diese Punkte müssen in einem Arbeitsverhältnis gemeinsam vorkommen, um es als abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu deklarieren. Entscheidend ist, ob bei einer Gesamtbetrachtung die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit eindeutig überwiegen.
Im Gegenzug hat der Vertrag für Arbeitnehmer im Rahmen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses auch seine Vorteile. So ist man beispielsweise in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert und braucht sich keine Gedanken um die grundständige Gesundheitsversorgung, die Pensionsversicherung, die Unfall- und Arbeitslosenversicherung machen.