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Reisevertrag erstellen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen rechtssicheren Reisevertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erstellen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Erstellung von Reiseverträgen für Pauschalreisen sowie auch Individualreisen
  • Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Reisevertrag erstellen bzgl. der Beförderung und Beherbergung von Personen
  • Rechtliche Ausarbeitung der Haftung aus Reiseverträgen bei Unmöglichkeit, Verzug oder der Verletzung von Nebenpflichten
  • Formulierung geeigneter Reisevertragsbedingungen für den Rücktritt vom Vertrag und die Kündigung des Reisevertrages
  • Beratung zu Reisemängeln und Formulierung geeigneter Vertragspassagen zur Anzeigepflicht und Beseitigung dieser
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Reisevertrag erstellen lassen

Der Reisevertrag ist eine eigene Vertragsart, die dem Werkvertrag ähnelt. Dabei ist seit 2018 in Österreich das Pauschalreisegesetz in Kraft, das auf Reiseverträge Anwendung findet, bei denen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen kombiniert werden. 

Deshalb sind beim Reisevertrag erstellen lassen durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Außerdem müssen beim Reisevertrag erstellen lassen besondere Haftungsbedingungen berücksichtigt werden, die bei einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevertrag entstehen, wie z. B. eine Reisepreis Entschädigung. 

Ferner unterstützt ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch zu den wichtigen Reisevertragsbedingungen, die sich auf den Rücktritt vom Vertrag, das Reisevertrag stornieren und die Bedingungen, unter denen eine Reisevertrag gekündigt werden kann, beziehen.  

FAQ: Anwalt für Reisevertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte ich durch einen Anwalt für Vertragsrecht einen Reisevertrag erstellen lassen?

Jeder Reisevertrag muss auf die individuellen Bedingungen einer Reise angepasst sein. Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht abklären, ob das Pauschalreisegesetz zu berücksichtigen ist und welche Haftungsbedingungen relevant sind. Außerdem kann er beraten, wie Reisemängel im Reisevertrag bereits berücksichtigt werden können und welche Maßnahmen zur Beseitigung angeboten werden.

Was ist charakteristisch für einen Reisevertrag?

Durch einen Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen mangelfrei zu erbringen. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter den Reisepreis zu bezahlen. Hierbei ist der Reisevertrag auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichtet ist und stellt damit einen Unterfall des Werkvertrages dar.

Wann greift das Pauschalreisegesetz?

Für eine Pauschalreise müssen mindestens zwei verschiedene der folgenden Arten von Reiseleistungen kombiniert werden: die Personenbeförderung, die Unterbringung einer Person, eine KFZ-Vermietung bzw. Vermietung von Krafträdern. Ferner kann es sich dabei auch um eine andere touristische Leistung handeln, die nicht wesensmäßig Bestandteil einer der oben genannten Reiseleistung ist, wie z. B. Eintrittskarten für Konzerte, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, Ausflüge, Themenparks, Führungen, Wellnessbehandlungen, Vermietung von Sportausrüstung.

Wie sind Reisemängel durch den Reisevertrag zu behandeln?

Wenn eine Reise nicht den vereinbarten oder erwarteten Leistungen lt. Reisevertrag entspricht, hat der Reisende die Möglichkeit, den Mangel zu rügen und innerhalb einer angemessenen Frist die Beseitigung des Mangels zu verlangen. 

Dabei muss er vor Ort bei dem Reiseveranstalter (örtliche Reiseleitung) die Reklamation protokollieren lassen bzw. ihn über seine gesetzlich vorgeschriebene Notrufnummer informieren. Für den Fall, dass der Reiseveranstalter nicht erreichbar ist, ist der Mangel umgehend dem Erfüllungsgehilfen (z. B. Busunternehmen, Hotel) mitzuteilen. 

Hierbei kann der Reisende beim Vorliegen eines schwerwiegendem Mangels den Reisevertrag kündigen. Hingegen kann er bei einem leichteren Mangel sich diesen bestätigen lassen und nach Reiseende innerhalb von vier Wochen beim Reiseveranstalter beanstanden sowie eine Reisepreisminderung zu fordern.

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