Der Dienstvertrag ist für den Auftraggeber aufgrund der Sozialleistungen, Urlaubsansprüche, Fehltage durch Krankheit aber auch durch den Einstellungsprozess mit Anzeigenschaltung etc. teurer als ein Werkvertrag.
Ob ein Werkvertrag überhaupt umsetzbar ist, hängt davon ab, ob das Unternehmen überhaupt damit umgehen kann, dass der Auftragnehmer nicht ständig zur Verfügung steht sondern sich seine Arbeitszeit komplett selbst einteilt. Entscheidend ist für Sie nur, dass er zum Abgabetermin das gewünschte Werk fertiggestellt hat. Dann ist der Werkvertrag sicher die richtige Wahl.
Wenn Sie es aber wünsche, dass derjenige bei Ihnen vor Ort sitzt und ständig abrufbar und empfangsbereit für Instruktionen ist, dann ist der Dienstvertrag die bessere Wahl für Sie. Schätzen Sie allerdings beim Dienstvertrag ab, wie Sie einen Mitarbeiter langfristig mit Aufgaben versorgen können und welche Voraussetzungen er mitbringen muss.
Das ist oft schwieriger abzuschätzen als für eine spezielle Aufgabe eine externe Person für die Erstellung mit einem Werkvertrag zu Hilfe zu holen.