Eine eigentumsrechtliche Teilung zwischen einem Grundstück und einem Gebäude kann auch durch einen Superädifikatsvertrag erzielt werden. Hierbei wird bei einem derartigen Superädifikatsvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer von Grund und Boden und dem Errichter eines Gebäudes getroffen.
Hierbei ist bei dieser Vertragsart – im Gegensatz zu einem Kaufvertrag oder Mietvertrag – wesentlich, dass dieses Gebäude laut Vertrag nicht dauerhaft auf dem Superädifikat Pachtgrund bestehen bleibt.
Deshalb muss ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht bei Superädifikatsvertrag erstellen lassen genau den Zweck der Bebauung definieren. Ferner sind auch eine detaillierte Ausarbeitung der Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten wichtig und ggf.
Vereinbarungen zum Bauzins und den Zahlungsmodalitäten. Außerdem werden im Superädifikatsvertrag meist Entschädigungsleistungen vereinbart, die dem Eigentümer des Gebäudes nach Vertragsablauf zukommen sollen.
Die beste Rechtsvertretung die man sich wünschen kann