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Vorstandsvertrag erstellen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen rechtssicheren Vorstandsvertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erstellen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Formulierung der Rechte und Pflichten im Vorstandsvertrag sowie der Leistungsziele
  • Definition der Handlungsbefugnisse, genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Geschäfte
  • Ausführung der Regelungen zur außerordentlichen Kündigung und zur Befristung
  • Ausarbeitung der Gehaltskomponenten und Bestimmungen zur Sozialversicherungspflicht
  • Bestimmung des Haftungsumfangs im Vorstandsvertrag
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Vorstandsvertrag erstellen lassen

Ein Vorstandsvertrag ist im Vergleich zu einem normalen Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag, der einen Vorstand befugt, die Geschäfte einer AG oder eines Vereins zu leiten. 

Dabei müssen z. B. beim Vorstandsvertrag erstellen lassen zahlreiche Vertragselemente berücksichtigt werden, die die Rechte und Pflichten des Vorstands festlegen. Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht alle wichtigen Vertragsbestandteile individuell ausarbeiten. 

Dabei sind neben den Handlungsbefugnissen auch die Vorstandsvertrag Laufzeit, die Vorstandsvertrag Kündigungsgrund der Vorstandsvertrag Abfindung. Zusätzlich wird häufig bei einem Vorstandsvertrag AG häufig auch ein Wettbewerbsverbot vereinbart. 

Außerdem müssen auch die Haftungsbedingungen im Vorstandvertrag festgelegt werden. Dabei kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht die einzelnen Vertragskomponenten des Vorstandsvertrages individuell auf die jeweilige Position und Unternehmenssituation anpassen. 

Erfahrene und geprüfte Juristen für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter vertragsrechtsinfo.at.

FAQ: Anwalt für Vorstandsvertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man von einem Anwalt einen Vorstandsvertrag erstellen lassen?

Ein Vorstandsvertrag erteilt einem Vorstand weitreichende Handlungsbefugnisse, die die Unternehmensentwicklung entscheidend bestimmen. Deshalb ist es sehr sinnvoll, bei der Ausgestaltung des Vorstandsvertrages die Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen. 

Dabei stellt man sicher, ein rechtlich einwandfreies Vertragsdokument zu erstellen, das den Notwendigkeiten und der Satzung des Unternehmens entspricht und auch den Bedürfnissen des Vorstands optimal gerecht wird.

Welche wesentlichen Inhalte finden sich in einem Vorstandsvertrag?

Der Vorstandsvertrag legt die Pflichten des Vorstands fest, soweit sie sich nicht bereits aus der Satzung oder kraft der Organstellung aus dem Gesetz ergeben. 

Zusätzlich regelt der Vorstandsvertrag üblicherweise die Gegenleistung für die Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft, damit also seine Vergütung und Urlaubsansprüche sowie auch seine Ansprüche auf Betriebsrente und die Regelungen zur Beendigung dieses Rechtsverhältnisses.

Wie haftet ein Vorstand nach dem Vorstandsvertrag?

Grundsätzlich führt ein Vorstand eine unternehmerische Tätigkeit aus. Hierbei ist er nicht weisungsgebunden, allerdings trägt er auch nicht das unternehmerische Risiko, das bei der Gesellschaft bleibt. 

Jedoch kann eine Haftung eines Vorstands nach dem Vorstandsvertrag im Falle einer Pflichtverletzung in Frage kommen. Hierbei kann sich diese sowohl auf eine Haftung gegenüber der Gesellschaft beziehen, als auch gegenüber Dienstnehmern, Gläubigern oder Mitbewerbern beziehen.

Sind Vorstände sozialversicherungspflichtig?

Der Vorstand einer AG ist in der Regel arbeitsrechtlich kein Arbeitnehmer da er als Mitglied des gesetzlichen Vertretungsorgans nicht persönlich abhängig ist. Deshalb ist daraus folgend der Vorstand nicht durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. 

Außerdem ist im Rahmen der Vorstandstätigkeit der Vorstand aufgrund gesetzlicher Vorschriften oft auch nicht sozialversicherungspflichtig. Im Gegensatz dazu muss bei einem Vorstand eines Vereins weiter differenziert werden. Hierbei ist eine einigermaßen trennscharfe Abgrenzung zwischen Ehrenamt und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung vorzunehmen. 

Deshalb lässt sich diese nur am konkreten Einzelfall vornehmen und hängt im Wesentlichen ab vom zeitlichen Umfang der Vorstandstätigkeit, der Einbindung in das operative Geschäft des Vereins und der Höhe der Vergütung nach dem Vorstandsvertrag.

Wie erfolgt eine Kündigung oder Abberufung eines Vorstands?

Für den Fall, dass im Vorstandsvertrag nicht sowieso eine Befristung vorgesehen wird, gilt dieser unbefristet und es wird eine übliche Kündigungsfrist vereinbart. Dabei müssen für eine Kündigung eines Vorstands die jeweiligen Gesellschaftsregeln der Satzung beachtet werden und ein entsprechender Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden. 

Hierbei erfolgt ein derartiger Beschluss zumeist mit einfacher Stimmenmehrheit, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.

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