Ein All-In Vertrag sieht keine Vergütung oder Urlaubsausgleich für Überstunden vor. Wenn keine Überstundenregelung im Arbeitsvertrag genannt wurde, können vom Arbeitgeber auch keine Überstunden verlangt werden. Ansonsten hängt die Arbeitszeit vom Vertrag ab.
Ist es eine Vollzeitstelle oder beispielsweise ein 20 Stunden Vertrag. Die Arbeitsstunden pro Woche müssen im Vertrag festgehalten werden. Der Arbeitsort ist wichtig anzugeben. Wenn das Unternehmen mehrere Standorte oder Filialen hat, muss im Vertrag festgehalten werden, welcher Ort für den Arbeitnehmer der Arbeitsort ist.
Somit kann der Arbeitgeber auch nicht zum Angestellten sagen, dass er morgen an einem anderen Standort arbeiten muss.
Homeoffice-Regelungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag aufgeführt werden sofern es die Möglichkeit dazu gibt. Viele Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern heute eine gewisse Anzahl an Tagen pro Monat von zu Hause aus zu arbeiten.
Das macht viele Arbeitgeber gegenüber anderen, die das nicht anbieten attraktiver. Manche Unternehmen rudern aber heute wieder zurück und streichen die Möglichkeit der Heimarbeit aus den Verträgen.