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DSGVO Vertrag erstellen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen rechtssicheren DSGVO Vertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erstellen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Beratung zu allen relevanten Neuerungen durch die DSGVO
  • Abgleich bestehender Datenschutzerklärungen mit der DSGVO
  • Implementierung der Neuregelungen in die   Datenschutzerklärung
  • Formulierung von Dienstverträgen für Arbeitsverarbeiter   personenbezogener Daten nach DSGVO
  • Aufklärung über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung   verschiedener personenbezogener Daten nach DSGVO
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen

Die meisten aktuell verwendeten Datenschutzerklärungen entsprechen noch nicht DSGVO Texten und damit den neuen Anforderungen der DSGVO. Deshalb ist es hier dringend geboten, diese entsprechend anzupassen, um eine DSGVO Strafe zu vermeiden. 

Lassen Sie sich hierzu beraten von einem spezialisierten Juristen für Vertragsrecht, der für Sie eine Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen kann. Hierbei wird er auch eine bestehende Datenschutzerklärung abgleichen und eine entsprechende Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen. 

Dabei wird Sie ein erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch in einer DSGVO Zusammenfassung über unternehmerische Anpassungsnotwendigkeiten aufklären.  

Zusätzlich hilft er Ihnen auch, wenn Sie einen Dienstvertrag mit einem Auftragsverarbeiter nach DSGVO erstellen lassen wollen.  

Erfahrene und geprüfte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter vertragsrechtsinfo.at.

FAQ: Anwalt für DSGVO: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man von einem Anwalt eine Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen?

Es ist immer empfehlenswert für ein Unternehmen eine Datenschutzerklärung und Informationssicherheitsrichtlinie nach DSGVO erstellen zu lassen. Dabei kann diese nicht nur als Nachweis gegenüber einer Aufsichtsbehörde dienen, sondern auch zum Gestalten interner Prozesse und zur Anleitung von Mitarbeitern herangezogen werden. 

Deshalb empfiehlt es sich immer, bei der Gestaltung dieser Dokumente die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann dieser sicherstellen, dass eine unternehmensinterne Datenschutzrichtlinie oder auch Datenschutzerklärung vollständige Regelungsinhalte aufweist und den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und den nationalen Datenschutzgesetzen entspricht.

Welche Neuerungen bringt die DSGVO?

Die DSGVO Verordnung regelt die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen. Hierbei bestärkt die DSGVO besonders die Rechte der Betroffenen durch neue Pflichten zu Transparenz und Information. Deshalb haben Betroffene durch die DSGVO einen einfacheren Zugang zu ihren Daten und auch der Information über deren Nutzung. 

Außerdem wird das bislang nur durch Gerichte festgestellte „Recht auf Vergessenwerden“ nun mit der DSGVO in einem Gesetz festgeschrieben. Zusätzlich stellt die DSGVO strengere Anforderungen an den Datenschutz in Unternehmen. 

Deshalb sind die Unternehmen z. B. verpflichtet, ihre elektronischen Anlagen und Anwendungen nach bestimmten Kriterien Datenschutz-freundlich voreinzustellen. Außerdem wurde auch die Pflicht zu einer Datenschutz Folgenabschätzung für erhobene Daten integriert, die besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Wann ist eine Datenschutzerklärung nach DSGVO vorgeschrieben?

Grundsätzlich ist jeder Betreiber einer Website dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Dadurch klärt er seine Besucher darüber auf, welche Daten erhoben werden und für welchen Zweck. 

Hierbei müssen nach dem Inkrafttreten der DSGVO jedoch von den Webseitenbetreibern neue Regelungen berücksichtigt werden. Dabei ergänzen diese die bisherigen Anforderungen um die zusätzliche Angabe der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen und die Bereitstellung aller verpflichtenden Informationen nach DSGVO. 

Ferner wird durch die DSGVO vorgeschrieben, dass eine Datenschutzerklärung grundsätzlich in einer klaren und verständlichen Sprache zu verfassen ist. Außerdem muss eine Datenschutzerklärung immer leicht zugänglich und bei Webseiten z. B. über einen einzigen Klick erreichbar sein.

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nach der DSGVO ist ein Unternehmen immer dann verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten eine systematische Überwachung erfordert oder wenn es um die Verarbeitung besonders sensibler Daten geht.

Dabei werden diese Bestimmungen durch die DSGVO noch durch das nationale Datenschutzgesetz erweitert. Hierbei verlangt dieses auch dann einen Datenschutzbeauftragten, wenn ein Unternehmen zumindest 10 Personen fortlaufend mit der Datenverarbeitung beschäftigt. 

Außerdem braucht man einen Datenschutzbeauftragten, wenn Datenverarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegen. Zusätzlich ist dies auch vorgeschrieben, wenn geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden, die einer Übermittlung dienen oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden.

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