Geschäftsführervertrag erstellen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Formulierung der Rechte und Pflichten im Geschäftsführungsvertrag sowie der Leistungsziele
- Definition der Handlungsbefugnisse, genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Geschäfte
- Ausführung der Regelungen zur außerordentlichen Kündigung und zur Befristung
- Ausarbeitung der Gehaltskomponenten und Bestimmungen zur Sozialversicherungspflicht
- Bestimmung des Haftungsumfangs im Geschäftsführervertrag
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Geschäftsführervertrag erstellen lassen
Ein Geschäftsführervertrag ist im Vergleich zu einem normalen Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag, der einen Geschäftsführer befugt, die Geschäfte eines Unternehmens zu leiten. Dabei müssen z. B. bei einem Geschäftsführungsvertrag Angestellter zahlreiche Vertragselemente berücksichtigt werden, die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers festlegen.
Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht alle wichtigen Vertragsbestandteile individuell ausarbeiten. Dabei sind neben den Handlungsbefugnissen auch die Geschäftsführervertrag Laufzeit, die Geschäftsführervertrag Sozialversicherungspflicht und der Geschäftsführervertrag Kündigungsschutz. Zusätzlich wird häufig ein Geschäftsführer Wettbewerbsverbot vereinbart.
Außerdem müssen auch die Haftungsbedingungen festgelegt werden. Dabei kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht die einzelnen Vertragskomponenten des Geschäftsführungsvertrages individuell auf die jeweilige Position und Unternehmenssituation anpassen.
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FAQ: Anwalt für Geschäftsführervertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Geschäftsführervertrag vom Anwalt erstellen lassen?
Ein Geschäftsführungsvertrag erteilt einem Geschäftsführer weitreichende Handlungsbefugnisse, die die Unternehmensentwicklung entscheidend prägen. Deshalb ist es sehr sinnvoll, hierbei bei der Ausgestaltung des Geschäftsführungsvertrages die Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen. Dabei stellt man sicher, ein rechtlich einwandfreies Vertragsdokument zu erstellen, das den Notwendigkeiten des Unternehmens und den Möglichkeiten des Geschäftsführers optimal gerecht wird.
Wie haftet ein Geschäftsführer nach dem Geschäftsführungsvertrag?
Grundsätzlich führt ein Geschäftsführer eine unternehmerische Tätigkeit aus. Hierbei ist er nicht weisungsgebunden, jedoch trägt er auch nicht das unternehmerische Risiko, das bei der Gesellschaft bleibt. Jedoch kann eine Haftung eines Geschäftsführers nach dem Geschäftsführungsvertrag im Falle einer Pflichtverletzung in Frage kommen.
Hierbei kann sich diese sowohl auf eine Haftung gegenüber der Gesellschaft beziehen, als auch gegenüber Dienstnehmern, Gläubigern oder Mitbewerbern beziehen. Für den Fall, dass der Geschäftsführer laut Geschäftsführervertrag auch als gewerberechtlicher Geschäftsführer eingesetzt wird, haftet er auch für Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften.
In welchen Fällen gilt ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer laut Geschäftsführervertrag?
Ein Geschäftsführer eines Unternehmens gilt als Arbeitnehmer, wenn er als Fremdgeschäftsführer eingesetzt, d. h. Er selbst nicht am Unternehmen beteiligt ist. Hingegen gilt ein Gesellschafter Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer, wenn der Umfang seiner Geschäftsanteile am Unternehmen es ihm ermöglicht, das Unternehmen maßgeblich zu steuern. Dabei genießt ein Geschäftsführer als Angestellter den Schutz des Angestelltengesetzes.
Kann man einen Geschäftsführervertrag ohne Gehalt abschließen?
Gerade bei jungen Unternehmen wird die Geschäftsführung häufig von Gesellschaftern wahrgenommen. Hierbei wird meist ein Geschäftsführungsvertrag ohne Vergütung abgeschlossen. Allerdings können n diesen Fällen die mit der Geschäftsführung verbundenen Kosten, wie z. B. Reisekosten, dann auch nicht steuerlich abgesetzt werden. Hierbei begründet sich dies in der unentgeltlichen Tätigkeit, die nicht mit einem Einkommen verbunden ist.
Wie erfolgt eine Kündigung oder Abberufung eines Geschäftsführers?
Für den Fall, dass im Geschäftsführungsvertrag nicht sowieso eine Befristung vorgesehen wird, gilt dieser unbefristet und es wird eine übliche Kündigungsfrist vereinbart. Dabei müssen für eine Kündigung eines Geschäftsführers die jeweiligen Gesellschaftsregeln beachtet werden und ein entsprechender Gesellschaftsbeschluss herbeigeführt werden. Hierbei erfolgt ein derartiger Beschluss zumeist mit einfacher Stimmenmehrheit, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.