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Kontovertrag prüfen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen Kontovertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

• Abgleich von allgemeinen Geschäftsbedingungen und   Kontovertrag mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen
• Überprüfung der Regelungen im Kontovertrag auf Vollständigkeit
• Prüfung aller Konditionen des Kontovertrages auf rechtliche   Zulässigkeit, wie z. B. Entgelte und Gebühren, Zinsen und   Kündigungsfristen sowie -bedingungen
• Unterstützung beim Vergleich unterschiedlicher Angebote zum   Abschluss eines Kontovertrages

Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Kontovertrag prüfen lassen

Vor dem Abschluss eines Kontovertrages sollte man die den Kontovertrag Inhalt genau studieren und sich ggf. unklare Regelungen erklären lassen. Dabei ist ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht ein sehr guter Partner, der die Bestandteile Kontovertrag analysieren kann und seinen Mandanten beraten kann. 

Hierbei sollten sowohl alle Kontovertrag Inhalte auf ihre Vollständigkeit hin geprüft werden und ein Kontovertrag Bank auch in Bezug auf die vorgegebenen Konditionen hin rechtlich überprüft werden. 

Ferner ist zu klären, welche Möglichkeiten zum Kontovertrag kündigen vorgesehen sind. Dabei sind neben allen individuellen Kontovertrag Inhalten auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank zu prüfen. 

Hierbei ist ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht ein idealer Partner beim Kontovertrag prüfen lassen, der seinem Mandanten die Bestandteile Kontovertrag genau erläutern kann und auf problematische Vereinbarungen hinweisen kann.

FAQ: Anwalt für Kontovertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man von einem Anwalt einen Kontovertrag prüfen lassen?

Die Kontovertrag Rechtsnatur stellt auf eine langfristige Vertragsbeziehung der Vertragsparteien ab. Deshalb ist es umso wichtiger, vor dem Abschluss eines Kontovertrages die Kontovertrag Inhalte genau verstanden und ggf. überprüft zu haben. Deshalb sollte man einen Kontovertrag Bank vor der Unterzeichnung immer von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht überprüfen lassen. 

Hierbei kann man dann sicherstellen, dass der Kontovertrag den eigenen Bedürfnissen entspricht und vermeidet über das Kontovertrag prüfen lassen das Risiko ungünstiger Konditionsvereinbarungen.

Was ist beim Abschluss eines gemeinsamen Kontovertrages zu berücksichtigen?

Will man einen gemeinsamen Kontovertrag z. B. mit dem Ehepartner abschließen, muss man beachten, dass dieser sowohl al „Oder-Konto“ oder aber auch als „Und-Konto“ abgeschlossen werden kann. Dabei ist bei einem „Oder-Konto“ laut Kontovertrag jeder Kontoinhaber alleine verfügungsberechtigt ist. 

Dabei dürfen dann beide Kontoinhaber abheben, überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten, ohne eine Zustimmung des anderen Kontoinhabers einholen zu müssen. Für den Fall, dass ein „Und-Konto“ im Kontovertrag vereinbart wird, darf jeder Kontoinhaber nur gemeinsam dem anderen Kontoinhaber darüber verfügen. 

Hierbei liegt der der Nachteil liegt in der komplizierten Handhabung alltäglicher Geldgeschäfte. Jedoch kann grundsätzlich bei einem gemeinsamen Kontovertrag ein Konto nur gemeinsam von den Kontoinhabern gekündigt werden.

Ist ein Dispositionskredit im Rahmen des Kontovertrages sinnvoll?

Will man über einen Kontovertrag auch einen Dispositionskredit vereinbaren, handelt es sich hierbei nicht um ein Darlehen. Hierbei erhält der Kontoinhaber einen gewissen Verfügungsrahmen, den er bis zu einem vorab festgelegten Betrag nutzen kann. Dabei bedeutet dies, dass bei Verwendung des Dispokredites das Konto in ein „Minus“ rutscht und somit im Soll weitergeführt wird. 

Hierbei bietet dieser sogenannte Überziehungskredit durchaus den Vorteil, kurzfristig finanzielle Engpässe überbrücken zu können, jedoch im Vergleich zu einem herkömmlichen Ratenkredit, zu meist sehr hohe Zinsen.

Was ist beim Kontovertrag kündigen zu beachten?

Sowohl eine Bank als auch ein Kontoinhaber können einen Kontovertrag für ein Girokonto jederzeit kündigen. Hierbei darf die Kündigungsfrist nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass die Bank den Kontovertrag kündigen will, muss sie eine angemessene Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. 

Hierbei gilt diese Frist jedoch nicht, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Dabei kann dies z. B. der Fall sein, wenn ein Kontoinhaber beim Abschluss des Kontovertrages falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat. Außerdem kann eine Bank einen über den Kontovertrag eingeräumten Dispokredit immer innerhalb von 30 Tagen kündigen. 

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