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Leasingvertrag prüfen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen rechtssicheren Leasingvertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Überprüfung des Leasingvertrages auf Vollständigkeit der Regelungen
  • Prüfung der Konditionen in Bezug auf Laufzeit, monatliche Raten, Gesamtbetrag, Finanzierungskosten und Restwertvereinbarung
  • Analyse der Bedingungen zum Leasingvertrag kündigen, zum Rücktritt vom Vertrag und die Regelungen zu Ausnahmesituationen
  • Untersuchung des Leasingvertrages auf evtl.  versteckte Finanzierungskosten bei unverzinsten Kautionen
  • Überprüfung aller weiteren anfallenden Gebühren, Anzahlungen oder Depotzahlungen auf ihre Rechtmäßigkeit
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Leasingvertrag prüfen lassen

Da der Leasingvertrag keine eigene gesetzliche Grundlage hat, ist es immer geboten, die Leasingvertrag Vertragsinhalte von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht überprüfen zu lassen. 

Dabei lassen sich sowohl die niedergeschriebenen Konditionen auf ihre rechtliche Korrektheit überprüfen als auch problematische Leasingvertrag Inhalte identifizieren. Hierbei handelt es sich oftmals um Bedingungen, die mit dem Leasingvertrag kündigen, Leasingvertrag widerrufen oder auch Leasingvertrag aussetzen verbunden sind. 

Dabei sollte man als Leasingnehmer hier eine klare Einschätzung zu den Regelungen suchen und ggf. Konditionen auch nachverhandeln. Hierbei ist ein erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht ein wichtiger Partner, der die problematischen Leasingvertrag Vertragsinhalte aufspüren kann und über die rechtlichen Konsequenzen informieren kann.

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FAQ: Anwalt für Leasingvertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man einen Leasingvertrag vom Anwalt prüfen lassen?

Ein Leasingvertrag bedeutet für den Leasingnehmer immer einen langfristigen Vertrag, bei der er zu regelmäßigen Zahlungen verpflichtet ist. Deshalb sollte er die Leasingvertrag Vertragsinhalte genau kennen, um nicht in ungeplanten Situationen negative Überraschungen zu erleben.   Dabei kann ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht eine gute Unterstützung sein, da er alle Leasingvertrag Inhalte eingehend analysieren kann und seinen Mandanten zu den rechtlichen Folgen beraten kann. 

Was sollte man zu fixen und variablen Raten beim Leasingvertrag wissen?

Grundsätzlich kann bei einem Leasingvertrag vereinbart werden, dass monatliche Raten entweder fix oder aber auch variabel gezahlt werden können. Dabei wird bei einer variablen Ratenzahlung der Zinssatz in regelmäßigen Abständen an die Veränderungen am Geldmarkt angepasst. Deshalb bietet eine fixe Ratenzahlung zumeist eine größere Sicherheit, allerdings geht sie meist mit etwas höheren Anfangsraten einher.

Was sollte man zu den Kosten beim Vertragsabschluss des Leasingvertrages wissen?

In den meisten Fällen fallen schon beim Abschluss des Leasingvertrages Kosten für den Leasingnehmer an. Hierbei ist neben einer Bearbeitungsgebühr Anfangszahlung fällig. 

Dabei kann es sich sowohl um eine echte Eigenleistung handeln, die die Schuld des Leasingnehmers unmittelbar mindert. Jedoch kann diese auch derart ausgestaltet sein, dass es sich hierbei um eine Vorauszahlung handelt, die im Laufe der Zeit mit anfallenden Leasingraten verrechnet wird. Außerdem kann sie in einer dritten Variante als reine Kaution gestaltet sein, mit der ausschließlich die Forderungen aus dem Leasingvertrag für den Leasinggeber sichergestellt werden sollen. 

Hierbei wird diese nach Leasingvertrag Ende dann zurückgezahlt, wenn nicht die Leasingsache anschließend erworben wird. Jedoch werden diese Kautionen in der Regel nicht verzinst und stellen deshalb versteckte Finanzierungskosten dar.

Kann man einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?

Im Regelfall ist der Leasingnehmer an den Leasingvertrag gebunden bis zum Leasingvertrag Ende. Jedoch können Sonderkündigungsrechte im Leasingvertrag vereinbart werden.

Dabei besteht eine einfache Option zum Leasingvertrag kündigen für den Leasingnehmer, wenn eine andere Person den Leasingvertrag übernehmen will. Hierbei kann dann der neue Leasingnehmer den Leasingvertrag übernehmen. Allerdings setzt dies voraus, dass der Leasinggeber mit dem neuen Leasingnehmer einverstanden ist und den Leasingvertrag mit ihm weiterführen will.  

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