Durch die Vertragsart Maklervertrag beauftragt ein Auftraggeber einen Makler mit der Vermittlung einer bestimmten Sache. Hierbei müssen klare Regelungen zu den Bedingungen der Vermittlung getroffen werden, die den Vorgaben des Maklergesetzes in Österreich entsprechen.
Dabei ist neben der genauen Beschreibung der Vermittlungssache und der Rechte und Pflichten des Maklers auch die Provisionsvereinbarung, die Maklervertrag Laufzeit, evtl. Aufwandsentschädigungen und die Maklervertrag 14 Tage Widerrufsfrist sehr wichtig. Deshalb sollte man einen Maklervertrag immer individuell gestalten.
Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen, alle Vereinbarungen klar, präzise und rechtssicher zu formulieren und auch über Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren. Deshalb kann ein spezialisierter Jurist für Vertragsrecht hierbei umfassende Beratung leisten.
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