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Maklervertrag prüfen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem einen Maklervertrag vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Überprüfung der Vollständigkeit der Regelungen beim   Maklervertrag prüfen lassen
  • Klärung der Eindeutigkeit der Vereinbarungen aus dem   Maklervertrag
  • Anpassung von Regelungen und rechtssichere, präzise   Formulierung nach dem Maklergesetz
  • Beratung zu optimierenden Gestaltungsmöglichkeiten
  • Aufklärung über gesetzliche Regelungen zu z. B.   Kündigungsmöglichkeiten oder Provisionsansprüchen
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Maklervertrag prüfen lassen

Generell sollte man einen Maklervertrag prüfen lassen von einem Anwalt für Vertragsrecht bevor man den Maklervertrag unterschreibt. Dabei lässt sich vermeiden, dass Vereinbarungen des Maklervertrages missverständlich sind und ggf. später zu Streitigkeiten führen können. 

Hierbei wird ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht sicherstellen, dass vor dem Abschluss alle notwendigen Bedingungen des Maklervertrages klar definiert sind. 

Dabei muss insbesondere präzise formuliert sein, welche Rechte und Pflichten sich für den Makler aus dem Maklervertrag ergeben. Hierbei wird ein erfahrener Jurist für Vertragsrecht alle Detailvereinbarungen auf Eindeutigkeit hin überprüfen und ggf. Anpassungsvorschläge machen. 

Spezialisierte und geprüfte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter vertragsrechtsinfo.at.

FAQ: Anwalt für Maklervertrag: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man von einem Anwalt einen Maklervertrag prüfen lassen?

Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann beim Maklervertrag prüfen lassen sicherstellen, dass alle wichtigen Vertragsinhalte im Vertrag vorhanden sind und diese sowohl eindeutig als auch rechtssicher formuliert wurden. Ferner kann er auch die Vertragsparteien zu individuell optimierenden Gestaltungsmöglichkeiten informieren. 

Außerdem kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch dafür sorgen, dass Unklarheiten bzgl. der Rechte und Pflichten aufgeklärt werden und eine eindeutige Vereinbarung sicherstellen. Zusätzlich wird er beim Maklervertrag prüfen lassen gewährleisten, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Maklergesetz eingehalten werden. Erfahrene und geprüfte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und schnell bei vertragsrechtsinfo.at.

Welche Maklervertrag Kosten fallen an beim Maklervertrag prüfen lassen?

Grundsätzlich hat ein Anwalt für Vertragsrecht natürlich Anspruch auf ein Honorar beim Maklervertrag prüfen lassen. Hierbei kann man zumeist entweder eine Pauschalvereinbarung treffen oder aber Stundensätze vereinbaren. Dabei ist meist die Pauschalvereinbarung günstiger und macht auch die Maklervertrag Kosten planbarer. 

Allerdings können auch bei einer Pauschalvereinbarung noch Abweichungen entstehen, wenn z. B. umfangreichere Anpassungen am Maklervertrag notwendig werden.

Was gibt es bei einem Maklervertrag für Immobilen besonders zu beachten?

Bei Immobilienmaklerverträgen gilt es, gesetzliche Höchstgrenzen für die Provisionen zu beachten. Dabei kann nach dem Maklergesetz bei einem Immobilienverkauf – oder auch kauf maximal eine Provision von 4 % vereinbart werden, bezogen auf den Verkaufspreis der Immobilie. 

Jedoch können immer geringere Provisionen vereinbart werden, die man vor Vertragsabschluss verhandeln kann. Hingegen sieht das Maklergesetz bei der Vermietung von Immobilien eine maximale Provision von zwei Bruttomonatsmieten vor, für den Fall, dass er vom Vermieter beauftragt wurde, kann die Provision auch drei Bruttomonatsmieten betragen.

Was muss man beim Maklervertrag kündigen beachten innerhalb der Maklervertrag Laufzeit?

Für den Fall, dass eine Maklervertrag Laufzeit vereinbart wurde, ist es nicht einfach möglich, den Maklervertrag innerhalb der Laufzeit zu kündigen. Dabei ist eine derartige Kündigung, wenn sie nicht aus wichtigem Grund erfolgt, immer mit Konsequenzen verbunden. Hierbei kann eine Kündigung eines befristeten Alleinvermittlungsauftrag z. B. dazu führen, dass die vereinbarte Maklerprovision fällig wird. 

Deshalb ist es ratsam, bei einem befristeten Vermittlungsauftrag eine Ausstiegsklausel im Vertrag zu verankern, für den Fall, dass z. B. ein Immobilienobjekt anderweitig zwischenzeitlich vermittelt werden kann. Ferner kann eine wirksame Maklervertrag Kündigung innerhalb der Laufzeit ohne Folgen nur dann ausgesprochen werden, wenn eine grobe Pflichtverletzung des Maklers vorliegt.

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