Optionsvertrag prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Überprüfung der vereinbarten Konditionen im Optionsvertrag auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit
- Überführung der beanspruchten Option in einen rechtssicheren Hauptvertrag
- Beratung zu Alternativen zum Optionsvertrag
- Informationen zur rechtlichen Bindungswirkung von Optionsverträgen
- Aufklärung über die Wirkungsweise befristeter Optionsverträge im Immobiliengeschäft
- Klärung zum Optionsvertrag Rücktritt bzw. dem Optionsvertrag kündigen
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Optionsvertrag prüfen lassen
Damit ein Optionsvertrag für beide Vertragspartner eine gute Basis für einen Hauptvertrag bilden kann, muss dieser vollständig und präzise alle Bedingungen definieren und auch eine eindeutige Terminierung haben.
Hierbei spielen Optionsverträge Immobilien sowohl beim gewerblichen Mietvertrag als auch bei Immobilienkaufvertrag eine wichtige Rolle.
Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht getroffene Vereinbarungen einer bestehenden Optionsvertrag Form insbesondere auf eine Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Regelungen überprüfen. Außerdem kann er zur rechtlichen Wirksamkeit nach der Optionsvertrag Definition aufklären.
Ferner wird ein erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch zu den Möglichkeiten eines Optionsvertrag Rücktritts aufklären und beraten zum Thema Optionsvertrag kündigen. Für den Fall, dass eine Option aus einem Optionsvertrag wahrgenommen wird, kann er auch die Umsetzung in den Hauptvertrag prüfen, z. B. in einen Optionsvertrag Kaufvertrag.
FAQ: Anwalt für Optionsvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Optionsvertrag vom Anwalt prüfen lassen?
Über einen Optionsvertrag soll zumeist eine wichtige vertragliche Vereinbarung vorvereinbart werden, die aktuell nicht konkret in einem Hauptvertrag fixiert werden kann. Deshalb ist es sehr wichtig, Optionsvertrag Form und Inhalt so zu gestalten, dass er für beide Vertragsparteien eindeutig ist. Ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht wird die vereinbarten Konditionen und Terminierungen dahingehend prüfen und die Vertragspartner zu evtl. Anpassungen beraten.
Warum ist eine präzise Terminierung im Optionsvertrag so wichtig?
Der Optionsvertrag soll für beide Vertragsparteien eine Bindungswirkung entfalten, die eine Absichtserklärung darstellt, zu bestimmten Konditionen einen Hauptvertrag abzuschließen.
Jedoch ist dabei zumeist der Optionsverpflichtete bei Abschluss des Optionsvertrages, verbindlich gebunden wohingegen der Optionsberechtigte ein Wahlrecht hat. Deshalb ist es umso wichtiger, über die Optionsvertrag Form eine klare zeitliche Begrenzung der Option zu vereinbaren, damit der Optionsverpflichtete danach auch nicht mehr an die Vereinbarungen gebunden ist.
Welche Rechte hat ein Vertragspartner, wenn ein Optionsvertrag bei einem Immobilienkauf nicht erfüllt wird?
Ein Optionsvertrag Immobilien stellt bei einem Immobilienkauf eine Ansichtserklärung für beide Vertragsparteien dar, einen Kaufvertrag abschließen zu wollen. Jedoch kennt das Immobilienrecht keine verpflichtenden Vorverträge.
Deshalb ist nur eine Auflassungserklärung eines notariell beglaubigten Immobilienkaufvertrages rechtsverbindlich und kann verhindern, dass ein Immobilienverkäufer eine Immobilie anderweitig verkauft.
Hierbei hat ein Optionsvertrag eben nur eine eher psychologische Bindungswirkung. Jedoch gibt es bei einer Missachtung eines Optionsvertrages für den geschädigten Vertragspartner ggf. die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
Welche Elemente sollte ein Optionsvertrag auf jeden Fall enthalten?
Ein Optionsvertrag sollte immer klar beschreiben, wer welche Optionsrechte wann wahrnehmen kann. Dabei ist es auch wichtig, immer eine klare Frist für die Optionsausübung zu definieren. Außerdem ist eine eindeutige Terminierung in einem Optionsvertrag wichtig, die sowohl den Beginn der Gültigkeit als auch die Beendigung der Gültigkeit klar festlegt. Ferner sollte für die Optionsvertrag Form auch für die Ausübung der Option immer die Schriftform vereinbart werden.