Pachtvertrag prüfen lassen - Darauf sollten Sie achten
- Redaktion Vertragsrechtsinfo.at
Es gibt verschiedene Situationen, in den man einen Pachtvertrag abschließt. Als Landwirt, Imker, Obstbauer, als Gastronom oder auch als Mitglied einer Familie, die das gesamte Unternehmen an ein Familienmitglied verpachtet.
Immer bedenken sollte man dabei, dass man mit einem Pachtvertrag meist eine wirtschaftliche Existenz an das Pachtobjekt bindet.
Daher ist es wichtig, den Pachtvertrag prüfen zu lassen. Erfahren Sie, welche Fallstricke es beim Pachtvertrag gibt und warum Sie diesen unbedingt von einem Fachanwalt begutachten lassen sollten, ehe Sie ihn unterschreiben.
Pachtvertrag prüfen lassen - warum ist das so wichtig?
Zuerst muss in einem Pachtvertrag alles Wichtige enthalten sein. Pachtzins, Pachtobjekt und genaue Beschreibung, die Laufzeit und einiges mehr.
Außerdem schließen Sie einen Pachtvertrag immer auch mit einem Geschäftsmann. Wir wollen niemandem etwas Böses unterstellen, aber vielleicht formuliert Ihr Verpächter eine oder mehrere Klauseln so, dass Sie dadurch später einen Nachteil haben. Das kann Sie viel Geld kosten!
Pachtvertrag Kosten
Sie wollen Hilfe bei der Errichtung eines Pachtvertrages, der Formulierung von Änderungen oder Ihren Pachtvertrag prüfen lassen, aber haben keine Vorstellung darüber, was es Sie kosten wird? Lesen Sie unseren Beitrag Pachtvertrag Kosten, um sich einen Überblick zu verschaffen
Die häufigsten Fallstricke beim Pachtvertrag
Die häufigsten Punkte, die in einem Pachtvertrag später zu Streitigkeiten oder zum Nachteil besonders der Pächter führen können, liegen in der Laufzeit, den Vereinbarungen über die ordentliche Bewirtschaftung, der Anhebung des Pachtzinses und der Kündigungsregelungen.
Manchmal entsteht auch Unmut, weil die Pachtsache nicht detailliert eingegrenzt und beschrieben wurde. Ein Beispiel für die Lafuzeitbestimmung des Pachtvertrages soll einen Fall exemplarisch verdeutlichen.
Der Verpächter zum Beispiel strebt meist eine sehr lange Verpachtungsdauer an. Bei einem unbefristeten Vertrag können beide Parteien immer zum Halbjahr kündigen. Dies kann zu Ihrem Vorteil als Pächter, aber eben auch oft zum Nachteil sein.
Wollen Sie hohe Investitionen tätigen, um langfristig mit Ihrem Betrieb Erfolg zu haben, ist das Risiko, welches Sie bei einem unbefristeten Vertrag nach einem halben Jahr die Kündigung zu bekommen, sehr hoch. Andererseits kann ein auf viele Jahre befristeter Vertrag bei NIchterreichung Ihres Geschäftszieles auch hinderlich sein.
Es gibt aber die Möglichkeit, durch eine Kündigungsverzicht- Klausel auch in einem unbefristeten Vertrag sich zumindest für einen gewissen Zeitraum mehr Sicherheit zu verschaffen.
Sie sehen, wenn Sie den Pachtvertrag prüfen lassen, kann ein spezialisierter Fachanwalt Ihnen sehr nützliche Tipps zu den zu vereinbarenden Punkten geben und Ihnen bei der Formulierung von rechtsbindenden Klauseln helfen.
Pachtvertrag erstellen
Sie haben ein Pachtobjekt ins Auge gefasst und müssen noch einen Pachtvertrag errichten? Dann gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie dazu unsere Tipps zum Pachtvertrag erstellen.
Bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages für mein Unternehmen war die Unterstützung von [...]
Sehr kompetent und empathisch. Sehr hilfsbereit, was die Bezahlung seiner Rechnung betrifft.
Frau Mag. Winkler hat mich zu meiner vollen Zufriedenheit bei der Durchsicht und Anpassung des [...]
Sehr sehr zufrieden
Super Kanzlei für Vertragssachen Die Kanzlei von Dr. Marschall habe ich wegen eines [...]
Sehr gute Beratung, man fühlt sich gut aufgehoben und verstanden. Fachwissen ist sehr gut.
Als Startup Unternehmer kann ich die Zusammenarbeit mit Wolfgang Stenzel nur begrüßen! Herr [...]
Kompetent, zuverlässig,
Von der Terminvereinbarung bis zum Abschluss einfach top! Beratung gut verständlich [...]
Sehr gut, kompetent
Vielen Dank noch einmal für Ihre hervorragende Arbeit. Ich wurde von Mag. Paul Heimann-Leitner [...]
Habe eine Rechtsberatung bei Philipp Kalser genossen und bin sehr zufrieden. Einerseits habe ich im [...]
Bei einem Kaufvertrag einer Liegenschaft wurde ich sehr kompetent und freundlich beraten. Bei allen [...]
Herr Mag.Zinterhof ist ein sehr kompetenter und sorgfältig arbeitender Jurist der im engen Kontakt [...]
Nachdem ich von einem sehr großen österreichischen Möbelhaus über Monate hinweg betreffend [...]
Die Abwicklung unserer Erbsache wurde durch Herrn MMag. Dr. Peter Kaser sehr professionell und [...]
Frau Mag.Schmidl vertritt und beriet mich sowohl in privaten, als auch in geschäftlichen [...]
Sehr kompetente, schnelle und fundierte Beratung. Wir würden jederzeit wieder mit einer [...]
RA Mag. Wagner hat uns sehr professionell und extrem lösungsorientiert beraten. Sehr rasche [...]
sehr gute Begleitung durch den Kaufprozess, vor allem gute Erreichbarkeit
Warum Sie auch Änderungen zum Pachtvertrag prüfen lassen sollten
Es kann immer wieder dazu kommen, dass ein bestehender Pachtvertrag erweitert oder verändert werden soll. Eine Änderung des Pachtvertrages erstellt man oft in Form eines losen Beiblattes. Mit ein wenig Pech können die Vereinbarungen auf diesem Blatt rechtlich angezweifelt und somit nicht als bindend anerkannt werden.
Es muss zum einen ein eindeutiger Bezug auf den ursprünglichen Pachtvertrag hergestellt werden. Schwammige Formulierungen wie „diese Änderungen gelten für den bestehenden Pachtvertrag mit …“ helfen Ihnen im Zweifelsfall nicht weiter.
Zum anderen können durch die Änderungen andere Punkte im ursprünglichen Pachtvertrag tangiert werden und Ihnen zum Nachteil gereichen. Lassen Sie deswegen auch jede Änderung zum und im Pachtvertrag prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Pachtvertrag kündigen
Die Auflösung des Pachtvertrages steht an, aber der Verpächter weigert sich oder es gibt Streitigkeiten über den Zeitpunkt? Lesen Sie, wann und wie Sie aus dem Pachtvertrag herauskommen in unserem Beitrag Pachtvertrag kündigen.