Der Pachtvertrag gesteht dem Pächter ein Nutzungsrecht eines Grundstücks oder einer Immobilie ein. Viele Pachtverträge werden zur Nutzung eines Gastronomie-, Landwirtschaft- oder Hotelbetriebes geschlossen. Aber auch im privaten Bereich gibt es eine Menge Pachtverträge wie zum Beispiel zur Nutzung eines Schrebergartengrundstücks oder eines Bootshauses.
In letzter Zeit werden aufgrund der horrend gestiegenen Grundstückspreise auch Pachten abgeschlossen, um auf einem gepachteten Grundstück ein Haus zu errichten.
Das sollte man sich aber gut überlegen, da man das Grundstück unter Umständen nie erwerben werden, das Haus aber auch nie auf ein anderes Grundstück versetzen lassen kann. In vielen dieser Fälle wird dann ein lebenslanger Pachtvertrag erstellt verlagert aber nur die Problematik auf die Erben der Immobilie.
Auf unbestimmte Zeit vereinbarte Pachtverträge bleiben solange aufrecht, bis eine der Vertragsparteien die im Pachtvertrag festgelegte Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist nutzt. Wenn es keine Kündigungsvereinbarung im Pachtvertrag gibt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Läuft ein Pachtvertrag aus, kann der Verpächter die Entfernung eines errichteten Gebäudes verlangen. Grundsätzlich können Pachtverträge befristet und unbefristet abgeschlossen werden.