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Der Darlehensvertrag – Worauf ist zu achten?

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zum Darlehensvertrag insbesondere zu Gesetzeslage, Arten, Darlehenshöhe und sowie passiert bei Verzug.

Bei einem Darlehensvertrag übernimmt ein Darlehensgeber die Verpflichtung, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zu übergeben. Dabei kann nach der Darlehensvertrag Definition der Darlehensnehmer über den Geldbetrag verfügen. 

Hierbei ist bei dieser Vertragsart der Darlehensnehmer aber auch verpflichtet, eine Darlehensvertrag Rückzahlung vorzunehmen, meist zuzüglich Zinsen. 

In diesem Beitrag wollen wir alles Wichtige zum Darlehensvertrag zusammenstellen und dabei auch wichtige Fragen beantworte, wie z. B.: Wie funktioniert ein Darlehensvertrag? Wann ist ein Darlehensvertrag gültig? Was ist der Unterschied zwischen einem Darlehen und einer Hypothek? Was ist bei einem privaten Darlehensvertrag zu beachten?

Inhaltsverzeichnis

Was sagt das Gesetz zum Darlehensvertrag?

Im österreichischen Schuldrecht bezeichnet ein Darlehensvertrag einen Vertrag nach § 983 ABGB.  Dabei bezeichnet diese Vertragsart eine Verpflichtung „der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen bezeichnet der Vertrag eine mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sachen nach seinem Belieben verfügen kann. 

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben“.

Was unterscheidet einen Kreditvertrag von einem Darlehensvertrag?

Meist nehmen Personen Geld durch einen Darlehensvertrag Kreditvertrag bei einer Bank auf. Allerdings kann man aber auch einen Darlehensvertrag von einer Privatperson erhalten. 

Dabei wird ein privater Darlehensvertrag unter Angehörigen oder zumeist im näheren Familien- oder Freundeskreis abgeschlossen. Außerdem existieren auch Unternehmen, die Darlehensverträge von Privatpersonen vermitteln. 

Hierbei stellen die Darlehenskapitalgeber ihr nicht benötigtes Kapital Darlehensnehmern zur Verfügung, um dabei Renditen zu erwirtschaften. 

Dabei hat ein privater Darlehensvertrag gegenüber einem Bankkredit einige besondere Vorteile.  Hierbei bestehen z. B. keine vergleichbar strengen Anforderungen an die Bonität, um Zugang zu einem Darlehen zu bekommen. 

Außerdem wird auch ein privater Darlehensvertrag nicht von der Schufa oder anderen Auskunftsdateien erfasst. Ferner werden bei einem privaten Darlehensvertrag auch die Konditionen des Vertrages ausschließlich zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer ausgehandelt. 

Was ist bei einem Darlehensvertrag zu beachten?

Ein privater Darlehensvertrag unterliegt zunächst einmal keiner bestimmten vorgeschriebenen Form.  Deshalb kann eine solche Vertragsart sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.

Jedoch empfiehlt es sich auch bei dieser Vertragsart, Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auf jeden Fall der Vorzug einem schriftlichen Vertragsabschluss zu geben ist. Für den Fall, dass es zu Streitigkeiten in Bezug auf einzelne Vertragspunkte kommt, wie z. B. den Darlehensbetrag, Tilgungskonditionen oder Zinsen, kann man sich bei einem mündlichen Vertrag auf nichts berufen.

Was sind wichtige Darlehensvertrag Vertragsinhalte?

Will man einen privaten Darlehensvertrag abschließen, sollte man in einem schriftlichen Vertrag unbedingt einige Vertragspunkte festhalten, die Klarheit für beide Vertragspartner schaffen. Deshalb wollen wir im Folgenden die wichtigsten Vertragspunkte dieser Vertragsart darstellen:

Die Darlehensdauer

Bei einem Darlehensvertrag sollte immer die Laufzeit des Darlehens vereinbart werden. Dabei wird klargestellt, bis wann ein Darlehen wieder zurückgezahlt werden muss, wobei die jeweilige Darlehensvertrag Laufzeit individuell vereinbart werden kann.  

Für den Fall, dass ein Darlehensvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde ohne besondere Kündigungsvereinbarungen, kann dieser von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer soll Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden nach § 986 Abs. 2 ABGB.

Die Darlehenssumme

Hierbei sollte der nominale Darlehensbetrag immer im Darlehensvertrag genau beziffert sein. Für den Fall, dass dies ausbleibt, kann ein Darlehensgeber unter Umständen Nachforderungen stellen.

Rückzahlungsmodalitäten

In diesem Punkt wird vereinbart, wie der geliehene Darlehensbetrag zurückgezahlt werden soll. Hierbei sind sowohl Einmalzahlungen, monatliche Zahlungen oder auch andere Vereinbarungen frei wählbar. Dabei sollte die Darlehensvertrag Rückzahlung immer an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers angepasst sein. 

Hierbei kann eine Kalkulation durch einen Haushaltsrechner helfen, um die eigenen Einnahmen und Ausgaben besser überblicken zu können, und z. B. eine monatlich mögliche Ratenhöhe realistisch zu kalkulieren.

Zinsen

Wird eine Zinszahlung im Darlehensvertrag vereinbart, so sollte die genaue Zinshöhe und auch der Zeitraum festgelegt werden, in dem die Zinsen geleistet werden müssen. Dabei können diese Konditionen frei vereinbart werden idealerweise am Marktzins orientieren. Andernfalls könnte ein Darlehen vom Finanzamt als Schenkung eingestuft werden, was wiederum steuerliche Konsequenzen hätte.

Verzug

Für den Fall, dass die vereinbarten Darlehensvertrag Rückzahlungen zu spät stattfinden, sollte auch hierfür eine Regelung im Darlehensvertrag vorgesehen sein. Dabei können z. B. Verzugszinsen vereinbart werden, die über dem Basiszinssatz der Bundesbank liegen.

Sicherheiten

Für den Fall, dass es beim Darlehensvertrag um hohe Darlehenssummen geht, sollte ein Darlehensgeber immer Sicherheiten verlangen. Dabei bieten diese ihm tatsächlich dann Sicherheit, wenn das Darlehen nicht mehr zurückgezahlt werden kann. 

Hierbei kommen sowohl Maßnahmen der Sicherheitsübereignung als auch Sicherheitsübertragung in Frage, die in einem folgenden Kapitel näher behandelt werden.

Darlehensvertrag kündigen

Für den Fall, dass im Darlehensvertrag ein genauer Zeitpunkt für die Darlehensvertrag Rückzahlung festgelegt ist, muss man nicht den Darlehensvertrag kündigen. Allerdings ist eine Kündigung dann notwendig, wenn hierzu keinerlei Angaben im Darlehensvertrag gemacht sind. 

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in Österreich einem Monat. Außerdem ist der Darlehensgeber berechtigt, vorzeitig einen Darlehensvertrag zu kündigen, wenn sich ein Darlehensnehmer im Verzug befindet und eine festgelegte Sicherheit nicht leistet. 

Jedoch können in einem Darlehensvertrag auch die genauen Gründe für eine Kündigung oder einen Rücktritt vom Vertrag festgelegt werden.

Formales und weitere Vereinbarungen im Darlehensvertrag

Zusätzlich zu den oben angeführten Punkten können natürlich auch weitere Vereinbarungen in einen Darlehensvertrag aufgenommen werden. Dabei sollte ein privater Darlehensvertrag immer an den individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen von Darlehensgeber und Darlehensnehmer ausgerichtet sein. 

Außerdem ist auch die Form des Darlehensvertrages frei wählbar. Hierbei kann  diese Vertragsart sowohl als Fließtext als auch in Stichpunkten angelegt sein. Jedoch sollte der Darlehensvertrag immer mit den Namen und Kontaktdaten der Vertragsparteien beginnen und auch das genaue Datum des Vertragsschlusses enthalten. 

Außerdem dürfen auch die Unterschriften der beiden Vertragsparteien nicht fehlen, ohne die ein Darlehensvertrag nicht rechtsgültig werden kann.

Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht bei der Gestaltung von Darlehensverträgen helfen?

Dabei bietet es sich an, bei Darlehensverträgen über höhere Summen, einen erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht in die Gestaltung des Darlehensvertrages einzubeziehen. Hierbei kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht geeignete individuelle Regelungen ausarbeiten, die den Bedürfnissen von Darlehensgeber und Darlehensnehmer gerecht werden können. 

Außerdem kann er dabei helfen, geeignete Sicherheiten zu gestalten und in den Vertrag zu implementieren. Ferner kann er natürlich auch einen bereits bestehenden Darlehensvertrag prüfen lassen auf Vollständigkeit und ggf. notwendige Anpassungen vornehmen. 

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Welche Arten von Sicherheiten kommen für einen Darlehensvertrag in Frage?

Um das Ausfallrisiko bei einem Darlehensvertrag abzusichern, kann man auf verschiedene Sicherungsinstrumente zurückgreifen. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer den vereinbarten Betrag nicht zurückzahlt, hat dann der Gläubiger ein Recht auf die vertraglich vereinbarten Sicherheiten zurückzugreifen. 

Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer Sicherheitsübereignung und einer Sicherheitsabtretung. Zusätzlich kann man auch ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis in den Darlehensvertrag aufnehmen.

Das notarielle Schuldanerkenntnis bei hohen Darlehensbeträgen

Ein notarielles Schuldanerkenntnis, als Bestandteil des Darlehensvertrages, ist ein beurkundetes Dokument vom Notar, in dem der Darlehensnehmer bestätigt, Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensgeber zu haben. 

Dabei wird eine Forderung mit dem notariellen Schuldanerkenntnis unbestreitbar. Hierdurch wird es dem Darlehensgeber ermöglicht, eine Zwangsvollstreckung ohne ein gerichtliches Verfahren anzustrengen, wenn der Darlehensnehmer die vereinbarten Darlehensvertrag Sicherheiten nicht leistet. Hierbei ist diese Vereinbarung immer bei hohen Darlehenssummen sinnvoll.

Darlehensvertrag Sicherheit durch die Sicherheitsübereignung

Eine Sicherheitsübereignung wird sowohl von Banken als auch Privatpersonen häufig zur Sicherung eines Darlehensvertrags genutzt. Hierbei übereignet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber einen Wertgegenstand, z. B. das Auto im Falle eines Autokredits.  

Dabei ist das Besondere an der Sicherheitsübereignung, dass der Darlehensnehmer den übereigneten Gegenstand auch weiterhin nutzen kann, während der die Darlehensraten zurückzahlt. Jedoch ist der Darlehensgeber berechtigt, die Herausgabe des Wertgegenstandes zu verlangen, sofern der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt bzw. die Darlehnsvertrag Fälligkeit verstreichen lässt. . 

Generell ist die Sicherheitsübereignung bei Darlehen eine sinnvolle Sicherheit, die zusammen mit dem Darlehensvertrag zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart wird.

Dabei muss die Sicherungsübereignung in einem gesonderten Vertragstext vereinbart werden, der die Art und den Umfang der Sicherheitsübereignung detailliert festlegt. 

Hierbei sollte auch klar formuliert sein, dass ein Darlehensgeber nur bei einem Zahlungsausfall oder einer Insolvenz auf den übereigneten Wertgegenstand zugreifen darf. Außerdem ist eine Sicherheitsübereignung ohne einen gültigen Darlehensvertrag ungültig.

Darlehensvertrag Sicherheit durch die Sicherungsabtretung

Eine Sicherheitsabtretung ermöglicht im Prinzip dieselbe Absicherung wie die Sicherheitsübereignung. Hierbei wird ebenfalls dem Darlehensgeber eine Darlehensvertrag Sicherheit angeboten werden, für den Fall, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann.  

Jedoch ist hierbei nicht ein Wertgegenstand als Übereignung vorgesehen, sondern eine Forderung des Darlehensnehmers gegenüber Dritten. Dabei kann z. B.  als abgetretene Forderung das Gehalt des Darlehensnehmers gelten. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt, kann der Darlehensgeber das Gehalt des Darlehensnehmers einfordern. 

Ferner kann auch eine Lebensversicherung hierbei als Sicherheit dienen.

Die Sicherheitsabtretung erfolgt in verschiedenen Sicherungsmaßnahmen folgendermaßen:

  • Sicherheitsabtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen: Hierbei nutzt man eine Lebensversicherung als Absicherung für den Darlehensvertrag. Für den Fall, dass man den Ratenzahlungen nicht mehr nachkommen kann, hat der Darlehensgeber die Möglichkeit, direkt auf das Kapital der Lebensversicherung zuzugreifen.
  • Sicherheitsabtretung von Miet- und Pachtforderungen: Wenn man regelmäßige Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung hat, kann der Darlehensgeber diese Einkünfte direkt einziehen, wenn man mit den Raten in Verzug geraten.
  • Sicherheitsabtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen: Häufig enthalten Darlehensverträge eine Sicherungsabtretung, mit deren Hilfe der Darlehensgeber den Lohn einziehen darf, wenn man den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

EXKURS: Welche maximale Darlehenshöhe ist sinnvoll?

Um einen Kredit von einer Bank zu bekommen, benötigen Kreditnehmer eine ausreichende Bonität. Für den Fall, dass es um größere Darlehensverträge geht, prüfen die Banken auch, welche Darlehenshöhe maximal vertretbar ist. Dabei kommen im Allgemeinen drei gängige Methoden bei der Prüfung zum Einsatz:

Ermittlung einer maximalen möglichen Monatsrate

Hierbei wird die monatliche Belastung ins Verhältnis zum monatlichen Gesamteinkommen des Darlehensnehmers gesetzt, wobei ein Selbstbehalt zuzüglich eines Sicherheitszuschlags abgezogen wird. Dabei ist nach dieser Rechnung der zur Verfügung stehende Betrag als monatliche Rate akzeptabel.

Die Darlehenshöhe über das monatliche Nettoeinkommen ermitteln

Dabei wird das monatliche Nettoeinkommen (ggf. eines Haushalts) mit 110 multipliziert. Hierbei gelten als Nettoeinkommen alle regelmäßigen Einkünfte, die ein Haushalt hat, somit auch Kindergeld oder Mieteinnahmen. 

Dabei wäre bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 5000 Euro dann eine maximale Darlehensvertrag Summe von 550.000 Euro möglich.

Die Darlehenshöhe über das Jahresnettoeinkommen ermitteln

Gerade bei Selbständigen kann das Einkommen schwanken. Deshalb nutzt man hier meist das Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage. 

Dabei werden in der Regel die drei letzten Nettojahreseinkommen zusammengezählt und daraus der Durchschnitt ermittelt. Allerdings kann auch das niedrigste Nettoeinkommen der vergangenen drei Jahre zur Berechnung der maximalen Darlehenshöhe herangezogen werden. 

Dabei wird dann das Jahreseinkommen mit sechs bis neun multipliziert, um die maximale Darlehenshöhe zu ermitteln.

Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, nur so viel Geld zu leihen, wie man tatsächlich auch benötigt. Dabei gilt natürlich auch immer, je niedriger der Darlehensbetrag ist, desto weniger Zinskosten werden auch fällig. 

Hierbei machen auch die obengenannten Kriterien für einen privaten Darlehensvertrag Sinn, um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Darlehensvertrag abschließen oder gewähren. Dabei ist ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht ein guter Partner. 

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