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Der Aufhebungsvertrag – Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsvertrags in Österreich

Wenn ein Arbeitsvertrag  beendet werden soll, dann sind Kündigung, Entlassung oder vorzeitiger Austritt zuweilen nicht die beste Lösung. dann sind Kündigung, Entlassung oder vorzeitiger Austritt zuweilen nicht die beste Lösung. Der Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erscheint oft vorteilhafter.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Aufhebungsvertrags in Österreich.

  • Welchen Inhalt und welche Form hat ein Aufhebungsvertrag?
  • Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung?
  • Welche Vorteile und Nachteile hat ein Auflösungsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
  • Welche Alternativen zur Beendigung eines Arbeitsvertrags gibt es?
Inhaltsverzeichnis

Wie ist der Aufhebungsvertrag in Österreich geregelt?

Aufhebungsvertrag Definition: Was kennzeichnet einen Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung (§ 883 ABGB) zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, einen Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Termin aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag wird auch als „einvernehmliche Lösung“oder als „Auflösungsvertrag“ bezeichnet.

Zu Beachten

Die arbeitsrechtlichen Regeln zum Auflösungsvertrag finden keine Anwendung auf einen Werkvertrag.

Die einvernehmliche Auflösung – Inhalt und Formvorschriften

Welchen Inhalt hat ein Aufhebungsvertrag?

Zwingend erforderlich für die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags ist der eindeutig erkennbare Wille der Vertragsparteien, einen Arbeitsvertrag  zu einem bestimmten Termin einvernehmlich beenden zu wollen.

Zudem dürfen bei Abschluss keine Willensmängel vorliegen. Ein zur Unwirksamkeit des Vertrags führender Willensmangel ist dann gegeben, wenn die Willenserklärung eines Vertragspartners durch Drohung, Zwang oder List beeinflusst wurde.

Bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses durch Auflösungsvertrag sind keine gesetzlichen Fristen oder Termine zu beachten. Der Zeitpunkt für die Beendigung des Arbeitsvertrags kann also frei vereinbart werden.

Aufhebungsvertrag Form

Eine einvernehmliche Auflösungsvereinbarung des Dienstverhältnisse unterliegt keinen gesetzlichen Inhalts- und Formvorschriften. Die Vertragspartner können demnach eine Auflösungsvereinbarung in schriftlicher, aber auch mündlicher Form abschließen.

Welche Ausnahmen von der Formfreiheit eines Aufhebungsvertrags sind zu beachten?

Berücksichtigen Sie die gesetzlichen Ausnahmen von der grundsätzlichen Formfreiheit. Schriftform ist in Österreich für Aufhebungsverträge vorgeschrieben, wenn bestimmte geschützte Personengruppen auf Arbeitnehmerseite Vertragspartner sind:

  • Minderjährige
  • Lehrlinge
  • Präsenz- und Zivildiener
  • schwangere Arbeitnehmerinnen
  • Beschäftigte in Mutter- oder Vater-Karenz

Was genau bedeutet „Schriftform“?

Die Schriftform erfordert in Österreich gewöhnlich die Abgabe einer Willenserklärung mit persönlicher Unterschrift. E-Mail, Telefax oder SMS genügen deshalb regelmäßig nicht dem Schriftform-Erfordernis.

In welchen Fällen ist eine Rechtsbelehrung vorgeschrieben?

Außerdem ist bei allen Minderjährigen sowie auch bei volljährigen Präsenz- und Zivildienern eine Bescheinigung über eine erfolgte Rechtsbelehrung einzuholen. Solche Rechtsbelehrungen führen Arbeits- und Sozialgericht und die Arbeiterkammer durch.

Minderjährige: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich

Die Wirksamkeit einer Auflösungsvereinbarung für einen Minderjährigen erfordert die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.

Was ist bei Aufhebungsvertrag mit schwangeren Arbeitnehmerinnen zu beachten?

Wird ein Auflösungsvertrag ohne Kenntnis einer vorhandenen Schwangerschaft geschlossen und erfolgt eine Nachmeldung der Schwangerschaft innerhalb von fünf Tagen, so ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam.

Bestehen Formvorschriften bei Aufhebungsverträgen mit behinderten Arbeitnehmern und Betriebsräten?

Da behinderte Arbeitnehmer und Betriebsräte bereits durch andere Rechtsvorschriften ausreichend geschützt sind, verzichtet der Gesetzgeber in Österreich für diese Personengruppen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen auf besondere Formvorschriften.

Welche Rechtsfolgen treten bei Nichteinhaltung von Formvorschriften ein?

Werden bestehende Formvorschriften nicht eingehalten, so ist ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag unwirksam.

  • Auch wenn in Österreich für eine Beendigungsvereinbarung die Schriftform nicht generell gefordert wird, sollten Auflösungsverträge zu Beweiszwecken dennoch stets schriftlich abgeschlossen werden.
  • Nutzen Sie verfügbare Vorlagen: einvernehmliche Auflösung Muster

Eine einvernehmliche Kündigung Vorlage hilft den Vertragsparteien bei der Ausarbeitung eines Auflösungsvertrags, wichtige Regelungspunkte werden so nicht übersehen.

Tipp

Wählen Sie für einen einvernehmlicher Auflösungsvertrag stets die Schriftform!

Wege zur Beendigung von Arbeitsverträgen: Entlassung, Austritt, Kündigung und Aufhebungsvertrag

Arbeitnehmern und Arbeitgebern stehen verschiedene Rechtsinstrumente zur Beendigung eines Dienstverhältnisses zur Verfügung:

a.) Beendigung durch eine einseitige Erklärung:

  • Entlassung durch den Arbeitgeber oder
  • vorzeitiger Austritt aus gesundheitlichen Gründen
  • Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

 

b.) Beendigung durch eine einvernehmliche Lösung:

  • Aufhebungsvertrag

Wie ein bestimmtes Arbeitsverhältnis beendet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls, von den Interessen der Vertragsparteien und wesentlich auch von der jeweiligen Unternehmenskultur ab.

Aufhebungsvertrag, Kündigung und Entlassung: Wo liegen die Unterschiede?

Entlassung und Austritt

Bei der Erklärung einer Entlassung (einseitig durch den Arbeitgeber) oder eines Austritts (einseitig durch einen Arbeitnehmer) endet das Dienstverhältnis mit Zugang der Willenserklärung bei der anderen Vertragspartei. Formale Bedingungen (zum Beispiel Termine oder Fristen) müssen bei Erklärung von Entlassung oder Austritt nicht beachtet werden.

Entlassung durch den Arbeitgeber: Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Die Entlassung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bewirkt die fristlose und sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses.

Voraussetzung einer Entlassung ist ein Entlassungsgrund. Ein solcher Grund kann nur in einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers bestehen, das dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar macht.

Zu den Entlassungsgründen zählen unter anderem:

  • Untreue im Dienst,
  • Arbeitsunfähigkeit und
  • die Begehung bestimmter Straftaten.

Die Entlassung geschützter Personen (zum Beispiel schwangere Frauen, Betriebsräte und Präsenzdiener) setzt in Österreich die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts voraus. Die Kündigung von Lehrlingen bedarf zudem der Schriftform.

Erklärung des Austritts durch den Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber den Austritt erklären, wenn ein wichtiger Grund wie zum Beispiel

  • Gesundheitsgefährdung
  • Dienstunfähigkeit oder
  • Verdienst-Vorenthaltung

vorliegt.

Bei Gesundheitsgefährdung hat der Beschäftigte einen Anspruch auf einen Ersatzarbeitsplatz.

Die Kündigung

Die Kündigung gehört ebenfalls zu den einseitigen Willenserklärungen, mit denen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden können. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Zustimmung des Vertragspartners ab.

Der Kündigende muss auf die Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen achten. Die Kündigungsfrist ist derjenige Zeitraum, der mindestens zwischen Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin (angestrebtes Ende des Dienstverhältnisses) liegen muss. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Zugang beim Adressaten der Kündigung.

Sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberkündigung können mündlich oder schriftlich erfolgen.

Welche Kündigungsfristen gelten für Angestellte und Arbeiter?

Für Arbeiter und Angestellte gelten unterschiedliche Kündigungsfristen:

  • Für Arbeiter sieht das Gesetz grundsätzlich eine 14-tägige Kündigungsfrist vor.
  • Arbeitgeberkündigung: Bei Angestellten muss der Arbeitgeber eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende einhalten. Die Kündigungsfrist verlängert sich nach zwei, fünf, 15 und 25 Dienstjahren auf schließlich fünf Monate .
  • Arbeitnehmerkündigung: Ein Angestellter kann seinen Arbeitsvertrag grundsätzlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen.
  • Während der gewöhnlich einmonatigen Probezeit (bei Lehrlingen drei Monate) können beide Vertragsparteien das Dienstverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Wer genießt besonderen Kündigungsschutz?

Besonderen Kündigungsschutz genießen

  • Lehrlinge,
  • Schwangere,
  • Mütter innerhalb der ersten vier Monate nach einer Geburt,
  • Mütter und Väter im Karenzurlaub sowie
  • behinderte Arbeitnehmer.

Eine Arbeitgeberkündigung ist in Österreich auch dann unzulässig, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Beschäftigter infolge einer Kündigung in eine schwierige wirtschaftliche oder soziale Konfliktsituation geraten würde.

Der Aufhebungsvertrag– Die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses

Nicht immer erscheint eine Kündigung als der bestmögliche Weg bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Durch Einigung auf einen Aufhebungsvertrag lässt sich beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung umgehen.

Eine einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses ermöglicht individuelle Vereinbarungen beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Die Vertragspartner müssen sich bei Schließung eines Aufhebungsvertrags nicht an starren   Fristen oder festen Terminen orientieren.
  • (möglicherweise sofortige) Freistellung des Arbeitnehmers,
  • Modalitäten der Auszahlung einer Abfindung,
  • Abgeltung von Urlaubsansprüchen,
  • Rückgabe eines Dienstwagens und
  • Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber.

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung

Ob eine einvernehmliche Auflösung oder Arbeitnehmerkündigung (beziehungsweise eine Arbeitgeberkündigung) vorteilhafter ist, lässt sich nicht allgemeinverbindlich entscheiden. Maßgeblich sind immer die Gegebenheiten der jeweiligen Situation.

Auflösungsvertrag: Was sind die möglichen Vorteile für Arbeitgeber?

Aus Arbeitgebersicht können folgende Gesichtspunkte für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags sprechen:

  • Größere Rechtssicherheit: Oftmals langwierige und zudem kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse lassen sich durch eine einvernehmliche Lösung vermeiden. Aufhebungsverträge, deren Abschluss ja auf beidseitiger Freiwilligkeit beruht, sind rechtlich nur begrenzt angreifbar.
  • Der Kündigungsschutz für den betreffenden Arbeitnehmer entfällt bei Abschluss einer Auflösungsvereinbarung. Dies ist für den Arbeitgeber insbesondere auch dann von Bedeutung, wenn der Beschäftigte über einen erhöhten Kündigungsschutz verfügt (Beispiele: langjährige Mitarbeiter, Arbeitnehmer mit Familienangehörigen oder ältere Arbeitnehmer).
  • Der Termin, zu dem das Dienstverhältnis enden soll, ist frei wählbar.Kündigungsfristen, die sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben können, müssen bei einer Aufhebungsvereinbarung nicht eingehalten werden.
  • Die bei einer Kündigung vorhandene Notwendigkeit, einen Grund für die Trennung anzugeben, entfällt bei einem Aufhebungsvereinbarung.
  • Auch ist vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags keine Abstimmung mit dem Betriebsrat erforderlich. Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht somit nicht nur ein besonders rechtssichere, sondern auch eine beschleunigte Trennung von einem Beschäftigten.

Dagegen ist der Arbeitgeber vor jeder Kündigung zur Information des Betriebsrates verpflichtet. Der Betriebsrat hat daraufhin eine Woche Zeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Innerhalb dieser Wochenfrist kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber eine Beratung über die Kündigung verlangen. Eine vom Arbeitgeber innerhalb der Wochenfrist ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam.

  • Richtig eingesetzt, bringt das Instrument der einvernehmlichen Trennung Wertschätzung und Fairnesszum Ausdruck.

Einvernehmliche Kündigung Kosten für Arbeitgeber

Ein möglicher Nachteil eines Aufhebungsvertrags für ein Unternehmen besteht allerdings darin, dass dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Abfertigung zustehen kann.

Aufhebungsvertrag: mögliche Vorteile für den Arbeitnehmer

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist auch für Arbeitnehmer häufig mit wichtigen Vorteilen verbunden:

  • Möglichkeit zur Mitgestaltung des Aufhebungsvertrags,
  • eventuell freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers,
  • möglicherweise Verzicht des Arbeitgebers auf eventuelle Ansprüche gegen den Arbeitnehmer (zum Beispiel auf Ersatz von Ausbildungskosten),
  • kein Verlust einer Abfertigung Alt: Die Zahlung einer Abfertigung ist immer dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeboten hat.
  • Der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ist je nach Vereinbarung ohne Zeitverzug möglich.

Nachteil für Arbeitnehmer: Sperrfrist Arbeitslosengeld

in Nachteil eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer besteht in einer eventuellen Sperrfrist oder Ruhefrist für das Arbeitslosengeld.

 

a.) Sperrfrist

Wenn ein Dienstverhältnis durch den Arbeitnehmer selbst aufgelöst wurde, so erhält der nunmehr Beschäftigungslose für einen Zeitraum von 28 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses kein Arbeitslosengeld (Sperrfrist). Allerdings hat die Sperrfrist nur aufschiebende Wirkung: sie verkürzt nicht die Gesamtdauer des Arbeitslosengeld-Bezugs.

 

b.) Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs

Ein grundsätzlich vorhandener Arbeitslosengeld-Anspruch ruht, falls dem Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung gezahlt wurde. Eine Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers für den Fall, dass er aufgrund eines Arbeitgeberverschuldens zur Erklärung des Austritts berechtigt war.

Auch bei Zahlung einer Kündigungsentschädigung wird zwar der Bezugsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben, nicht aber die Bezugsdauer gekürzt.

Abfertigung im Aufhebungsvertrag: Sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld möglich? Keine Rechtsfolgen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld hat die Vereinbarung einer Abfertigung im Aufhebungsvertrag.

Aufhebungsvertrag: Welche Ansprüche stehen dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu?

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine einvernehmliche Lösung stehen dem Arbeitnehmer verschiedene Ansprüche zu:

Erstellung einer Endabrechnung durch den Arbeitgeber

In die Endabrechnung durch den Arbeitgeber gehören

  • Gehalt bis zum Vertragsende,
  • anteilige Sonderzahlungen bis zum Vertragsende (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gemäß Arbeits- oder Kollektivvertrag) sowie
  • Ersatzleistungen für nicht genommenen Urlaub.

Erstellung eines Dienstzeugnisses

Dem Arbeitnehmer steht die Aushändigung eine Dienstzeugnisses zu.

Abfertigung

Dem Arbeitnehmer steht gewöhnlich eine Abfertigung zu.

Zu beachten sind die unterschiedlichen Voraussetzungen und Wahlmöglichkeiten bei

Zum Vergleich: Bei einer Kündigung besteht (sowohl nach altem wie nach neuem Abfertigungsrecht) ein Abfertigungsanspruch nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht aber anlässlich einer Arbeitnehmerkündigung.

Postensuchtage

Eine Anspruch auf „Postensuchtage“ („Freizeit während der Kündigungsfrist“) besteht bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur dann, wenn die einvernehmliche Lösung nicht auf Betreiben des Beschäftigten erfolgt ist (entsprechende Regelung für den Fall einer Kündigung: Artikel 1 § 22 Absatz 1 AngG).

Tipp für Arbeitnehmer: Aufhebungsvertrag gründlich prüfen

Der Arbeitnehmer sollte den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung sorgfältig prüfen.

  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor Vereinbarung einer einvernehmlichen Lösung nicht informieren oder konsultieren. Eine inhaltliche Prüfung des Vertrags durch den Betriebsrat ist also grundsätzlich nicht sichergestellt.
  • Ein Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag ist in der Regel nicht mehr möglich. Auch der Arbeitnehmer hat kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Was bedeutet der Begriff „einvernehmliche Kündigung“?

Mit dem häufig verwendeten Begriff „einvernehmliche Kündigung“ ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen beiderseits freiwilligen Aufhebungsvertrag gemeint.

Der Terminus „einvernehmliche Kündigung“ ist jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht korrekt, vielmehr widersprüchlich und missverständlich. Denn entweder wird ein Dienstverhältnis durch eine einseitig erklärte Kündigung (durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) oder aber durch eine einvernehmliche Lösung beider Vertragsparteien (Aufhebungsvertrag) beendet.

Die Begriffe „Kündigung“ und Aufhebungsvertrag sollten daher sorgfältig voneinander getrennt werden, da diese Rechtsinstitute unterschiedliche Voraussetzungen aufweisen und mit andersartigen Rechtsfolgen verbunden sind.

Fazit: Was Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags beachten sollten

  • Wägen Sie zunächst sorgfältig ab, welche Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Ihren Interessen am besten entspricht: Entlassung (beziehungsweise Austritt), Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
  • Für bestimmte Mitarbeitergruppen wie Lehrlinge und Schwangere ist die Schriftform der „einvernehmlichen Kündigung“ gesetzlich vorgeschrieben. Aus Beweisgründen sollten Sie jedoch einen Auflösungsvertrag stets schriftlich abschließen.
  • Nutzen Sie ein Aufhebungsvertrag Muster, um keine wesentlichen Punkte zu übersehen.
  • Achten Sie insbesondere darauf, dass die Auflösungsvereinbarung einen ausdrücklichen Hinweis auf die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrags enthält.
  • Prüfen Sie den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung sehr gründlich! Ein späterer Widerruf der Vereinbarung ist in aller Regel nicht mehr möglich.
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