Der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, ist in Österreich der Kündigungstermin. Es ist nicht der Tag, an dem Sie als Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, sondern der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Damit dieser gewollte Tag auch wirklich der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses sein kann, müssen Sie als Arbeitgeber die Kündigungsfrist berücksichtigen.
Dies ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin. Welche genauen Fristen dabei von Ihnen als Arbeitgeber einzuhalten sind, regeln die Kollektivverträge, Gesetze und der Dienstvertrag. Bedenken Sie auch, dass in manchen Situationen, beispielsweise in einem Betrieb mit Betriebsrat oder bei der Kündigung eines besonders schützenswerten Arbeitnehmers (Schwangere, Arbeitnehmer mit Behinderung), noch gesonderte Verfahren für eine Kündigung zu beachten sind.
Darüber hinaus besonders zu beachten, wenn Sie den Arbeitsvertrag als Arbeitgeber kündigen möchten, sind die gestaffelten Kündigungsfristen nach Dienstjahren des Arbeitnehmers.
- bis zum 2. Dienstjahr = 6 Wochen
- bis 5. Dienstjahr = 8 Wochen
- – 15. Dienstjahr = 12 Wochen bzw. 4 Monate
- – 25. Dienstjahr = 16 Wochen bzw. 5 Monate
- ab dem 26. Dienstjahr = 6 Monate