Auch wenn Sie den Ehevertrag von einem Anwalt erstellen lassen, bedarf es eines Notariatsaktes. Der Notar muss den Vertrag beurkunden und dafür fallen Gebühren an. Diese errechnen sich aus dem Reinvermögen der beiden Ehepartner.
Alle Vermögenswerte, Gegenstände und Guthaben, werden ermittelt und die Schulden davon abgezogen (laufende Kredite etc.). Heraus kommt ein Reinvermögenswert, aus dem sich die Gebühr ableitet. Der Notar verlangt dann die doppelte errechnete Gebühr. Bei einem Reinvermögen von 25.000 Euro sind dies beispielsweise 168 Euro, bei 500.000 Euro Reinvermögen 1614 Euro Gebühr. Dies sind die Standardpreise für den Ehevertrag, mit denen Sie rechnen müssen.
Gegebenenfalls können die Ehevertrag Kosten auch höher oder auch niedriger sein, wenn besonders viele Einzelgegenstände zu behandeln sind oder nicht alle Vermögenswerte ermittelt werden müssen. Das hängt immer von Ihrer ganz persönlichen Situation ab. Ihr Rechtsanwalt, aber auch der Notar, wird sie dabei kompetent beraten.
Hinzu kommen eventuell noch minimale Gebühren des Notars für zusätzlichen Aufwand wie Telefon, Porto, Schreibauslagen und die Umsatzsteuer. Diese Kosten bewegen sich aber in der Regel im niedrigen zweistelligen Bereich.