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Ehevertrag erstellen in Österreich - Wann macht das Sinn?

In Österreich ist der Güterstand bei der Scheidung einer Ehe laut Eherecht durch die Gütertrennung geregelt. Dennoch lassen mehr und mehr und mehr Paare einen Ehevertrag erstellen. 

Dies ist mitnichten ein Ausdruck des Misstrauens, sondern mehr einer des gegenseitigen Respekts und der Fairness gegenüber dem jeweiligen Ehepartner. Auch wenn durch die Gütertrennung jeder die Hoheit über sein eigenes Vermögen behält, ist es gerade bei unausgeglichenen Einkommensverhältnissen letztendlich eine gute Wahl, sich zusätzlich mit der Erstellung eines Ehevertrag abzusichern und die Aufteilung des Vermögens zu regeln. 

Was Sie beim Aufsetzen eines Ehevertrages beachten müssen, welche Vor- und Nachteile sich für die Partner ergeben und was bei der Errichtung eines Ehevertrags alles geregelt werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Ehevertrag erstellen - wann ist dies sinnvoll?

Im Falle einer Scheidung können vor allem gemeinsam angeschaffte Güter und angespartes Vermögen nicht unbedingt eindeutig dem einen oder anderem Ehepartner zugeordnet werden. In diesen Fällen wird die Auflösung einer Ehe trotz in Österreich geltender Gütertrennung oftmals zum Problem. 

Wenn sie einen Ehevertrag erstellen, können vor allem Paare mit sehr unausgeglichenen Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen einem Rosenkrieg vorbeugen. 

Auch wird das Risiko für den einkommensschwächeren Part nach einer Scheidung in sozial und wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben zu müssen, durch die Schließung eines Ehevertrages gesenkt.

Besonders wichtig ist es jedoch für Unternehmer, selbständige Landwirte oder auch bei der Planung der Anschaffung von Wohneigentum, einen Ehevertrag zu errichten. 

Gibt es eine Firma, ein Haus oder einen landwirtschaftlichen Betrieb, werden diese immer hälftig aufgeteilt. Ein großes finanzielles Risiko vor allem bei Selbständigen, die damit durchaus Gefahr laufen, durch die Auszahlung ihr Unternehmen zu ruinieren.

Vorteile der Ehevertrag Errichtung

Durch das Erstellen eines Ehevertrages können beide Ehepartner das Vermögen und die Güter nach ihren Wünschen aufteilen. Sie sollten schon vor der Trauung den Ehevertrag erstellen. Später besteht keine Verpflichtung der Partner mehr, sich auf eine Ehevertrag Erstellung einzulassen. Im Laufe der Ehe kann der Vertrag ständig weiter angepasst und verändert werden. 

So können Sie neue Entwicklungen, Neuanschaffungen oder andere Veränderungen berücksichtigen. Wenn Sie einen Ehevertrag errichten, ersparen Sie sich lange Rechtstreits im Falle einer Scheidung. 

Sie senken somit auch die Kosten für den jeweiligen Rechtsbeistand und mögliche Gerichtsverfahren. Und bedenken Sie, dass heute bereits fast jede zweite Ehe geschieden wird.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil neben der rechtlichen Sicherheit der Vermögensaufteilung ist der Aspekt der finanziellen Sicherheit. So muss zum Beispiel der Ehegatte, dessen Vermögen durch den Partner eventuell missbräuchlich verwendet wurde und dabei Schulden entstanden sind, nicht für diese Schulden haften.

Nachteile der Ehevertrag Erstellung

Im Prinzip gibt es keine Nachteile beim Errichten eines Ehevertrags. Außer, dass er noch immer einen nicht so guten Ruf innerhalb der Gesellschaft hat. 

Allerdings lauert eine Gefahr der Benachteiligung eines Ehepartners, wenn beim Ehevertrag erstellen eine Splittung des Vermögens festgelegt wird, die denjenigen Ehegatten ohne Einkommen im Falle einer Scheidung leer ausgehen lässt. 

Hier sollte man darauf achten, dass eine Vereinbarung zur Beteiligung am gemeinsamen Vermögen, welches innerhalb der Ehe entstanden ist, getroffen wird.

Was kann in einem Ehevertrag nicht geregelt werden?

Wenn Sie einen Ehevertrag erstellen, können Sie nur finanzielle Regelungen festschreiben. Es geht also um Zugewinnausgleiche, Unterhaltsregelungen und Vermögensaufteilung. 

Treue- und Sorgfaltspflichten, der eheliche Geschlechtsverkehr oder gar die Verpflichtung zum Gebären eines Erben können Sie nicht in einem Ehevertrag regeln. Auch beiderseitiger Verzicht auf Unterhalt ist nicht durch das Schließen eines Ehevertrages möglich, denn dies ist in Österreich sittenwidrig. Eine solche Erklärung wäre im Falle einer Scheidung unwirksam.

Oftmals regeln Paare beim Ehevertrag schließen auch die Obsorge der gemeinsamen Kinder. Doch auch dies ist lediglich eine Absichtserklärung und in keiner Weise rechtsbindend und verpflichtend. Die Obsorge-Erklärungen gelten im Fall der Scheidung nur, wenn beide Partner noch damit einverstanden sind und kein anderslautendes Gerichtsurteil vorliegt.

Ehevertrag prüfen lassen

Gerade im Hinblick auf die erwähnten nicht rechtsbindenden Regelungen und Verstöße gegen allgemeines Recht ist es wichtig, den Ehevertrag prüfen zu lassen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Ehevertrag prüfen lassen.

Ehevertrag erstellen- gibt es Muster und Vorlagen?

Wie für fast alle Arten von Verträgen finden sich im Internet auch viele Vorlagen und Muster für die Erstellung eines Ehevertrags. 

Doch nicht immer sind Sie damit schon gleich auf der sicheren Seite. Es kommt beim Ehevertrag erstellen vor allem auf klare und eindeutige Formulierungen an. Zusätzlich müssen wichtige Punkte wie oben genannte Unterhaltsverzichtserklärungen oder Regelungen zum Unterhalt bei Krankheit und im Alter sorgfältig geprüft und besonnen formuliert werden. 

Sind Formulierungen schwammig, können sie im Falle einer Scheidung schnell zum Knackpunkt eines Streites und der interpretativen Auslegung werden. Vorlagen und Muster für Eheverträge sollten Sie grundsätzlich nur zur Orientierung verwenden. 

Sie ersetzen nicht die Fachkompetenz und Erfahrung eines spezialisierten Anwaltes beim Ehevertrag aufsetzen.

Ehevertrag Kosten

Wollen Sie einen Ehevertrag schließen, sind sich aber unsicher hinsichtlich der Kosten, die Ihnen dabei entstehen? Dann informieren Sie sich in unserem Artikel über die Ehevertrag Kosten!

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