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Ehevertrag – Wann ist eine vertragliche Gütertrennung sinnvoll?

Erfahren Sie in unserem Ratgeber wann Sie einen Ehevertrag andenken sollten und welche Bestandteile eine Gütertrennung haben sollte.

Fast jede zweite Ehe wird heute geschieden. Das ist nicht schön aber die Wahrheit. Daher sollte man trotz aller Romantik nicht den Ehevertrag außer Acht lassen. Die Gütertrennung kann später viel Schaden und hässliche Streitigkeiten abwenden. 

Dieser Artikel soll Ihnen alle Informationen bieten, die Sie benötigen, um zu entscheiden, ob eine Gütertrennung sinnvoll ist und was beim Ehevertrag alles zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis
Hinweis:

Ein Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe aufgesetzt werden und kann im Laufe der Zeit auch angepasst und somit geändert werden.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Einen Ehevertrag zu schließen ist vor der Ehe oft eine unangenehme. Die Eheschließung ist der romantische Teil. Dagegen ist der Ehevertrag der sachliche Teil den man vor allem bedenken sollte, wenn ein späterer Zugewinnausgleich einem teuer zu stehen kommen könnte. Wenn man beispielsweise eine Firma führt oder an Firmen beteiligt ist und der Ex Partner seinen Anteil ausbezahlt haben möchte, kann das ein Unternehmen schwer ins Schwanken bringen. Das heißt nicht gleich, dass der Partner überhaupt nichts erhalten soll.

Man bestimmt im Ehevertrag einfach gewisse Dinge, die aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden. Manche Ehepaare gestalten den Ehevertrag aber auch dynamisch. Dabei orientiert sich die Höhe der Ausgleichszahlungen an der Dauer der Ehe. Der Ehevertrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgesetzt oder vernichtet werden. Eine komplette Streichung des Zugewinnausgleichs ist auch möglich.

Ehegüterrecht und Ehegattenunterhalt in Österreich – Wichtiger Bestandteil des Ehevertrages

Das Ehegüterrecht im Österreichischen Recht bestimmt die vermögensrechtlichen Beziehungen eines Ehepaares das Gesamtvermögen betreffend. Es soll verhindern, dass Ehegatten im Falle der Scheidung nachteilig behandelt werden in Bezug auf Ehegattenunterhalt oder Sorgerechtsangelegenheiten. 

Im Eherecht gilt als Grundlage der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Im Ehevertrag kann aber eine Gütergemeinschaft vereinbart werden. Die Gütergemeinschaft bedeutet, dass gemeinschaftliche Vermögen beiden Partner zugleich gehört. Der Gedanke dahinter ist, dass die Gründung einer Familie auf der Basis des Teilens beruht.

Gütertrennung im Ehevertrag

Bei der Gütertrennung geht es darum, dass jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens bleibt. Jeder Ehepartner muss seine eigenen Güter selbst verwalten und muss für seine Schulden selbst haften. 

Die Gütertrennung schließt auch das während der Ehe erworbene Vermögen mit ein. Geht eine Ehe in die Brüche werden die in gemeinsamen Besitz befindlichen Güter sowie die Ersparnisse zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Aufteilung von ehelichen Ersparnissen und Gebrauchsvermögen

Das Gebrauchsvermögen eines Ehepaares bezieht sich auf alle Sachen, beweglich oder unbeweglich. Unbewegliches Gebrauchsvermögen ist zum Beispiel eine Immobilie. Bewegliches Gebrauchsvermögen beispielsweise ein Auto. Dieses Gebrauchsvermögen sowie die Ersparnisse der Eheleute werden im Falle einer Beendigung der Ehe unter den Ehepartnern aufgeteilt.

Zu den Ersparnissen gehören nicht nur Bankkonten und Bargeld sondern auch Aktienpakete, Versicherungen oder Kunstwerke. Dabei bezieht sich die Aufteilung von ehelichen Ersparnissen und Gebrauchsvermögen nur auf die während der Ehe angehäuften Güter und nicht die vor der Ehe im Besitz jedes Einzelnen befundenen. Dies gilt auch für Schenkungen und Erbe, die einem Ehepartner zuteil wurden.

Ehegattenunterhalt

Viele Ehen werden nicht einvernehmlich geschieden, da Uneinigkeit darüber besteht, wer für den anderen Ehegattenunterhalt zahlen muss. Daher gibt es in vielen Eheverträgen den Punkt des Verzichts auf Ehegattenunterhalt im Falle einer Scheidung. 

Dabei können beide auf Unterhalt verzichten oder nur der eine, der in dieser Situation der minderbemitteltere von beiden ist. Das der Verzicht auf Ehegattenunterhalt aber heikel ist, liegt auf der Hand. Wer kann schon in die Zukunft schauen und weiß, wie es dann um einen steht. Ein gänzlicher wechselseitiger Verzicht ist allerdings nicht rechtens.

Dies betrifft den Trennungsunterhalt. Anrecht auf Trennungsunterhalt besteht allerdings nicht, wenn beide Ehepartner ein etwas gleich hohes Gehalt beziehen oder die Ehe nur einige Wochen hielt. Der Ehevertrag kann aber auch Absichtserklärungen enthalten. Das Sorgerecht oder der Unterhalt für Kinder können in einer Absichtserklärung formuliert werden. Diese müssen aber im Falle einer Scheidung nicht Stand halten.

Den Ehevertrag können Ehepartner selbst aufsetzen. Da es dabei aber zu allerhand Form- und Formulierungsfehlern kommt, macht es Sinn den Ehevertrag von einem Rechtsanwalt prüfen oder sogar gleich aufsetzen zu lassen, um im Vorfeld eventuellen späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Der Ehevertrag muss aber auf jeden Fall von einem Notar beglaubigt werden.

Höhe des Ehegattenunterhalts

Der Unterhalt beläuft sich in der Regel auf 40% des Nettoeinkommens. Davon werden eigene Einkünfte abgezogen. Unterhaltspflichtig ist der besser verdienende beziehungsweise vermögendere der beiden. 

Vom Unterhaltsbezieher wird verlangt eine den Umständen entsprechend passende Arbeit aufzunehmen. Während dem Trennungsjahr ist der Unterhaltsberechtigte allerdings noch nicht gezwungen eine Arbeit aufzunehmen.

Die Kosten für einen Ehevertrag

Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Nettovermögen der Ehepartner. Die Preise belaufen sich dann auf rund 0,5 Prozent des Nettovermögens für den Ehevertrag. Das ist eine nicht allzu hohe Summe, die Sie lieber vorab investieren und nicht ein noch komplizierteres Scheidungsverfahren mit entsprechend hohen Kosten riskieren.

Errichtung und Muster eines Ehevertrages

Machen Sie auch in Bezug auf recht geringen Kosten für einen vom Anwalt für Vertragsrecht aufgesetzten Vertrag nicht den Fehler und laden sich irgendein Muster eines Ehevertrages runter. Denn wenn Sie das tun, dann nur, um ein Beispiel zu haben, wie so etwas aussehen könnte. 

Wenn Sie solch einen Vertrag nehmen und ihn von einem Notar beurkunden lassen, kann es sein, dass Ihr Ehevertrag im Streitfall unnütz ist. Nehmen Sie sich daher einen Rechtsanwalt, der mit Ihnen den Prozess durchläuft, sie berät und seine Erfahrung einfließen lässt. Ein Anwalt für Vertragsrecht kann dem Thema auch die Emotionalität nehmen und die notwendige Sachlichkeit beisteuern.

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