Eine Lizenz kann räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt werden. Überschreitungen des Benutzungsrechts lösen Ansprüche des Lizenzgebers aus. Nutzungsrechte sind nach dem Zweckübertragungsgrundsatz auszulegen.
Mit einem Lizenzvertrag wird einem Dritten ein Nutzungsrecht an einem Patent, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster oder einer Marke überlassen. Der Lizenznehmer zahlt dafür eine Lizenzgebühr.
Linzenzverträge sind komplex und für den Laien ist es kaum möglich sich ohne eine rechtliche Unterstützung 100% abzusichern. Dieser Beitrag verschafft ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Lizenzvertragsarten, über die wesentlichen Bestandteile eines solchen Vertrags sowie worauf Sie bei der Errichtung oder Prüfung eines Lizenzvertrages achten sollten.