Vorsorgevollmacht vom Spezialisten prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Überprüfung der Vorsorgevollmacht auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit
- Abwicklung einer Vorsorgevollmacht Notar und Veranlassung der Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
- Anpassung von Verfügungsinhalten analog den Verfügungswünschen des Vollmachtgebers
- Beratung zur Anpassung einer Vorsorgevollmacht für mehrere Personen
- Informationen zum Vorsorgevollmacht widerrufen
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Vorsorgevollmacht prüfen lassen
Durch die gesetzlichen Änderungen vom Juli 2018 des 2. Erwachsenenschutzgesetzes (ErwSchG) wird eine Vorsorgevollmacht nur noch wirksam, wenn sie persönlich bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenverein angefertigt wurde.
Außerdem muss sie auch in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden. Dabei ist es hilfreich, eine vorformulierte Vorsorgevollmacht prüfen zu lassen, bevor man sie eintragen lässt. Hierdurch kann man sicherstellen, dass die Vorsorgevollmacht rechtssicher und vollständig formuliert ist.
Außerdem kann man hierbei auch zusätzlich Beratung in Anspruch nehmen ggf. Änderungen oder Anpassungen vornehmen lassen. Deshalb sollte man eine vorformulierte Vorsorgevollmacht idealerweise mit einem Anwalt durchsprechen und die Vorsorgevollmacht prüfen lassen.
Dabei ist ein Anwalt für Vertragsrecht ein idealer Partner, der umfangreich beraten und auch weitere bürokratische Abwicklungen vornehmen kann.
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FAQ: Anwalt für Vorsorgevollmacht: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht vom Anwalt prüfen lassen?
Es ist von Vorteil, beim Vorsorgevollmacht prüfen lassen eine zusätzliche Beratung durch einen Anwalt für Vertragsrecht zu suchen. Hierbei empfiehlt sich dies besonders, wenn über die Vorsorgevollmacht auch eine Vorsorgevollmacht Patientenverfügung geregelt wird, und dabei wichtige medizinische Entscheidungen auf einen Bevollmächtigten übertragen werden.
Ferner empfiehlt sich das Vorsorgevollmacht prüfen lassen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch immer, wenn dem Bevollmächtigten Entscheidungsrechte für ein größeres Vermögen übertragen werden sollen.
Hierbei ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht sehr sinnvoll und er kann die getroffenen Verfügungen auf eine rechtssichere und klare Ausformulierung hin überprüfen. Spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und schnell unter vertragsrechtsinfo.at.
Was gilt für Vorsorgevollmachten, die vor der Gesetzesänderung erstellt wurden?
Generell gilt für alle Vorsorgevollmachten, die vor dem 30.06.2018 erstellt wurden, dass sie auch weiterhin Gültigkeit haben, wenn sie wirksam sind. Allerdings müssen diese beim Eintritt des Vorsorgefalls, der nach Juni 2018 eintritt, diese nachträglich in das ÖZVV eingetragen werden. Jedoch sind alle Versorgungsvollmächte, die vor Juli 2018 noch nicht in das ÖZVV eingetragen waren, weiterhin wirksam in ihrer Bevollmächtigung und Vertretungsmacht, auch ohne eine Eintragung im ÖZVV. Hierbei kann man sich jederzeit von einem Anwalt für Vertragsrecht beraten lassen und die Vorsorgevollmacht prüfen lassen.
Wann braucht man eine Vorsorgevollmacht Notar?
Das Gesetz schreibt nur für wenige Bevollmächtigungen eine zwingende notarielle Beglaubigung für die Vorsorgevollmacht vor. Hierbei wird diese z. B. notwendig, wenn durch die Vorsorgevollmacht auch eine Übertragung oder Belastung von Grundstücken, das Abfassen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrages, die Aufnahme von Darlehen oder Anmeldungen zum Firmenbuch geregelt wird. Hierbei kann man bei einem Anwalt für Vertragsrecht die Vorsorgevollmacht prüfen lassen und abklären, ob im individuellen Falle eine notarielle Beglaubigung notwendig ist.
Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Eine Vorsorgevollmacht ist generell nicht zeitlich befristet. Deshalb ist die Vorsorgevollmacht Gültigkeitsdauer bis zum Eintritt anderer Entscheidungen zunächst einmal unbegrenzt. Hierbei kann ein Vollmachtgeber jedoch jederzeit seine Vorsorgevollmacht widerrufen. Dabei muss er dann bei der Eintragungsstelle den Widerruf eintragen lassen.
Für den Fall, dass ein Vorsorgefall bereits eingetreten war und der Vollmachtgeber seine Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit wiedererlangt hat, ist dies ebenfalls im ÖZVV zu registrieren. Dabei wird dann automatisch Bevollmächtigung aus der Vorsorgevollmacht beendet. Jedoch wird, sobald ein neuer Vorsorgefall eintritt, dieser ebenfalls wieder registriert werden und die Vorsorgevollmacht damit erneut aktiv werden.