Der Architektenvertrag beinhaltet von der Vertragsart zumeist eine Kombination aus Dienstvertrag und Werkvertrag. Dabei umfasst der Architektenvertrag detaillierte vertragliche Aussagen zu verschiedenen Bestandteilen eines Bauauftrages.
Hierbei wird ein Anwalt für Vertragsrecht beim Architektenvertrag erstellen lassen berücksichtigen, ob z. B. ein Gebäude neu errichtet wird oder eine Modernisierung stattfindet. Ferner berücksichtigt er im Architektenvertrag Sonderbaumaßnahmen, wie z. B. den Bau von Garagen oder die Anlage von Freiflächen. Außerdem muss im Architektenvertrag ein finanzielles Limit für das Bauvorhaben eingearbeitet werden.
Zusätzlich wird der Anwalt für Vertragsrecht beim Architektenvertrag erstellen lassen eine Verpflichtung des Architekten zur Einhaltung der bau- und planungsrechtlichen Vorschriften vorsehen.
Dabei wird ein finanzielles Limit für das Bauvorhaben angegeben und der Architekt verpflichtet sich zur Einhaltung bau- und planungsrechtlicher Vorschriften. Generell beschreibt der Architektenvertrag die verschiedenen Leistungsphasen eingehend und beziffert sowohl Honorare, Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten sowohl auch Modalitäten zum Architektenvertrag kündigen.
Zusätzlich wird im Architekturvertrag auch die Übernahme von Fremdkosten geregelt, z. B. im Rahmen der Vermessung oder Entsorgung von Schadstoffen.
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