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Erbvertrag Kosten – Wieviel kostet ein Erbvertrag in Österreich?

Das Errichten eines Erbvertrages ist in Österreich ein gängiges Mittel, um das Vermögen eines Ehegatten im Falle seines Todes dem Partner vermachen zu können. Besteht kein Erbvertrag und kein Testament, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolgeregelung des bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft. 

Dadurch, dass ein solcher Vertrag eines Notariatsaktes bedarf, entstehen für den Erbvertrag Kosten. Welche das sind und in welcher Höhe Sie mit Gebühren und Honoraren rechnen müssen, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Warum man einen Erbvertrag errichten sollte

Haben Sie keine letzte Erklärung Ihres Willens in Form eines Testaments oder einer vertraglichen Vereinbarung wie dem Erbvertrag hinterlassen, gelten für Eheleute die gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Erbrechts. 

Mit dem Parentelsystem werden dann die möglichen Erben ermittelt und das Vermögen aufgeteilt. Das muss nicht immer so erfolgen, wie Sie es sich gewünscht haben und kann Streitigkeiten hervorrufen. Vor allem, wenn Sie Kinder haben oder in einer Patchworkfamilie leben, kann ein Erbvertrag von Vorteil sein.

In ihm können Sie beträchtliche Teile Ihres Vermögens direkt an Ihren Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner vermachen. Um im Falle Ihres Todes Ihren Partner abzusichern, sollten Sie die Erbvertrag Kosten für die Erstellung und Beurkundung auf keinen Fall scheuen. Dass diese Gebühren und Honorare für Notar und Anwalt gar nicht so hoch sind, werden Sie gleich sehen.

Erbvertrag erstellen

Wie errichtete man einen Erbvertrag und was sollte man dabei beachten? Lesen Sie genauere Informationen zum Erbvertrag in unserem Beitrag Erbvertrag erstellen nach.

Wie teuer ist ein Erbvertrag? Die Kosten im Überblick

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihren Nachlass mit Hilfe eines Erbvertrages für Ehegatten zu regeln, dann ist ein Gang zum Notar zwingend notwendig. Er muss den Erbvertrag prüfen und beurkunden, damit er gültig wird. Ein weiterer Faktor bei den Erbvertrag Kosten kann ein Anwalt sein. 

Wir raten Ihnen, immer, wenn es ums Geld geht, unbedingt einen Fachanwalt hinzuziehen. Er hilft Ihnen bei der Erstellung und der richtigen Form. Aber, was noch viel wichtiger ist: er erläutert Ihnen ganz genau die Folgen und Wirkungen Ihrer vertraglichen Vereinbarungen.

Erbvertrag Kosten für den Notar

Die Erbvertrag Kosten für den Notar können Sie nicht umgehen und auch nicht verhandeln. Der Notar wird Gebühren erheben, die sich an dem Geschäftswert Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Schließung des Erbvertrages erheben. Diese sind also durch die Gebührenordnung festgelegt.

Der Notar wird dabei das Reinvermögen heranziehen. Die Höhe der Gebühren bei einem Erbvertrag entspricht ungefähr dem Doppelten eines Testaments. 

Ähnlich wie bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Ehevertrag, der die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung regelt, können Sie mit folgenden Ausgaben für den Erbvertrag rechnen:

  • Geschäftswert 10.000 Euro – rund 150 Euro Notarkosten
  • Geschäftswert 50.000 Euro – rund 330 Euro Notarkosten
  • Geschäftswert 500.000 Euro – rund 1850 Euro Notarkosten

Je nachdem, wie viel weiterer Aufwand dem Notar entsteht, können noch weitere Kosten wie für Porto, Telefon oder Recherche und Prüfung entstehen. Verbinden Sie die Errichtung eines Erbvertrages mit dem Ehevertrag. So muss der Notar auch nur einmal das Reinvermögen feststellen. Übrigens brauchen Sie, wenn Sie einen Erbvertrag errichtet werden, keinen Erbschein mehr. Die Gebühr für diesen sparen Sie sich also.

Erbvertrag Kosten – Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Da die Regelung des Nachlasses ein entscheidender Punkt im Leben ist, sollten Sie möglichst einen Anwalt hinzuziehen. Der Fachanwalt wird mit Ihnen die einzelnen Punkte des Erbvertrages durchgehen, Sie umfänglich beraten und Ihnen beim Aufsetzen helfen.

Der Anwalt ist in seinem Preis an das österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) gebunden. Besprechen Sie in einem Erstgespräch mit dem Anwalt Ihr Anliegen und einigen Sie sich auf ein Pauschalhonorar. Dies ist für Sie meist deutlich vorteilhafter als eine Abrechnung nach Zeit.

Erbvertrag prüfen lassen

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