Sie sind Anwalt?

Testament verfassen - Wie setzt man den letzten Willen richtig auf

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles über die wichtigsten Punkte rund um die Testament Erstellung.

Grundsätzlich kann jeder ein Testament errichten bzw. verfassen, allerdings sollte man einige Punkte beachten, da es sonst aufgrund von Formfehler schnell zu Erbstreitigkeiten kommen kann. In unserem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Informationen wie Sie Ihren letzten Willen verfassen und worauf Sie zu achten haben.

Inhaltsverzeichnis

Testament verfassen – Vermögen richtig vererben

Eine sehr unliebsame Aufgabe zu Lebzeiten ist, sich mit dem Tod und dem damit verbundenen Nachlass zu beschäftigen. Jedoch sollte man sich ständig vor Augen halten, dass das korrekte Schreiben eines Testaments späteren Erbstreitigkeiten in der Familie vorbeugt.

Damit das Testament unanfechtbar bleibt, sind beim Testament schreiben gewisse Formulierungen und Formvorschriften zu beachten. Viele haben schon vom handschriftlichen Testament gehört. Dieses entspricht dem sogenannten eigenhändigen Testament. Andere Testament Arten sind das mündliche Testament sowie das fremdhändige Testament. Im folgenden Texte erläutern wir die wichtigsten Punkte wie man ein Testament erstellt und wie das Testament beim Testamentsregister aufbewahrt wird.

Testament Muster und Vorlagen

Viele User interessieren sich sehr für Testament Vorlagen und Testament Muster. Die Hoffnung ist, dass man damit schnell ein Testament erstellt. Hierzu sei gesagt, dass das Testament Ihr letzter Wille sein soll und daher ein ganz individuelles Dokument darstellt. Lauter einer Studie der DAS-Versicherung sind rund die Hälfte aller handschriftlichen Testamente fehlerhaft und zum Teil ganz ungültig. Formfehler und nicht Beachtung von Pflichtteilsansprüchen führen zu Erbstreitigkeiten, die schon beste Verhältnisse auf ewig gespalten haben. Das ist sicherlich nicht Ihr Ziel.

Wir empfehlen Ihnen daher Kontakt mit einem Anwalt für Vertragsrecht aufzunehmen. Diese kennen aus der Praxis die Fallstricke, die bei einem Testament später zu Erbstreitigkeiten führen. Gemeinsam können Sie diesen vorbeugen. Nehmen Sie Kontakt auf und erfragen Sie die Kosten für die Testamentserstellung oder Prüfung eines Testaments.

Bin ich überhaupt verpflichtet ein Testament zu schreiben?

Hier kann man eindeutig sagen, dass niemand gesetzlich dazu verpflichtet ist, in Österreich, ein Testament vor seinem Ableben aufzusetzen. In diesem Falle tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Aber es kann auch gesagt werden, wenn zum Beispiel sehr komplexe Vermögensverhältnisse vorliegen oder man im Besitz eines Familienbetriebes ist, sollte man frühzeitig ein Testament erstellen. 

Auch wenn man Liegenschaften (egal ob im In- oder Ausland) sein Eigen nennt, sollte man ein Testament hinterlassen. Ohne ein Testament können sehr schnell Erbstreitigkeiten auftreten und diese sogar bis vorn ein Gericht gehen, wenn man sich nicht einig über den „letzten Willen“ des Verstorbenen ist. Genau dies ist der Grund, warum ein Testament aufgesetzt werden sollte.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich ein Testament aufsetzen?

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben. Das Verfassen eines Testaments wird daher sehr oft und sehr gerne ganz nach hinten auf die Agenda geschoben. Wie bereits erwähnt, ein Testament zu verfassen geht im Prinzip recht schnell. Vor allem mit dem Hilfe eines kompetenten Anwalts. Damit das Vermögen so weitergegeben wird, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie recht früh ein Testament aufsetzen. Das Testament können Sie Zeit Lebens natürlich jederzeit ändern.

Wo ist ein sicherer Platz für die Hinterlegung meines Testaments?

Hier gilt, dass das Testament nicht einfach in der Schreibtischschublade aufbewahrt werden sollte. Der Ort sollte darüber hinaus auch für Dritte unzugänglich sein. Es kann nämlich durchaus vorkommen, dass es Personen gibt, die das Testament vernichten wollen. 

Geht der größte Teil an die Familie, so kann man es auch in Erwägung ziehen, es einem Familienmitglied zu übergeben. Die sicherste Möglichkeit ist aber immer noch, dass man das Testament vor dem Ableben beim Nachlassgericht hinterlegt. Jedoch ist auch die Eintragung des Testaments in das sogenannte Testamentsregister eine sehr sichere Sache.

Muss für die Erstellung meines Testaments ein Notar oder Rechtsanwalt anwesend sein?

Sollten bei Ihnen komplizierte Familienverhältnisse vorherrschen oder aber ein großes Vermögen aufgeteilt werden muss, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt dazu bestellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Firma besitzen oder Liegenschaften im Ausland vererben wollen. Ein Notar ist in diesem Fall leider nicht sehr hilfreich, da dieser lediglich das Testament beglaubigen darf und keinerlei Auskünfte gibt, beziehungsweise Sie nicht unbedingt in den Erbsachen berät.

Generell kann man aber jedem nur empfehlen einen unparteiischen Berater zu Seite zu haben, wenn es um die Testamenterstellung geht. Erwägen Sie die Erstellung des Testaments ohne Notar beziehungsweise Rechtsanwalt, kann es mitunter sehr leicht passieren, dass Fehler gemacht werden. Diese können bei einem Ableben dann angefochten werden.

Wie hoch sind die Kosten für ein Testament?

Nicht nur in Österreich, sondern überall, fallen Kosten an, wenn man sich von einem Notar beziehungsweise von einem Rechtsanwalt beim Testament aufsetzen unterstützen lässt. Will man sein Testament gleich in das Testamentsregister bei der österreichischen Notariatskammer eintragen lassen, fallen auch hier noch einmal Kosten an. Generell kann man aber über die Kosten eines Notars beziehungsweise eines Rechtsanwaltes sagen, dass diese unterschiedlich hoch sein können.

In der Regel wird über einen Stundensatz abgerechnet oder aber ein Vertragswert ausgemacht, der von der Höhe des Nachlasses bestimmt wird. Für mehr Informationen einfach einen Notar oder aber einen Rechtsanwalt ansprechen.

Der Vorteil eines Rechtsanwaltes ist, dass er aus der Praxis genau weiß, was zu späteren Erbstreitigkeiten führt. Mit ihm können Sie also bereits vorsorgen.

Die verschiedenen Testamentsarten

1. Eigenhändiges Testament

Tipp

Wenn man mit dem Gedanken spielt, sein Testament handschriftlich zu verfassen, sollte Sie einen Zeugen hinzuziehen und auch diesen das Testament unterschreiben lassen. Dies ist vor allem bei etwaigen Erbrechtsstreitigkeiten sehr hilfreich. Im Übrigen gibt es viele Vorlagen für ein Testament, welche man als Inspiration nutzen kann. Erwähnt werden muss aber, dass hier der Gang zum Notar beziehungsweise Rechtsanwalt nicht entfällt.

Bei dieser Art von Testament wird der Text eigenhändig vom Testator geschrieben und auch unterschrieben. Datum sowie der Ort, an dem das Testament verfasst wurde, sind nicht zwingend notwendig. Allerdings kann es dazu dienen, dass bei mehreren vorhandenen Testamenten das aktuellste für die Erbfolge herangezogen werden kann. Hierbei reicht es nicht aus, dass eine dritte Person den Text verfasst und diesen dann unterschreiben lässt.

2. Fremdhändiges Testament

Im Jahr 2015 gab es eine Änderung in der Erbrechtsreform. Dies hatte Änderungen in der Formvorschrift für sogenannte fremdhändige letztwillige Verfügungen. Bei Missachtung dieser neuen Vorschriften kann es dazu kommen, dass ein Testament keine Gültigkeit besitzt.

Erwähnenswert ist, dass das fremdhändige Testament auf verschiedene Arten erstellt werden kann. Hierfür kann man eine Schreibmaschine oder aber einen PC und auch andere Personen in Betracht ziehen. Zu beachten gilt aber, dass dieses Testament in Gegenwart von drei fähigen Zeugen eigenhändig unterschrieben werden muss. Des Weiteren muss diese Art von Testament den Nachsatz vorweisen, dass dieses Dokument den letzten Wille des Verfügenden enthält.

Beispiel:

Ein Beispiel hierfür: „Diese Urkunde beinhaltet meinen letzten Willen.“

Dem Gesetzestext kann man ferner entnehmen, dass Zusätze wie „Mein Wille“ oder „So soll es ein“ oder aber „Das will ich“ und ähnliche, ebenso als eine solche Formulierung gelten. Auch die Zeugen müssen in dieser Urkunde benannt werden. Hierfür Vor- sowie Familiennamen mit Geburtsdatum und Adresse auf dem Testament notieren. Diese Angaben müssen übrigens auch fremdhändig sein. Jedoch muss jeder Zeuge eigenhändig unterschrieben. Darüber hinaus muss ein Zusatz über die Zeugenschaft erfolgen.

Beispiel:

Ein Beispiel hierfür: „Max Maier als Testamentszeuge“

Erwähnenswert ist auch, dass kein Zeuge den Inhalt des Testaments kennen muss. Zeugen müssen jedoch alle volljährig sein und sogenannte fähige Zeugen sein. Ausgeschlossen sind lediglich Blinde, Taube sowie Stumme. Ist man der Sprache des Testators nicht mächtig, so darf man auch nicht als Testamentszeuge eingesetzt werden. Ebenso verhält es sich, wenn man geistig nicht in der Lage ist das Amt des Zeugen auszuführen. Wegen Befangenheit sind ebenso im Testament Bedachte sowie nahe Angehörige nicht als Zeugen zugelassen.

Tipp

Diese Art von Testament kann viele ungewollte Formfehler hervorrufen. Aus diesem Grund sollte man sich bei diesen letzten Willen von einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Österreich beraten lassen. Finden Sie in unserem Anwaltsverzeichnis den passenden Anwalt der Ihnen bei der Errichtung eines Testaments behilflich sein kann bzw. ein vorhandenes Testament prüfen lassen kann. 

3. Mündliches Testament

Besteht die Gefahr, dass man zu sterben droht, kann jeder ein mündliches (oder auch schriftliches) Testament erklärt werden. Dies kann auch bei dem Verlust der Testierfähigkeit geschehen. Diese Art von Testament findet aber nur dann seine Gültigkeit, wenn es vorher keine andere Verfügung gab. 

Diese Art nennt man auch Nottestament und darf auch von unmündigen abgegeben werden. Damit das Nottestament in Kraft treten kann, müssen unbedingt zwei Zeugen vorhanden sein. Dieser letzte Wille ist im Übrigen dann ungültig, wenn nach drei Monaten die akute Gefahr wegfällt.

Dies muss jedoch attestiert werden. Darüber hinaus muss die Testierfähigkeit auch vor der bedrohlichen Situation vorhanden gewesen sein. Dieses Testament kann auch dann für ungültig erklärt werden, wenn die Aussagen der zwei Zeugen nicht übereinstimmen. 

Im Übrigen müssen die beiden Zeugen, auf Verlangen, das Gehörte eidlich bekräftigen und dies drei Jahre lang nach dem Tod des Testators. Hier herrscht aber eine sehr große Gefahr, denn nur wenn sich der letzte Wille von allen drei Personen deckt, wird das Testament gültig.

4. Der Erbvertrag

Beim Erbvertrag setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein. Damit setzen Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Sie können sich allerdings nicht 100% des Erbes vermachen. Lesen Sie in unserem Artikel „Der Erbvertrag“ alles, was Sie über diesen wissen sollten. 

Was muss alles in einem Testament stehen?

Wichtig ist, dass der Erbe oder die Erben im Testament benannt werden. Hierbei muss der Testator die Erben ganz alleine bestimmen.

Beispiel 1: „Meine Tochter Janina wird zur Alleinerbin meines gesamten Vermögens“
Beispiel 2: „Meine beiden Kinder, Janina und Daniel sind zu gleichen Teilen Erben meines Vermögens“

Die Zuwendung einzelner Vermögensteile nennt man Vermächtnis beziehungsweise Legat.

Beispiel

„Meine Briefmarkensammlung vermache ich meiner Enkelin Tina.“

Erwähnenswert ist wohl auch, dass das Erbe an Bedingungen oder an Auflagen geknüpft ist. Auch eine Befristung kann gesetzt werden. Dies bedeutet, dass der Erbe nur dann seine Zuwendung erhält, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Dies unter Umständen vor dieser Terminierung. In diesem Fall wird der Begünstigte zu einem Verhalten verpflichtet und bei Nichterfüllung erhält dieser auch nicht das Erbe.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..
Anwälte für Vertragsrecht in
Ihrer Nähe schnell finden

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Vertragsrecht in unserer Anwaltssuche finden
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Vertragsrecht in unserer Anwaltssuche finden