Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten eines Mietvertrages: das befristete und das unbefristete Mietverhältnis. Vermieter bevorzugen oft den befristeten Mietvertrag. Dieser hat ein Ablaufdatum und eine Kündigung ist somit nicht nötig.
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Jahre. Ein befristeter Mietvertrag in Österreich kann beliebig oft immer um weitere drei Jahre verlängert werden. Wird das Mietverhältnis nicht ausdrücklich aufgehoben, geschieht dies automatisch.
Ein beachtenswerter Punkt bei einem befristeten Mietvertrag ist aber die monatliche Miethöhe. Diese sollte nämlich immer circa 25 Prozent unter dem aktuellen Richtwert liegen.
Einen unbefristeten Mietvertrag kann man als Vermieter nur unter besonderen Umständen kündigen. Er kann den Mietvertrag kündigen, wenn er die Wohnung oder die Mietsache für den Eigenbedarf braucht oder wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt, also zum Beispiel keine Miete zahlt.