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Mietvertrag Erstellung - Infos & Arten

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zur richtigen Erstellung eines Mietvertrages.

Sie möchten eine Wohnung, ein Geschäft oder ein Haus vermieten? Dann müssen Sie einen Mietvertrag erstellen. Im Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten des Mieters, aber auch des Vermieters geregelt. 

Die Rechte des Vermieters sind beispielsweise die Garantie der monatlichen Einnahmen für das vermietete Objekt. Der Mieter wiederum kann zum Beispiel die Instandhaltung der Mietsache oder die Wartung von Heizung, Rohrleitungen oder Sanitäranlagen verlangen. 

Umso wichtiger ist es also, bei der Mietvertrag Erstellung genau auf die einzelnen Punkte zu achten.

Inhaltsverzeichnis

Mietvertrag Erstellung - diese Punkte sollten Sie beachten

Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Bei mündlichen Absprachen sind diese zwar auch bindend, aber es gibt keine Beweise. 

Da bei einem Mietverhältnis aber sehr viele Pflichten und Rechte auf beiden Seiten entstehen, ist es ratsam, einen schriftlichen Mietvertrag zu erstellen. 

Vor allem für den Vermieter ist ein mündlicher Mietvertrag zumeist zum Nachteil, denn dieser unterliegt dem Bebauungsgrundlagengesetz (BGG). Das bedeutet unter anderem, dass der Mieter nicht für Schönheitsreparaturen oder Nebenkosten aufkommen muss.

Mietvertragsarten

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten eines Mietvertrages: das befristete und das unbefristete Mietverhältnis. Vermieter bevorzugen oft den befristeten Mietvertrag. Dieser hat ein Ablaufdatum und eine Kündigung ist somit nicht nötig. 

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Jahre. Ein befristeter Mietvertrag in Österreich kann beliebig oft immer um weitere drei Jahre verlängert werden. Wird das Mietverhältnis nicht ausdrücklich aufgehoben, geschieht dies automatisch. 

Ein beachtenswerter Punkt bei einem befristeten Mietvertrag ist aber die monatliche Miethöhe. Diese sollte nämlich immer circa 25 Prozent unter dem aktuellen Richtwert liegen.

Einen unbefristeten Mietvertrag kann man als Vermieter nur unter besonderen Umständen kündigen. Er kann den Mietvertrag kündigen, wenn er die Wohnung oder die Mietsache für den Eigenbedarf braucht oder wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt, also zum Beispiel keine Miete zahlt.

Mietvertrag prüfen lassen

Sie haben einen Mietvertrag erstellt oder wollen einen unterschreiben und sind sich nicht sicher, ob alle Punkte rechtsgültig sind? Dann sollten Sie unseren Artikel Mietvertrag prüfen lassen unbedingt lesen.

Was muss unbedingt in einem Mietvertrag enthalten sein?

Laut Mietrechtsgesetz sind beim Mietvertrag erstellen fünf wesentliche Punkte zwingend zu formulieren:

  • beide Vertragspartner müssen genannt sein
  • das Mietobjekt muss detailliert benannt und beschrieben sein
  • die Vertragsdauer muss definiert sein
  • die Höhe der Kaution und des Mietzinses ist erforderlich
  • die Hausordnung muss Bestandteil des Mietvertrages sein

Darüber hinaus sind noch weitere Punkte, wie Instandhaltungsregelungen, Nutzung von Gemeinschaftsräumen oder Parkplätzen und vieles mehr in den Mietvertrag aufzunehmen.

Mietvertrag erstellen für Wohnungen, Büros und Häuser

Wenn Sie einen Mietvertrag erstellen, ist es wichtig, einige Fallstricke dabei zu vermeiden. Für die verschiedenen Mietsachen wie Wohnungen, Häuser, Geschäftsräume und Büros gibt es beim Mietvertrag nämlich Unterschiede

Mietvertrag erstellen für Wohnungen

Bei der Vermietung von Wohnungen unterscheidet man grundsätzlich nach Altbau und Neubau.  Für Wohnungen, die vor dem 1. Juli 1953 erbaut wurden, gilt das Mietrechtsgesetz (MRG). 

Das hat zur Folge, dass der Mieter in Altbauwohnungen einen besseren Schutz hinsichtlich Mietpreisbindung, Betriebskosten und Erhaltung der Mietsache genießt. Für Neubauwohnungen gilt dieses nur bedingt. 

Zusätzlich kommen noch weitere Sonderregelungen beispielsweise bei der Vermietung von Ferienwohnungen oder dem sozialen Wohnungsbau hinzu.

Mietvertrag für Häuser aufsetzen

Bei der Vermietung von Häusern (Ein- und Zweifamilienhäusern) liegt nicht das Mietrechtsgesetz (MRG), sondern in großem Umfang das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (AGBB) zugrunde. 

Nur für Häuser, deren Mietvertrag vor dem 31. Dezember 2001 erstellt und abgeschlossen wurde, gilt das Mietrechtsgesetz. Durch das Zugrundeliegen des AGBB treten gesonderte Regelungen für die Kündigungsfristen und die Dauer des Mietverhältnisses.

Im AGBB sind die Regelungen für eine Vertragserrichtung nicht besonders detailliert beschrieben. Gerade hier empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt beim Mietvertrag erstellen hinzuziehen. Er kennt sich aus und geht mit Ihnen die einzelnen Punkte genau durch. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht und lassen Sie sich helfen!

Vermietung von Geschäften und Büros

Wenn Sie ein Geschäftslokal oder ein Büro mieten oder vermieten möchten, liegt diesen Verträgen größtenteils das Mietrechtsgesetz zugrunde. Allerdings verkompliziert sich hier das Thema dadurch, dass auch das Thema Umsatzsteuer (Umsatzsteuer der Wirtschaftskammer Österreichs, WKO) noch mit hineinspielt.

Mietvertrag erstellen Kosten

Haben Sie noch dringende Fragen zum Mietvertrag erstellen oder wollen den Mietvertrag prüfen lassen, dann interessieren Sie sicherlich auch die Kosten, die eventuell auf Sie zukommen. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Artikel Mietvertrag Immobilien Kosten.

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