Doch nicht nur Mieter sollten den Mietvertrag überprüfen lassen, bevor sie ihn unterzeichnen. Auch als Vermieter gibt es einige Punkte zu beachten, die im Vertrag geregelt sein müssen.
Hier geht es zum Beispiel um die Wahl, ob ein Mietvertrag befristet oder unbefristet aufgesetzt werden soll. Für Vermieter kann es ratsam sein, einen befristeten Mietvertrag aufzusetzen. Dann kann man dem Mieter recht einfach kündigen bzw. das Mietverhältnis nach Ablauf der Befristung auflösen.
Bei einem unbefristeten Mietvertrag ist dies deutlich schwerer. Der Mieter genießt einen großen Schutz nach dem Mietrechtgesetz.
Wenn Sie ihm nachweisen können, dass er gegen Regelungen im Vertrag verstoßen hat (Miete nicht gezahlt, schwere Verstöße gegen die Hausordnung) oder Sie Eigenbedarf anmelden, ist eine problemlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich.
Für Vermieter sind darüber hinaus aber auch noch detaillierte Regelungen zu den Verpflichtungen beispielsweise für die Instandhaltung und Wartung der Mietsache und der dazugehörigen Versorgungseinrichtungen interessant.
Hier kommt es zum Beispiel bei Wohnungen darauf an, ob es sich um einen Altbau oder einen Neubau handelt.