Ein Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Unternehmensgesellschaft (UG) oder einer Personengesellschaft. Im ist im Wesentlichen das Verhältnis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter untereinander geregelt. Die häufigste Form der Gesellschaft in Österreich ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Für diese Kapitalgesellschaft und auch die UG, ist es zwingend notwendig einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen und zudem noch notariell beurkunden zu lassen. Es besteht also eine Notariatsaktpflicht. Zudem muss der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft zwingend schriftlich aufgesetzt werden und bestimmten Formvorschriften folgen.
Trotz vieler Musterverträge und Vorlagen ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Gesellschaftsvertag erstellen, prüfen und kontrollieren kann. Denken Sie immer daran: im Konfliktfall gelten die Regelungen, Rechte und Pflichten, die im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben sind.