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Gesellschaftsvertrag in Österreich - Alles was Unternehmensgründer zur Vertragsgestaltung wissen sollten

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alle wichtigen Bestandteile woraus ein Mietvertrag aus seitens von Mieter aber auch Vermieter beinhalten sollte, sowie worauf Sie dabei achten sollten.

In Österreich gab es laut einer Statistik der Wirtschaftskammer Österreich im Jahr 2017 fast 30.000 Neugründungen von Gesellschaften. Sobald man eine Gesellschaft gründet braucht man einen Gesellschaftsvertrag. Von einer Gesellschaft spricht man bei einer GmbH und auch bei Personengesellschaften, bei der mindestens 2 Personen gemeinsam gründen. 

Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Gesellschaftsverträge die bei der Neugründung errichtet und im besten Fall von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht geprüft werden sollten. Es gibt auch viele wichtige Punkte, die bei der Vertragsgestaltung von Gründern beachtet werden müssen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles was Sie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung eines Gesellschaftsvertrages beachten sollten. Von der Frage ob ein Gesellschaftsvertrag überhaupt in Österreich notwendig ist, über die wichtigsten Bestandteile eines Gesellschaftsvertrags für die passende Rechtsform, bis hin zu dem Ablauf und den Kosten eines Gesellschaftsvertrags.

Inhaltsverzeichnis

Ist bei der Gründung eines Unternehmens ein Gesellschaftsvertrag notwendig?

Im Gesellschaftsvertrag regeln die Gründer ihre Firma betreffend alles was sie wünschen, es gibt aber auch Vorgaben vom Gesetz, die der Gesellschaftsvertrag beinhalten muss. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist der schriftliche Gesellschaftsvertrag Pflicht. Er muss auch von einem Notar beurkundet werden.

Trotz hilfreicher Gesellschaftsvertrag Vorlagen und Musterverträgen im Internet ist ein Gang zum Anwalt, der Sie rund um die Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung kompetent unterstützt unbedingt notwendig.

Warum einen Gesellschaftsvertrag abschließen?

Warum ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen ist, liegt daran, dass der Gesellschaftsvertrag für einen zukünftigen Konfliktfall zwischen den Gesellschaftern alle Rechte und Pflichten regelt. 

Nicht bei allen Gesellschaftsformen ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig aber sollte trotzdem unbedingt gemacht werden damit im Streitfall nicht Wort gegen Wort steht und somit keine geeignete Grundlage für die Lösung des Konflikts besteht.

Die richtige Rechtsform wählen

In Österreich gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Rechtsformen. Welche aber für Ihr Unternehmen die richtige ist hängt von einigen Faktoren ab. Zum einen ist erst einmal die Frage zu wievielt gegründet wird und dann ist auch wichtig, ob die Wahl der Gesellschaftsform eventuelle Konsequenzen in der Außendarstellung nach sich zieht. Eine GmbH als Rechtsform hat in der Außendarstellung eine sehr positive Wirkung. Sie strahlt Größe und Sicherheit aus. Ein Einzelunternehmen dagegen wirkt klein und für manche Geschäftspartner und Kunden aufgrund der Haftung sogar als riskant. 

Ein weiterer Punkt, der bei der Wahl der richtigen Rechtsform berücksichtigt werden muss ist Ihre zukünftige Vision vom Unternehmen. Wo wollen Sie in 5 Jahren stehen? Wie soll das Unternehmen dann aussehen? Kommen weitere Gesellschafter an Board? Um von Anfang an mit der richtigen Rechtsform die Weichen für die Zukunft zu stellen, muss man sich erst einmal einen Überblickt über die Rechtsformen in Österreich verschaffen.

 

Das Unternehmensgesetzbuch sieht folgende Rechtsformen vor:

  • Einzelunternehmer (mit oder ohne Firmenbucheintragung)
  • Offene Personengesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Stille Gesellschaft
  • GmbH & Co KG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft

Gesellschaftsvertrag bei Einzelunternehmen

Da bei einem Einzelunternehmen eine einzelne Person das Unternehmen gründet und vertritt benötigt die Rechtsform Einzelunternehmen keinen Gesellschaftsvertrag.

Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft wie bspw. einer OG (Offene Personengesellschaft) oder einer KG (Kommanditgesellschaft) ist zwar ein Gesellschaftsvertrag nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings empfiehlt sich auch bei dieser Unternehmensform schriftlich einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt. Es besteht also keine Gesellschaftsvertrags Formvorschrift bei der Personengesellschaft. 

Zwar ist ein mündlicher Vertrag grundsätzlich möglich, allerdings ist in einem Streitfall ein mündlicher Vertrag schwer nachzuvollziehen. Damit auch im bitteren Fall von Streitigkeiten das Unternehmen klar geregelt ist, sollten Sie in der Regel alle Verträge schriftlich festhalten.

Gesellschaftsvertrag bei der GesbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch mit GesbR abgekürzt, bedarf keines Gesellschaftsvertrags. Allerdings wird dazu geraden einen aufzusetzen. Jeder Gesellschafter ist vertretungsberechtigt. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Gesellschafter persönlich und solidarisch, was so viel heißt wie, dass sie auch jeder mit dem privaten Vermögen für die ganze Schuld haften.

Vertragsregelung bei Stille Gesellschaft

Bei der stillen Gesellschaft kauft sich ein stiller Gesellschafter in ein Unternehmen ein und wird somit am Gewinn beteiligt. Die stille Gesellschaft ist keine Rechtspersönlichkeit, kann nicht klagen und kann nicht verklagt werden. Der Gesellschaftsvertrag muss nicht schriftlich vereinbart werden, ist aber natürlich empfehlenswert. 

Meist ist vor allem der stille Gesellschafter, der in das Unternehmen investiert, selbst sehr daran interessiert einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, so dass es selten stille Gesellschaften ohne schriftlichen Vertrag gibt.

Gesellschaftsvertrag bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH

Die GmbH ist von den Kapitalgesellschaften die am häufigsten genutzte. Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss ein Gesellschaftsvertrag errichtet werden und vom Notar beglaubigt werden. Inhalte sind Name und Sitz der Firma und deren Gegenstand. 

Bei der GmbH wird von den Gesellschaftern ein Stammkapital einbezahlt, welches ebenfalls Bestandteil des Gesellschaftsvertrags sein muss. Hier wird die Höhe der Stammeinlage festgehalten, die jeder Gesellschafter einzahlt. Zudem sollte der Vertrag die Dauer der Gesellschaft, die meist unbeschränkt ist, das Geschäftsjahr, meist Kalenderjahr, ob es eine Gründungsprivilegierung gibt, siehe folgenden Text, Aufsichtsrat, Geschäftsführung, Anteile, Kündigungsregelungen und weiteres beinhalten.

Die Gesellschaft muss dann einen Geschäftsführer bestimmen. Nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer werden. Sowohl Gesellschafter als auch andere Personen kommen für das Amt in Frage. Geschäftsführer tragen das Risiko bei bei Pflichtverletzungen persönlich zu haften. Sie haben die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Vertragspartnern der Gesellschaft, dem Fiskus und der Allgemeinheit.

Laden Sie auf jeden Fall keinen kostenlosen Gesellschaftsvertrag als Muster PDF herunter und nehmen dies als wirklich Basis für Ihren Vertrag. Die Inhalte des Vertrages und deren rechtliche Konsequenzen sind zu wichtig als dass man da unvorsichtig sein sollte. Nehmen Sie sich auf jeden Fall einen Anwalt für die Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages.

Vertragsgestaltung bei der GmbH gründungsprivilegiert

Die GmbH gründungsprivilegiert hat im Jahr 2014 die GmbH light abgelöst. Die GmbH light wurde auch oft kleine GmbH in Österreich genannt. Bei der GmbH gründungsprivilegiert muss ein Gesellschaftsvertrag errichtet werden. Der größte Unterschied dieser Rechtsform gegenüber der GmbH ist, dass das Stammkapital von normalerweise 35.000 € auf 10.000 € beschränkt werden kann. 

Allerdings muss innerhalb von 10 Jahren das Stammkapital auf 35.000 € aufgestockt werden. Die GmbH gründungsprivilegiert wird gerade bei Start-Up Unternehmen sehr gerne verwendet, da es nach außen eine gute Wirkung hat und für die Zukunft die richtige Rechtsform für Wachstum ist.

Da das Stammkapital auf 10.000 € beschränkt werden kann, ist die Hürde dementsprechend niedrig und die Gründungskosten der GmbH in Österreich für viele machbar. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH gründungsprivilegiert sollte ein separater Absatz über die Gründungsprivilegierung mit aufgenommen werden, der aussagt, dass diese Form gewählt wurde und den Gesellschaftern bewusst ist, dass sie innerhalb von maximal 10 Jahren das Stammkapital auf 35.000 € aufstocken müssen. 

Der Zusatz der Gründungsprivilegierung muss nicht im Firmenwortlaut mit aufgeführt werden. Allerdings muss der Zusatz im Gesellschaftsvertrag sowie auch im Firmenbuchantrag genannt werden.

Satzung Aktiengesellschaft

Bei der Aktiengesellschaft gibt es den sicherlich größten und umfangreichsten Gesellschaftervertrag und ist Pflicht. Bei der Aktiengesellschaft heißt der Gesellschaftsvertrag allerdings Satzung. Die Satzung muss auf jeden Fall auch von einem Notar beglaubigt werden. Die Gründer müssen die ersten Aktien übernehmen und Organe der Aktiengesellschaft bestellen sowie einen Gründungsbericht verfassen. 

Diesen prüfen dann Aufsichtsrat und Vorstand. Danach leisten alle Ihre Einlagen und die AG wird im Firmenbuch eingetragen. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 70 000 Euro.

Der Gesellschaftsvertrag regelt den Konfliktfall

Wenn Menschen zusammen Geschäfte machen, kann es immer auch zu Konflikten und Missverständnissen kommen. Der Gesellschaftsvertrag regelt den Konfliktfall. Der Vertrag der Gesellschafter sollte klar regeln, wie mit den Anteilen der Anteilseigner bei Streitigkeiten umgegangen wird. Wie wird der Beteiligte entschädigt? Gibt es eine Abfindung? Kann ein Gesellschafter überhaupt ausgeschlossen werden? Wie ist im Streitfall vorzugehen? 

Muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden? Wird eine Schiedsgerichtsverfahren oder eine Mediationsverfahren einem Gerichtsprozess der Vorzug gegeben? All diese Punkte müssen im Gesellschaftsvertrag für den möglichen Streitfall festgehalten werden.

Vertragsstreitigkeiten mit einem klar geregelten Gesellschaftsvertrag vorbeugen

Nur allzu leicht treten später Konflikte, insbesondere zwischen den Gesellschaftern, zu Tage, die sich aufgrund eines unzureichenden 08/15-Gesellschaftsvertrages nur verschärfen und sich nicht befriedigend lösen lassen. Die Austragung derartiger Konflikte kostet die Gesellschafter regelmäßig ein Vielfaches der Kosten, die sie bei einer individuell gestalteten, sorgfältig vorbereiteten Gründung gehabt hätten. 

Nicht selten bringen Gesellschafterstreitigkeiten auch die Gesellschaft selbst in wirtschaftliche Schieflage. Mühsam aufgebaute Vermögens- bzw. Unternehmenswerte werden dadurch vermindert oder vernichtet. Eine individuelle und vorausschauende Vertragsgestaltung trägt dazu bei, solchen realen Szenarien vorzubeugen.

Gesellschaftsvertrag – Muster und Vorlagen aus dem Internet

Es gibt im Internet massenweise Muster und Vorlagen für den Gesellschaftervertrag. Oft sind die Muster und Vorlagen kostenlos. Da aber jede Firma unterschiedliche Ansprüche, Regelungen, Besitzverhältnisse hat, sollten Sie unbedingt von den standardisierten Mustern und Vorlagen Abstand nehmen. Die meisten Menschen gründen auch nicht jeden Tag eine Firma und daher ist es schwer genau zu recherchieren, was denn alles in einen Vertrag darf und was nicht. 

Wenn Sie sich ein kostenloses Muster eines Gesellschaftsvertrages runter laden, dann können Sie sich damit vielleicht einmal einen Überblick verschaffen aber sollten auf alle Fälle einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht aufsuchen, der Ihnen beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages behilflich ist und vor allem aufgrund der Erfahrung genau weiß, was zu berücksichtigen ist und was man tunlichst vermeiden sollte.

Kosten eines Gesellschaftsvertrags

Manche Rechtsanwälte bieten die Prüfung eines Gesellschaftsvertrags zum Fixpreis an. Grundsätzlich kann man aber nicht sagen wie hoch die Kosten für einen Gesellschaftsvertrag ausfallen, denn der Umfang der Verträge ist meist sehr unterschiedlich. Nehmen sie am besten mit einem auf Gesellschaftsverträge spezialisierten Anwalt Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um die Kosten abzuklären und auch schon den einen oder anderen Punkt mit dem Anwalt zu besprechen. Die Kosten des Gesellschaftsvertrags können Sie bei Ihrer Steuer geltend machen.

Vertragserrichtung des Gesellschaftsvertrags vom Anwalt

Wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag für Ihre Neugründung brauchen, ist das Beste was Sie tun können der Gang zum Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Unterschiedliche Szenarien an die man als Gesellschafter bei der Gründung achten muss, individuelle Rahmenbedingungen sowie klar geregelte Verhältnisse im Streitfall sind hier wichtig klar vertraglich zu regeln. Den Notar zur Beglaubigung können Sie selbst suchen oder den Anwalt bitten, dass er einen Kontakt herstellt.

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