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Kaufvertrag erstellen für Immobilien - Infos, Vorschriften & Vertragsinhalt

Meist kauft man eine Immobilie nur einmal im Leben. Umso wichtiger ist es, dass man sich vorher genau darüber informiert, wie ein solcher Kauf eigentlich abläuft, was man alles beachten muss, wo man sich Hilfe holen kann und wie man den Kauf dann auch letztendlich abschließt. 

Die wichtigste Grundlage ist der Kaufvertrag. Wie man diesen errichtet und was man alles beim Kaufvertrag erstellen für Immobilien beachten muss, haben wir hier kurz zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Kaufvertrag erstellen für eine Immobilie - Formvorschriften

Einen Kaufvertrag für Immobilien kann man in Österreich mündlich vereinbaren, aber das empfehlen wir bei einem solchen Unterfangen auf keinen Fall. 

Viel zu wichtig ist der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung und viel zu viel Geld wechselt hier den Besitzer, als dass man sich auf mündliche Vereinbarungen berufen sollte. Deswegen sollten Sie einen Kaufvertrag erstellen, und zwar in schriftlicher Form!

Wie genau dieser Immobilienkaufvertrag aussehen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings sollten in ihm wirklich alle wichtigen Punkte genau formuliert sein. 

Nichts ist schlimmer, als wenn es später bei etwaigen Streitigkeiten um schwammige Formulierungen geht, die Interpretationen zulassen, die nicht unbedingt zu Ihren Gunsten ausfallen. Beim Kaufvertrag erstellen helfen Ihnen Muster, aber allein auf diese sollten Sie sich nicht verlassen. 

Holen Sie sich Hilfe von einem kompetenten Fachanwalt für Vertragsrecht, der all die Tücken beim Kaufvertrag errichten kennt. Zusätzlich hilft er Ihnen bei der Berechnung der anfallenden Gebühren und Steuern, die beim Kauf einer Immobilie in Österreich anfallen.

Kaufvertrag errichten - die notarielle Beglaubigung

Sie haben einen Kaufvertrag erstellen lassen oder selbst erstellt und beide Seiten sind bereit, diesen zu unterschreiben? 

Das ist eine gute Grundlage, aber zur Gültigkeit des Kaufvertrages für eine Immobilie ist ein notarieller Akt erforderlich. Der Notar muss beide Unterschriften beglaubigen. Damit der Kaufvertrag rechtsgültig ist, ist weiters die Änderung des Eintrages im Grundbuch notwendig. 

Erst, wenn Sie dort als neuer Eigentümer hinterlegt sind, ist der Vertrag rechtskräftig.

Kaufvertrag für Immobilien Kosten

Sie wollen eine Immobilie kaufen, wissen aber nicht, welche Kosten zusätzlich zum Immobilienpreis auf Sie zukommen? Dann informieren Sie sich in unserem Beitrag zu den Kaufvertrag Kosten bei Immobilien.

Das gehört in einen Kaufvertrag für Immobilien

Egal, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen wollen -einige Punkte sind beim Kaufvertrag errichten in allen Fällen gleich. 

 

Die wichtigsten Fakten, die im Immobilienkaufvertrag unbedingt enthalten sein müssen sind:

  • detaillierte Beschreibung der Immobilie und genauer Standort/Adresse
  • Name und Anschrift des Käufers und des Verkäufers
  • Beschreibung der Ausstattung der Immobilie
  • mitverkaufte bewegliche Sachen wie Möbel, Heizöl usw.
  • genaue Beschreibung der Mängel des Objektes
  • der Kaufpreis natürlich
  • die Zahlungsvereinbarungen
  • Angaben zu Miteigentümern und/oder Belastungen durch Dritte
  • der Übertragungstermin
  • Bestellung eines Treuhänders und damit verbunden die Kostenvereinbarung für dessen Tätigkeit
  • Rücktrittsvereinbarungen

Das müssen Sie beim Kaufvertrag erstellen beachten

Bei der Errichtung eines Kaufvertrages für Immobilien ist Einiges zu beachten, wie Sie gesehen haben. Entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch, der den Kauf erst abschließt und rechtskräftig macht. Kaufen Sie eine Wohnung, dann sollten Sie noch ein paar Besonderheiten im Unterschied zum Haus- oder Grundstückskauf genauer prüfen.

  1. Ein häufiger Punkt, den Wohnungskäufer oft übersehen, ist die Überprüfung der pünktlichen und ordentlichen Zahlungen des Hausgeldes durch den Verkäufer. Ist er nämlich damit im Rückstand, haften Sie als neuer Besitzer für ausstehende Zahlungen. Lassen Sie diese Instandhaltungsrücklage unbedingt bei Errichtung des Kaufvertrages mit in diesen aufnehmen.

2.Prüfen Sie, ob wirklich alle Flächen und Räume, die zur Wohnung gehören, im Kaufvertrag aufgelistet sind. Oft werden Keller, Stellplätze oder Garagen vergessen.

3. Ist die Wohnung, die Sie kaufen, zum Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrages für Immobilien noch nicht fertiggestellt? Dann lassen Sie unbedingt eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt eintragen. Damit verhindern Sie, dass die Wohnung ehe Sie der rechtmäßige Besitzer werden wieder veräußert oder gar belastet werden kann.

Kaufvertrag prüfen lassen

Sie haben einen Kaufvertrag für eine Immobilie erhalten und wollen sich vor dem Unterzeichnen über dessen Inhalt absichern? Dann sollten Sie den Kaufvertrag prüfen lassen. Warum das so wichtig ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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