Sie sind Anwalt?

Einen Lehrvertrag auflösen – so gehen Sie vor

Erfahren Sie in unserem Ratgeber wie Sie einen Lehrvertrag am besten auflösen und was es dabei zu beachten gibt.

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) ermöglicht sowohl dem Lehrling als auch dem Lehrberechtigten in einzelnen Fällen den Lehrvertrag aufzulösen. Neben dem Werkvertrag, Arbeitsvertrag und Dienstvertrag sind auch beim Lehrvertrag bestimmte formale Notwendigkeiten zu beachten, um den Ausbildungsvertrag rechtswirksam aufheben zu können. 

In diesem Beitrag erfahren Sie alle wesentlichen Informationen zum Thema Lehrvertrag auflösen und welche Möglichkeiten es gibt. Wie funktioniert eine Auflösung des Lehrvertrags während der Probezeit? Gibt es die Option der Auflösung Lehrverhältnis wegen Krankenstand?

Sie wollen einen Lehrvertrag auflösen vor Beginn der Lehrzeit, wissen aber nicht wie? Viele Lehrlinge oder Lehrberechtigte sind im Internet auf der Suche nach einem Lehrvertrag Auflösen Formular, jedoch sollte man beachten, dass dieser Auflösung Lehrvertrag Musterbrief lediglich zur Orientierung dient. Deshalb wird empfohlen, einen Rechtsanwalt für ein Erstgespräch zu kontaktieren.

Inhaltsverzeichnis

Die Beendigung des Lehrverhältnisses

Ein Lehrverhältnis ist grundsätzlich auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Ist das Ausbildungsziel erreicht und sind die Abschlussprüfungen bestanden, endet das Lehrverhältnis, ohne dass eine Seite den Lehrvertrag kündigen müsste.

Welche Gründe führen zu einer Beendigung des Lehrverhältnisses?

Neben dem regulären Abschluss der Ausbildung gibt es weitere gesetzliche Möglichkeiten, die dazu führen, dass der Ausbildungsvertrag aufgehoben wird. Diese betreffen vor allem die Möglichkeit, dass die Protokollierung des Lehrvertrags durch die zuständige Lehrlingsstelle verweigert wird.

Dies kann sowohl aufgrund mangelnder Voraussetzungen des Lehrlings als auch wegen Problemen des Ausbildungsbetriebs erfolgen. Da es jedoch nur wenige Ausnahmefälle gibt, die den Lehrvertrag von Gesetzes wegen aufheben, besteht der Regelfall der vorzeitigen Aufhebung in persönlichen Gründen.

Wichtig:
  • Jeder Lehrvertrag zählt als befristeter Arbeitsvertrag. Damit existiert keine Kündigungsfrist, da es innerhalb der vereinbarten Ausbildungszeit nicht vorgesehen ist, den Vertrag aufzuheben.
  • Sollte es dennoch zu einer Auflösung des Lehrvertrags kommen, muss diese schriftlich erfolgen. Die Beendigung des Lehrverhältnisses tritt mit sofortiger Wirkung ein.
  • Im Anschluss an eine vorzeitige Lehrvertragsauflösung ist die Berufsschule zu informieren. Dies muss unverzüglich geschehen. Die entsprechende Lehrlingsstelle ist binnen einer Frist von vier Wochen zu unterrichten.

Welche Möglichkeiten gibt es, den Lehrvertrag vorzeitig aufzulösen?

Wer merkt, dass die eingegangene Verpflichtung nicht die richtige Wahl war, kann den Lehrvertrag kündigen, sofern gewisse Bedingungen eingehalten werden. Da es sich jedoch grundsätzlich um einen auf eine gewisse Dauer abgeschlossenen Vertrag handelt, stellt die vorzeitige Auflösung lediglich die Ausnahme dar.

Dies soll eine gewisse Hürde schaffen, um einen Lehrvertrag nicht leichtfertig zu beenden. Auf der anderen Seite muss es jedoch stets eine Möglichkeit geben, den Ausbildungsvertrag aufheben zu können.

Hinweis:

Bei Minderjährigkeit eines Lehrlings ist eine Unterschrift beider Elternteile bzw. der gesetzlichen Vertreter notwendig, um die schriftliche einvernehmliche Lösung für wirksam zu erklären.

Die Auflösung während der Probezeit

In aller Regel enthält jeder Ausbildungsvertrag eine Probezeit. Innerhalb dieser vertraglich vereinbaren Frist, die auf 3 Monate begrenzt ist, kann sich jede Seite, also sowohl der Lehrling als auch der Lehrberechtigte, von dem Vertrag lösen.

Die Probezeit ergibt sich aus dem Berufsausbildungsgesetz, kurz BAG. In der Probezeit müssen keine Gründe für die Auflösung des Lehrvertrags durch den Lehrling oder den Rücktritt des Lehrvertrags durch den Lehrberechtigten angeführt werden.

Um nach dieser Phase Rechtssicherheit zu erreichen, kann die Probezeit nicht verlängert werden.

Eine einvernehmliche Auflösung ist jederzeit möglich

Sind sich der Lehrling sowie der Lehrberechtigte der entsprechenden Ausbildungsstätte einig darüber, den Lehrvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen, ist dies jederzeit möglich.

Da es sich an dieser Stelle jedoch vor allem um eine weitreichende Entscheidung für jeden Auszubildenden handelt, muss eine ausführliche Belehrung über die Folgen der Vertragsbeendigung durchgeführt werden.

Die Entlassung des Lehrlings

Verstößt ein Auszubildender gegen wichtige vertraglich vereinbarte Pflichten, so kann eine vorzeitige Auflösung des Ausbildungsvertrags durch den Lehrberechtigten erfolgen. Um eine außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses zu rechtfertigen, müssen einem Lehrling allerdings schwere Vorwürfe gemacht werden können.

 

Folgende Möglichkeiten kommen für die vorzeitige und sofortige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in Betracht:

  • jegliches strafbare Verhalten gegenüber dem Lehrberechtigten (Beleidigungen, Tätlichkeiten oder Drohungen)
  • strafrechtliche Sanktionen gegen den Lehrling, die nicht in Zusammenhang mit dem Betrieb selbst stehen, das Vertrauensverhältnis jedoch massiv beeinflussen
  • die wiederholte oder schwerwiegende Nichtbefolgung von Arbeitsanweisungen
  • die Verletzung von Betriebs- sowie Geschäftsgeheimnissen
  • wiederholtes Fernbleiben von der Berufsschule
  • unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes sowie mehrfaches Zuspätkommen

 

Insbesondere bei weniger gravierenden Pflichtverstößen des Lehrlings ist eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Sollte Ihnen eine Entlassung durch den Lehrberechtigten drohen, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen oder aber gegen die drohende vorzeitige Beendigung des Ausbildungsvertrags vorzugehen. Indem Sie unsere Anwaltssuche nutzen, finden Sie schnell und einfach einen geeigneten Anwalt in Ihrer Nähe.

Der Austritt – so erfolgt die vorzeitige Auflösung des Lehrvertrags in Österreich

Jeder Lehrling ist berechtigt, seinen Lehrvertrag aufzulösen. Der einfachste Fall liegt in der Aufgabe des angestrebten Berufswunschs. 

Es existieren jedoch zahlreiche weitere Gründe, mit denen sich der Ausbildungsvertrag aufheben lässt:

  • ein strafbewehrtes Verhalten des Lehrberechtigten gegenüber dem Lehrling
  • ein Vertrauensverlust in den Lehrberechtigten aufgrund einer Inhaftierung
  • schlechte oder unzureichende Arbeitsbedingungen und Sicherheitsmaßnahmen im Ausbildungsbetrieb
  • die drohende Schließung des Betriebs
  • eine Verlegung des Geschäftssitzes, wodurch der Arbeitsweg unzumutbar wird
  • massive Veränderungen der eigenen Lebenssituation bzw. eine Verweigerung der weitergehenden Unterstützung durch die Eltern

Bei drohenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Lehrling und Lehrberechtigten sollten Sie stets anwaltlichen Rat aufsuchen.

Die außerordentliche Auflösung

Eine außerordentliche Auflösung des Lehrvertrags kann sowohl durch den Lehrling als auch durch den Lehrberechtigten erfolgen.

 

Durch den Lehrling

Halten Sie eine Frist von einem Monat ein, ist eine außerordentliche Auflösung des Ausbildungsvertrags jederzeit bis zum Ende des ersten Lehrjahres möglich. Haben Sie eine 3-jährige oder längere Ausbildung aufgenommen, besteht die Möglichkeit der vorzeitigen außerordentlichen Auflösung sogar bis zum Ende des zweiten Lehrjahres.

Einer Begründung bedarf es in diesem Fall nicht.

 

Durch den Lehrberechtigten

Die gleichen Fristen gelten auch für eine außerordentliche Auflösung des Lehrvertrags durch den Lehrberechtigten. Da es sich in diesem Fall jedoch um eine für den Lehrling nachteilige Entscheidung handelt, muss ein Mediationsverfahren erfolgen.

Eine solche Auflösung kommt nur bei Problemen im Rahmen der Ausbildung in Betracht.

Hinweis:

Kommt es zu einer vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrages wegen Erkrankung, Unfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit durch den Lehrberechtigten/die Lehrberechtigte, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die im BAG (Berufsausbildungsgesetz) vorgeschriebene Dauer, auch wenn das Lehrverhältnis vorher endet.

Behaltefrist – kurzzeitige Sicherheit nach Abschluss der Prüfungen

Jeder Betrieb, der sich zur Ausbildung verpflichtet hat, muss einen Lehrling mindestens drei Monate nach Abschluss der Lehrabschlussprüfung weiterhin beschäftigen.

Eine Halbierung der Frist ist möglich, sofern Sie als Lehrling weniger als die Hälfte der gesamten Ausbildungszeit bei diesem Betrieb beschäftigt waren. Selbstverständlich ist eine Kündigung als Lehrling während der Behaltefrist jederzeit möglich.

 

Wie läuft das Mediationsverfahren ab?

Das Mediationsverfahren verfolgt den Zweck, zwischen Lehrling und Lehrberechtigtem zu vermitteln. Bei besonderen Problemen hilft ein Mediator, indem er die Gesprächsführung übernimmt.

Das vorrangige Ziel ist dabei darauf ausgerichtet, eine Einigung zu erzielen, mit der beide Seiten zufrieden sind. Nicht immer bedeutet dies zwangsläufig, dass das Lehrverhältnis weiterhin bestehen soll. Als Lehrling haben Sie die Möglichkeit, das Mediationsverfahren abzulehnen, sodass es in der Folge zu einer Beendigung des Lehrverhältnisses kommt.

Alternativ kann auch der Mediator das entsprechende Verfahren als beendet erklären. In diesem Fall steht entweder die Weiterführung des Lehrverhältnisses oder aber die Beendigung. Die Auflösung des Lehrverhältnisses kommt allerdings nur dann infrage, sofern dies dem Wunsch eines Lehrlings entspricht.

Auch im Rahmen eines Mediationsverfahrens können Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten und vorab eine Strategie zu erarbeiten.

Den Lehrvertrag auflösen mit einem Musterbrief

Viele Lehrlinge, die Ihren Lehrvertrag auflösen möchten, suchen nach einem Formular oder einem Musterbrief, um den Lehrvertrag auflösen zu können. Dabei gibt es allerdings einige Fallstricke zu beachten, da jeder Lehrvertrag individuell auf die jeweiligen Personen und Anforderungen abgestimmt ist. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, wie Sie ein entsprechendes Schriftstück aufbauen können, eignen sich Muster allerdings gut.

Hier finden Sie einen Musterbrief zur Auflösung/Beendigung des Lehrverhältnisses. Ein Online Lehrvertrag bzw. ein entsprechendes WKO Formular zum Lehrvertrag können eine individuelle anwaltliche Beratung jedoch nicht ersetzen. Vielmehr sollen diese Dokumente, wie ein Lehrvertrag als PDF-Dokument, Ihnen lediglich allgemeine Informationen zur Lehre zur Verfügung stellen. 

Für eine exakte, rechtssichere und individuelle Beratung nutzen Sie ganz einfach unsere Anwaltssuche, mit der Sie einen Spezialisten in Ihrer Nähe zu finden.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..
Anwälte für Vertragsrecht in
Ihrer Nähe schnell finden

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Vertragsrecht in unserer Anwaltssuche finden
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Vertragsrecht in unserer Anwaltssuche finden