Das Mediationsverfahren verfolgt den Zweck, zwischen Lehrling und Lehrberechtigtem zu vermitteln. Bei besonderen Problemen hilft ein Mediator, indem er die Gesprächsführung übernimmt.
Das vorrangige Ziel ist dabei darauf ausgerichtet, eine Einigung zu erzielen, mit der beide Seiten zufrieden sind. Nicht immer bedeutet dies zwangsläufig, dass das Lehrverhältnis weiterhin bestehen soll. Als Lehrling haben Sie die Möglichkeit, das Mediationsverfahren abzulehnen, sodass es in der Folge zu einer Beendigung des Lehrverhältnisses kommt.
Alternativ kann auch der Mediator das entsprechende Verfahren als beendet erklären. In diesem Fall steht entweder die Weiterführung des Lehrverhältnisses oder aber die Beendigung. Die Auflösung des Lehrverhältnisses kommt allerdings nur dann infrage, sofern dies dem Wunsch eines Lehrlings entspricht.
Auch im Rahmen eines Mediationsverfahrens können Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten und vorab eine Strategie zu erarbeiten.