Normalerweise werden Geschenke auf freundlicher Basis in Form von Handschenkungen überreicht. Folglich werden bei dieser Schenkung keine förmlichen Verträge erstellt. Im späteren Verlauf aufkeimende Streitigkeiten, beispielsweise um zu bestimmen, in wessen rechtmäßigem Besitz sich die Sache befindet, können allerdings mit einem Schenkungsvertrag beigelegt werden.
Auf rechtlicher Basis empfiehlt sich daher immer das Aufsetzen eines Schenkungsvertrags. Schenkungsversprechen, deren Übergabe noch in der Zukunft liegt, können ebenfalls per Schenkungsvertrag festgemacht werden, um zu verhindern, dass ein versprochenes Geschenk wegen plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignissen nicht mehr überreicht wird.
Im Falle der gemischten Schenkung wird ein Teil der Gegenstände für einen bestimmten Geldwert verkauft oder getauscht, während der andere Teil kostenfrei als Schenkung übergeben wird. Hier sollte zumindest für die verkauften Gegenstände ein Verkaufsvertrag aufgesetzt werden.
Werden Immobilien vererbt, so liegt eine Schenkung vor die auf einem Schenkungsvertrag basiert. Dies verhält sich auch so, wenn eine Liegenschaft an Tochter oder Sohn verschenkt werden soll.