Arbeitsverträge sind manchmal ewig lang und für einen selbst sind viele Klauseln manchmal nicht klar verständlich. Zukünftig Vorgesetzte, die mit einem den Arbeitsvertrag durchgehen, gehen meistens nur sehr grob über den Vertrag mit der Begründung, dass alles nur Standardparagraphen sind.
Wenn es dann aber mit einem Arbeitgeber hart auf hart kommt, bekommt man auf einmal zu spüren, was die ganzen Absätze wirklich zu bedeuten haben. Viele haben schon nach einer Kündigung Rückzahlungen für Schulungen oder ähnliches am Hals gehabt. Manche Verträge sind so gennannte All-in Verträge.
Das heißt, dass man Überstunden nicht ausbezahlt bekommt und diese auch nicht in Urlaubstage umgewandelt werden.
Andere Arbeitgeber versuchen den Kollektivvertrag zu umgehen oder legen einem Steine in den Weg, sollte man bei einem Arbeitgeberwechsel zur Konkurrenz wechseln wollen. Leider gehen die Wenigsten zu einem Anwalt, um vor Unterzeichnung den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen.
Die Meisten gehen erst dann zum Anwalt, wenn Sie gekündigt wurden oder selber kündigen und Ihnen auf einmal der Arbeitsvertrag das Leben schwer macht.
Das ist zwar auch wichtig, da es in Arbeitsverträgen oft Klauseln gibt, die nicht zulässig sind und ein Anwalt das Problem schnelle aus der Welt schaffen kann, aber besser ist es solche Fallstricke im Arbeitsvertrag bereits im Vorfeld zu klären und den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.